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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Stadt Stadtroda und der beauftragenden Gemeinden. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Verwaltungsgemeinschaft Pleißenaue. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Stadt Schleiz. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Stadt Friedrichroda. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Gemeinde Veilsdorf. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Gemeinde Vogtei und der beauftragenden Gemeinden. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Gemeinde Am Ohmberg. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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