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Die digitalen Daten stellen die geltenden Überschwemmungsgebiete dar. Es sind Überschwemmungsgebiete gemäß Rechtsverordnung (RVO), gemäß vorläufiger Sicherung (VS) sowie nach früherem Recht festgelegte Hochwassergebiete, auch übergeleitete Beschlüsse genannt (BK) zu unterscheiden. ACHTUNG: Auf Grund der kontinuierlichen Aktualisierung der topographischen Grundlagenkarten kann es zu geringen Lageverschiebungen des Überschwemmungsgebietes zu topographischen Objekten kommen. Entscheidend ist immer die Darstellung in der Originalkarte der jeweiligen Rechtsverordnung. Diese ist in der zuständigen unteren Wasserbehörde des Landratsamtes sowie in der oberen Wasserbehörde (TLUBN Jena) niedergelegt.