TLUBN
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Web-Feature-Service Verbreitungsgebiet Haselmaus
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Grundlage für diese Daten ist die Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung Thüringens der Erfassungsjahre 1993 / 94 für den Maßstab 1 : 10 000. Durch Zusammenfassung von Nutzungstypen sind die Fachschichten BNTNUTZ11 mit 11 Landnutzungsklassen bzw. BNTNUTZ25 mit 25 Landnutzungsklassen entstanden. Die Komplexe nach §18 – Thüringer Naturschutzgesetz - können nicht nach ihrer Landnutzung unterschieden werden. Eine Aktualisierung der Daten ist nicht vorgesehen.
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Naturräume Thüringens Die Naturräume Thüringens ist eine im Auftrag des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) erstellte naturräumliche Gliederung des Landes Thüringen. Sie erschien in Form eines gut 380 Seiten umfassenden Buches gleichen Namens (Erscheinungsjahr 2004) sowie in zahlreichen Kartenwerken.
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Web-Feature-Service Rodentizid-Verbotskulisse Feldhamster – NT820-1
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Web-Feature-Service Kulisse der Rast- und Nahrungsgebiete von Zugvögeln – NT803-2
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Web-Map-Service Verbreitungsgebiet Haselmaus
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Die BÜK 200 zeigt die Verbreitung vergesellschafteter Bodenformen mit deren Eigenschaften und bietet damit eine Grundlage für überregionale thematische Auswertungen. Die Legendeneinheiten enthalten flächengewichtete Informationen zu Bodentypen und bodenbildenden Substraten mit deren Schichtung. Die Flächenbodenformen werden auf dem Kennzeichnungsniveau der Bodensubtypen oder –typen sowie des Substrattypes zusammengefasst. Parallel zur Erstellung des Kartenwerkes wird eine Flächendatenbank aufgebaut, die am Ende alle Sach- und Grafikdaten der BÜK 200 enthalten soll. Die Flächendatenbank beinhaltet bodenkundliche und geologische Basisdaten wie Bodenausgangsgestein und dessen Schichtung, Bodenart, Bodentyp, Humusgehalt und Carbonatgehalt sowie ergänzende standortbezogene Informationen zur Geländeneigung, zum Grundwasserstand und zur Nutzungsart.
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Es liegen Daten zu den Überschwemmungsgebieten nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz vor. ACHTUNG!!! Bei der Verwendung der Daten ist zu beachten, dass die zu der jeweiligen Rechtsverordnung bzw. zum Beschluss oder zur vorläufigen Sicherung gehörenden Karten rechtlich verbindlich sind. Diese sind bei der Unteren Wasserbehörde des zuständigen Landkreises sowie bei der Oberen Wasserbehörde im TLUBN, Ref. 52 einzusehen. Die Überschwemmungsgebiete werden von der Oberen Wasserbehörde durch Rechtsverordnung (RVO) festgestellt. Bei der Beschreibung des Gebietes, das bei Hochwasser überschwemmt wird, ist mindestens ein Hochwasserereignis zugrunde zu legen, mit dem durchschnittlich einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Bis zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung gelten die ermittelten, in Kartenform dargestellten und vorläufig gesicherten (VS) Überschwemmungsgebiete (§ 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz). Darüber hinaus gelten die nach bisherigem Recht festgelegten Hochwassergebiete, die auch als "übergeleitete Beschlüsse der DDR" (BK) bezeichnet wurden, als Überschwemmungsgebiete (§ 54 Abs. 3 ThürWG). Als Überschwemmungsgebiet gelten ferner das Gelände zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie Gebiete, die bei Hochwasser von Stauanlagen für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, ohne dass es einer Feststellung bedarf.
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Web-Map-Service Rodentizid-Verbotskulisse Feldhamster – NT820-1
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Web-Map-Service Kulisse der Rast- und Nahrungsgebiete von Zugvögeln – NT803-2