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INSPIRE themes
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Ronneburg: B-Plan "Industriegebiet Ronneburg-Süd, 1.Änderung mit Erweiterung
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Ronneburg: B-Plan "Krankenhausquartier am Rudolf-Breitscheid-Platz"
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Rudolstadt: B-Pläne
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Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Gebiete, die im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts sowie des Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen.“ Dieser Datensatz enthält das Unterthema Denkmale. Die Daten werden vierteljährlich aus ALKIS abgeleitet.
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Dieser Datenbestand stellt nach INSPIRE die Geltungsbereiche der Bebauungspläne und des Flächennutzungsplanes der Stadt Jena dar.
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Anhang II der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt:"Digitale Höhenmodelle für Land-, Eis- und Meeresflächen. Dazu gehören Geländemodell, Tiefenmessung und Küstenlinie." Kontinuierliches Coverage, das für seinen Definitionsbereich eine auf einem regelmäßigen vierseitigen rektifizierten Gitter beruhende systematische Tessellation verwendet, wobei der Höhenlageneigenschaftswert für jeden der seinen Wertebereich bildenden Rasterpunkte in der Regel bekannt ist.
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Dieser Datenbestand stellt die Geltungsbereiche der Bebauungspläne der Stadt Weimar dar.
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Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten, in der Regel Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl.“ Die Daten werden vierteljährlich aus den Hauskoordinaten abgeleitet.
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Anhang III der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Geografischer Standort von Gebäuden." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
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Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind." Die Daten werden vierteljährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.