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    Bohrungsdaten geben u.a. Auskunft über die räumliche Lage, die erreichte Tiefe und den Zweck einer Bohrung („Stammdaten“) sowie über die erbohrten Gesteinsschichten („Schichtdaten“). In der Bundesrepublik Deutschland sind auf staatlicher Ebene die Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) für die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe von Informationen über Bohrungen zuständig. Jede abgeteufte Bohrung ist gemäß Geologiedatengesetz den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die gemeinsame Internet-Anwendung "Bohrpunktkarte Deutschland" ist ein zentrales Portal, um länderübergreifend einen Überblick über verfügbare Bohrdatenbestände zu vermitteln. Die Anwendung erlaubt die bundesweite Recherche nach Bohrungen auf Basis der wichtigsten Stammdatenattribute. Außerdem kann über das Kontaktformular ein Bestellwunsch von ausgewählten Bohrungen bei den zuständigen Behörden erfolgen. Für das INSPIRE Annex II Thema Geologie werden die durch die "Bohrpunktkarte Deutschland" von den Staatlichen Geologischen Diensten Deutschlands (SGD) freigegebenen Daten im Rahmen des Projektes BoreholeML2INSPIRE technisch aufbereitet und durch den INSPIRE View und Download Service "German Borehole Location" bereitgestellt. Die Bohrpunkte für jedes Bundesland liegen als Download in einer INSPIRE-konformen GML-Datei vor. Die GML-Datei wird zusammen mit einer Readme.txt-Datei im ZIP-Format (z.B. GBL-INSPIRE_Thuringia.zip) bereitgestellt. Die Readme-Textdatei (Deutsch/Englisch) enthält Detailinformationen zum Inhalt der GML-Datei.

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    im Rahmen der Waldfunktionskartierung mit besondren Schutzstatus ausgewiesene Naturwaldreservate

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    Rettungspunkte werden nach § 10 der 1. DVO ThürWaldG i.V.m. § 6 Abs. 9 ThürWaldG als Orte definiert, die unter normalen Bedingungen kraftfahrzeugtaugliche Anfahrtsstellen für den Rettungsdienst beschreiben und nach Möglichkeit eine ausreichende Mobilfunknetzabdeckung aufweisen, um Rettungsmaßnahmen im Wald sowohl für im Wald Beschäftigte als auch für Waldbesuchende einfach und schnell organisieren zu können. Mit Novellierung der 1. DVO ThürWaldG zum 01.10.2024 wurde ThüringenForst als untere Forstbehörde erstmals zu einer waldbesitzübergreifenden einheitlichen Ausweisung von Rettungspunkten ermächtigt. Zweckmäßige Rettungspunkte außerhalb des Waldes sind durch ThüringenForst nach Einverständnis der Grundstückseigentümer auszuweisen und zu kennzeichnen. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn keine kraftfahrzeugtauglichen Anfahrtstellen für den Rettungsdienst im Wald vorhanden sind. Voraussetzung für die Erfassung/Ausweisung dieser Rettungspunkte ist grundsätzlich ein entsprechendes schriftliches Einverständnis des Grundeigentümers. Die Ausweisung der Rettungspunkte erfolgt mit einheitlichen Schildern gemäß den Vorgaben des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (kwf-Merkblatt Nr. 21). Die Schilder enthalten ein Landkreiskürzel mit einer fortlaufenden Rettungspunkte-Nummer, mit der der jeweilige Rettungspunkt eindeutig festgelegt ist. Die ausgewiesenen Rettungspunkte werden jährlich durch ThüringenForst überprüft und sofern notwendig ersetzt.

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    Häufig profitiert die biologische Vielfalt von der naturnahen Waldbewirtschaftung. Dennoch können bestimmte Arten in bewirtschafteten Wäldern selten werden. Deshalb ist es sinnvoll, in einem Teil der Wälder das dort wachsende Holz in vollem Umfang im natürlichen Kreislauf vor Ort zu belassen. Im Jahr 2009 wurde festgelegt, 25.000 Hektar des Waldes in Thüringen der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen, um dadurch die Artenvielfalt zu fördern und die Vernetzung von Biotopen zu gewährleisten.

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    Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner weiteren rechtlichen Festlegung oder Ausweisung mehr. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten, in § 30 BNatSchG und ergänzend § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) aufgelisteten Biotoptyp gehören

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    Wissenschaftliche Versuchsfläche

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    Waldflächen mit Klimaschutzfunktionen

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    Sichtschutzwald hat die Funktion, Objekte, die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, weitgehend zu verdecken oder vor unerwünschten Einblicken zu schützen und die ästhetische Wirkung der Landschaft zu verbessern.

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    Im Rahmen des Forstlichen Umweltmonitoring werden seit 1991 an den insgesamt 15 Thüringer Wald- und Hauptmessstationen der Einfluss von Luftschadstoffen und die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald untersucht. Neben dem Einfluss meteorologischer Parameter werden regelmäßig die Bodenfeuchte und die Art und Stärke von Stoffeinträgen mit dem Niederschlag bewertet. Die jährliche Einschätzung des Gesundheitszustandes der Bäume gehören ebenso zum Messprogramm wie Zuwachsmessungen, Untersuchungen zum Bodenzustand und zur Nährstoffversorgung, Vegetationserhebungen und Untersuchungen an Waldquellen. Aktuelle Informationen sind unter www.thueringenforst.de/waldbodenfeuchte und www.thueringenforst.de/witterungsbericht zu finden.

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    Wälder mit einer erhöhten Gefährdung für Wind-, Schnee- oder Eisbruch