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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Gemeinde Herbsleben. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Stadt Roßleben-Wiehe. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Gemeinde Kaulsdorf und der beauftragenden Gemeinden. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Gemeinde Remptendorf. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Landgemeinde Geratal. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Gemeinde Helbedündorf. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Verwaltungsgemeinschaft Geratal/Plaue. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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