• GeoMIS.Th
  •  
  •  
  •  

Herkunftsgebiete

Das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) bzw. die Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) legt Herkunftsgebiete für alle Baumarten von forstlicher Bedeutung fest, die dem Gesetz unterliegen. Der folgende Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen von der Seite "Nationales Inventar" FGRDEU der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; https://fgrdeu.genres.de/nationales-inventar/herkunftsgebiete/fov-herkunftsgebiets-vo/) übernommen. Das Nationale Inventar ist ein Beitrag zur Umsetzung des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland".


Ökologischer Hintergrund:

Die ökologischen Bedingungen bestimmen die natürliche Verbreitung sowie die Anbaumöglichkeiten der verschiedenen Baumarten und stellen die wichtigsten Selektionsfaktoren dar. Die natürliche Selektion wirkt nicht nur auf autochthone Populationen, sondern auch auf künstlich begründete Bestände aus einheimischen wie fremdländischen Baumarten. Populationen bilden innerhalb von Regionen als Reaktion auf die herrschenden Umweltbedingungen im allgemeinen ähnlichere Merkmale aus als Populationen, die jeweils unter verschiedenen ökologischen Bedingungen wachsen. Als besonders wichtige Merkmale gelten bei den Waldbaumarten Angepasstheit und Anpassungsfähigkeit.

Für die großräumige Differenzierung sind insbesondere die klimatischen Bedingungen ausschlaggebend. Neben der großräumigen Differenzierung der Baumarten erfolgt auch eine kleinräumige Anpassung an die lokalen Standortverhältnisse.

Bestände aus Gebieten mit ähnlichen ökologischen Bedingungen werden deshalb in Herkunftsgebieten zusammengefasst.


Grundzüge der Abgrenzung von Herkunftsgebieten


a) Abgrenzung nach ökologischen Bedingungen


Horizontale Abgrenzung


Die horizontale Abgrenzung von Herkunftsgebieten erfolgt auf der Grundlage von forstlichen Wuchsgebieten und ggf. Wuchsbezirken. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Herkunftsgebiete den ökologischen Anforderungen der gesetzlichen Definition entsprechen.

Die forstliche Standortkunde versteht unter Wuchsgebieten Großlandschaften, die sich durch Geomorphologie, Klima, natürliche Waldgesellschaften und Landschaftsgeschichte von anderen unterscheiden. Diese Großlandschaften fallen in der Regel mit denen der Geographen und Pflanzengeographen zusammen. Der Wuchsbezirk ist eine kleinere, regionale Raumeinheit mit möglichst einheitlichem physiographischen Charakter. Bei der Abgrenzung von Wuchsbezirken stehen waldökologische Kriterien im Vordergrund. Die Grenzen der forstlichen Wuchsgebiete wurden im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze für die Abgrenzung der Herkunftsgebiete einander angeglichen.


Vertikale Abgrenzung


Bei der Abgrenzung von Herkunftsgebieten wird die horizontale Abgrenzung nach Wuchsgebieten in vertikal stark gegliederten Gebieten durch Berücksichtigung der Höhenstufe ergänzt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Herkunftsgebiete dort, wo die horizontale Abgrenzung nicht ausreicht, den ökologischen Anforderungen der gesetzlichen Definition entsprechen.

Die forstliche Standortkunde scheidet aufgrund von Geographie, Klima und natürlichen Waldgesellschaften Höhenstufen aus, um den höhenzonalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Lage gleicher Höhenstufen verschiebt sich, klimatisch bedingt, mit abnehmender geographischer Breite (Nord-Süd), mit abnehmender Kontinentalität (Ost-West) und unter dem Einfluss der Massenerhebung nach oben.


b) Abgrenzung nach phänotypischen oder genetischen Merkmalen


Nach der gesetzlichen Definition ist das Herkunftsgebiet auch hinsichtlich ähnlicher phänotypischer und genetischer Merkmale der Baumarten beschrieben. Diese aus Anbauerfahrungen, Herkunftsversuchen oder genetischen Analysen gewonnenen Ergebnisse wurden zur Abgrenzung der Herkunftsgebiete herangezogen. Über die genetische Differenzierung liegen bei Nadelbaumarten mehr Ergebnisse vor als bei Laubbaumarten.


Die Geodatensätze enthalten die digitalen Grenzen und Nummern der Herkunftsgebiete für 16 der einheimischen Baumarten, die dem FoVG unterliegen. Für die beiden als heimisch geltenden Pappel-Arten Schwarz-Pappel (Populus nigra) und Zitter-Pappel (Populus tremula) kann Vermehrungsgut aus dem gesamten Bundesgebiet bezogen werden.

Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.

Simple

Datumsangaben (Publikation)
2020-06-03
Identifikator
EPSG: 25832
Bearbeitungsstatus
Abgeschlossen
Ansprechpartner
  Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - ( )
Göschwitzer Str. 41 , Jena , Thüringen , 07745 , DEU
https://tlubn.thueringen.de/
Überarbeitungsintervall
Nicht geplant
Datenpflegebereich
Datenbestand
Keywords
  • Vorkommensgebiet

  • Herkunftsgebiet

  • gebietseigene Gehölze

  • § 40 BNatSchG

  • Kompensation

  • Förderung

  • Forstvermehrungsgut

  • FoVG

  • FoVHgV

Anwendungseinschränkungen

Nutzungsbedingungen: Es gelten keine Bedingungen

Andere Einschränkungen

Nutzungsbedingungen: Urheberrecht

Räumliche Darstellungsart
Vektor
Distanz
200000  Meter
Sprache
Deutsch
Zeichensatz
Utf8
Thematik
  • Umwelt
Beschreibung

Thüringen

N
S
E
W


Abgabeformat
  • ESRI shape ( Standard )

Online
Web-Map-Service Gebietseigene Gehölze Thüringen ( OGC:WMS-http-get-map )
Online
Web-Feature-Service Gebietseigene Gehölze ( OGC:WFS-http-get-capabilities )
Bezugsebene
Datenbestand

Konformitätsergebnis

Datumsangaben (Publikation)
2020-06-03
Identifikator
EPSG: 25832
Erklärung

für das Gebiet von Thüringen verfügbar

Bestanden
Ja
Erläuterung

Geometriedaten von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Metadatensatzidentifikator
c3fab146-53ec-47d0-9035-0dfb1d3705d4 XML
Sprache
Deutsch
Zeichensatz
Utf8
Hierarchieebene
Datenbestand
Datum
2025-03-31T13:59:09
Bezeichnung des Metadatenstandards

ISO 19115/19119

Ansprechpartner
  Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz - Lemke, Tristan ( Referent Botanischer Artenschutz )
Göschwitzer Str. 41 , Jena , Thüringen , 07745 , DEU
0361 57 3941 320
0361 57 3941 666
 
 

Overviews

Räumliche Ausdehnung

N
S
E
W


Keywords


Provided by

Not available


  •  
  •  
  •