Type of resources
Available actions
Topics
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Service types
Scale
Resolution
From 1 - 10 / 268
  • Categories  

    Im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur des Freistaates Thuringen (GDI-Th) werden internen und externen Anwendern ausgewählte Geobasisdaten zur freien Nutzung bereitgestellt. Aus den Geobasisdaten der zentralen Geodatenhaltungs- und Geodatenbereitstellungskomponente Geoproxy werden Datenbestände von besonderem offentlichen Interesse als offentliche Daten jedermann ohne Beschränkung des Zugangs und kostenfrei uber den Geoclient als Viewing- Dienst zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um Schutzgebiete des Naturschutzes.

  • Ronneburg: WMS-Dienst

  • Altenburg: Bebauungsplan "Bahnhofstraße 2"

  • Altenburg: Bebauungsplan Gewerbegebiet Nord-Ost I und II - Änderung Teilbereich GE 5

  • Altenburg: Bebauungsplan "Anger" 1. Änderung

  • Altenburg: Bebauungsplan "Wohnbaustandort 9 - An den Rotbuchen"

  • Altenburg: Bebauungsplan "Remsaer Straße 21"

  • Altenburg: Bebauungsplan Kleingartenanlagen "Bauhof I und II"

  • Categories  

    Rettungspunkte werden nach § 10 der 1. DVO ThürWaldG i.V.m. § 6 Abs. 9 ThürWaldG als Orte definiert, die unter normalen Bedingungen kraftfahrzeugtaugliche Anfahrtsstellen für den Rettungsdienst beschreiben und nach Möglichkeit eine ausreichende Mobilfunknetzabdeckung aufweisen, um Rettungsmaßnahmen im Wald sowohl für im Wald Beschäftigte als auch für Waldbesuchende einfach und schnell organisieren zu können. Mit Novellierung der 1. DVO ThürWaldG zum 01.10.2024 wurde ThüringenForst als untere Forstbehörde erstmals zu einer waldbesitzübergreifenden einheitlichen Ausweisung von Rettungspunkten ermächtigt. Zweckmäßige Rettungspunkte außerhalb des Waldes sind durch ThüringenForst nach Einverständnis der Grundstückseigentümer auszuweisen und zu kennzeichnen. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn keine kraftfahrzeugtauglichen Anfahrtstellen für den Rettungsdienst im Wald vorhanden sind. Voraussetzung für die Erfassung/Ausweisung dieser Rettungspunkte ist grundsätzlich ein entsprechendes schriftliches Einverständnis des Grundeigentümers. Die Ausweisung der Rettungspunkte erfolgt mit einheitlichen Schildern gemäß den Vorgaben des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (kwf-Merkblatt Nr. 21). Die Schilder enthalten ein Landkreiskürzel mit einer fortlaufenden Rettungspunkte-Nummer, mit der der jeweilige Rettungspunkt eindeutig festgelegt ist. Die ausgewiesenen Rettungspunkte werden jährlich durch ThüringenForst überprüft und sofern notwendig ersetzt.

  • Altenburg: Bebauungsplan "Anger"