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    Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Gemeinde Herbsleben. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.

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    Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.

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    Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.

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    Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Gemeinde Unstruttal. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.

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    Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Stadt Roßleben-Wiehe. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.

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    Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.

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    Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Gemeinde Kaulsdorf und der beauftragenden Gemeinden. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.

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    Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Gemeinde Remptendorf. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.

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    Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Gemeinde Nobitz und der beauftragenden Gemeinde. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.

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    Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Stadt Steinbach-Hallenberg. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.