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    Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der „Kulisse der Rast- und Nahrungsgebiete von Zugvögeln – NT803-2“, die als Grundlage zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, hier explizit der Anwendungsbestimmung NT803-2, dient. Die Daten stellen avifaunistich bedeutsame Rast- und Nahrungsgebiete außerhalb der EU Vogelschutzgebiete dar. Hintergrundinformationen zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen: https://www.isip.de/isip/servlet/resource/blob/376902/d29600980df7706f3b513ce59fc0b48c/merkblatt-rodentizide24-data.pdf Verantwortlich für die Umsetzung der Anwendungsbestimmung: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Kühnhäuser Straße 101, Erfurt, Thüringen, D-99090, DEU E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

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    Besonders arten- und blütenreiche Mähwiesen, die durch eine extensive Bewirtschaftungsweise entstanden sind und entsprechend genutzt und gepflegt werden, sind geschützt. Sie bereichern die Kulturlandschaft mit ihrer Arten- und Strukturvielfalt und sind für den Fortbestand bestäubender Insekten wichtig. Der Datensatz „LRT Mähwiesen innerhalb FFH“ umfasst die Lebensraumtypen (LRT) „Magere Flachland-Mähwiesen“ (LRT 6510) und „Berg-Mähwiesen“ (LRT 6520), die innerhalb der FFH-Gebiete Thüringens liegen. Diese Mähwiesen sind als FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Biotope nach § 30 BNatSchG sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten durch europarechtliche und nationale Rechtsvorschriften geschützt. Hervorzuheben sind hier die Verschlechterungsverbote gemäß § 30 Abs. 2 und § 33 Abs. 1 BNatSchG. Dieser Schutz gilt auch für weitere Grünland-LRT, wie beispielsweise Trockenrasen, die nicht Teil dieses Datensatzes sind. Im Kartendienst des TLUBN können die „FFH-Lebensraumtypen (LRT) Offenland“ abgerufen werden. Die Attribute, die am Datensatz hinterlegt sind, beinhalten i.d.R. folgende Informationen: Lebensraumtyp-Code: internationaler Code für den Lebensraumtyp Lebensraumtyp-Name: Bezeichnung des Lebensraumtyps Gesamtbewertung: Bewertung der jeweiligen Einzelfläche nach einer standardisierten Methode (Kartier- und Bewertungsschlüssel FFH-Offenland-Lebensraumtypen Thüringen, 2021) hinsichtlich Habitatstruktur, Arteninventar und Beeinträchtigungen. A. hervorragende Ausprägung B. gute Ausprägung C. mittlere bis schlechte Ausprägung Datum Geländeerfassung: Datum der Erfassung und Bewertung des Lebensraumtyps im Gelände

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    Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. Damit wurde auf Grundlage der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA; in Kraft getreten am 17.08.2022) zum 30.11.2022 eine neue Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Phosphat ausgewiesen, um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Mit der Neufassung der AVV GeA wird die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von eutrophierten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht. Danach werden landwirtschaftliche Flächen als eutrophierte Gebiete ausgewiesen, wenn sie innerhalb eines Einzugs- oder Teileinzugsgebietes von Oberflächenwasserkörpern liegen, in dem der allgemein-physikalisch-chemische und biologische Zustand schlechter als in die Klasse guter ökologischer Zustand oder gutes ökologisches Potential eingestuft wird und zugleich der Gesamtphosphoreintrag zu mehr als einem Fünftel auf landwirtschaftliche Quellen zurückgeführt werden kann sowie der Grenzwert der jeweiligen Ökoregion überschritten wird. Für Referenzparzellen, die mit mindestens 20 % ihrer Fläche innerhalb des eutrophierten Gebietes liegen, müssen zusätzliche Bewirtschaftungsanforderungen nach ThürDüV umgesetzt werden. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung. Die Zuschnitte der Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht. Änderungen von Zuschnitten der Referenzparzellen zwischen den Stichtagen wirken sich somit erst ab dem folgenden 01.02. auf die Attributierung aus.

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    Web-Feature-Service (Downloaddienst) zu Thüringer Agrarthemen aus dem Bereich Landwirtschaft Enthalten sind Fachkulissen zur Ausgleichzulage in benachteiligten und spezifischen Gebieten sowie Gebiete zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie, Ausschlussgebiete gemäß § 10 ThürGAPVO, Kulissen der Thüringer Düngeverordnung sowie Kulissen zu Konditionalität (Erosionsgefährdete Gebiete, Feuchtgebiete und Moore nach § 11 GAPKondV). Die Daten werden, wenn erforderlich, jährlich zum 01.02. aktualisiert.

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    Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. Damit ist auf Grundlage der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten (AVV GeA; in Kraft getreten am 17.08.2022) zum 30.11.2022 eine neue Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat in Kraft getreten, um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Mit der Neufassung der AVV GeA wird die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht. Landwirtschaftliche Flächen sind nach der novellierten AVV GeA als mit Nitrat belastetes Gebiet auszuweisen, wenn sie innerhalb eines mit Nitrat belasteten Grundwasserkörpers nach Grundwasserverordnung liegen und zugleich die Flächen innerhalb der interpolierten Grenzwerte des SIMIK+ Verfahrens bzw. im angrenzenden Einzugsgebiet von Trinkwasser- oder Heilquellenentnahmestellen liegen und einen Flächenanteil von mindestens 20 % an dem ermittelten Gebiet besitzen. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung. Innerhalb dieser Kulisse müssen zusätzliche bzw. ergänzende Anforderungen nach DüV und ThürDüV umgesetzt werden. Die Zuschnitte der Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht. Änderungen von Zuschnitten der Referenzparzellen zwischen den Stichtagen wirken sich somit erst ab dem folgenden 01.02. auf die Attributierung aus.

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    Dieser Datenbestand stellt die Schulstandorte des Wartburgkreises dar.

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    Die Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion richten sich nach dem Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung der landwirtschaftlichen Flächen. Gemäß § 16 Abs. 1 GAPKondV müssen die Landesregierungen die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung gemäß Anlage 3 und 4 zu § 16 GAPKondV einteilen und die betroffenen Gebiete bezeichnen. Auf Ackerflächen in diesen Gebieten gelten dann die Anforderungen an die Bewirtschaftung nach § 16 Abs. 2 bis 4 GAPKondV. Die Einstufung erfolgt in Thüringen auf der Basis der InVeKoS-Feldblöcke gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 GAPInVeKoS-Verordnung. Die Einteilung erfolgt in Thüringen nach § 13 Thür GAPVO für jeden erosionsgefährdeten Feldblock (landwirtschaftliche Flächen) mit den Wassererosionsgefährdungsklassen KWasser1 (erosionsgefährdet) bzw. KWasser2 (stark erosionsgefährdet). Für Flächen, die in Thüringen liegen, sind keine Erosionsstufen für Wind ausgewiesen. Zur Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser werden die Faktoren KSR (Erosionsanfälligkeit der Bodenart, Hangneigung, Regenerosivität) berücksichtigt. Ermittelt wurden die angegebenen Faktoren in einem Raster von 5 x 5 m. Die Einstufung der Feldblöcke wird jährlich anhand der Feldblöcke der Digitalen Grundkarte fortgeschrieben und zum 01.02. veröffentlicht.

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    Dieser Datenbestand stellt die Schulstandorte und Bezirke des Wartburgkreises dar.

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    Die Flächen sind Bestandteil der Feldblöcke der Nitratkulisse. Innerhalb dieser Gebiete schreibt § 13a Abs. 2 Nr. 7 DüV vor, dass auf landwirtschaftlichen Flächen, auf denen der langjährige mittlere Jahresniederschlag bei >= 550 mm liegt, im Herbst eine Zwischenfrucht anzubauen ist und nicht vor dem 15.01. umgebrochen werden darf, wenn die nachfolgende Kultur nach dem 01.02. ausgesät oder gepflanzt wird und vor oder zu dieser Kultur Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff aufgebracht werden sollen. Hiervon befreit sind Flächen, auf denen die Ernte der Vorkultur nach dem 01.10. erfolgte. Die Ausweisung dieser Gebietskulisse ist an die Nitratkulisse gebunden und wird nur für die betroffenen Feldblöcke angegeben. Die Geodaten der betroffenen Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. berechnet.

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    Waldflächen nach dem ThürWaldG, Nutzungsart Wald.