annually
Type of resources
Available actions
Topics
INSPIRE themes
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Service types
Scale
Resolution
-
Anlagen Erneuerbare Energien des Rauminformationsystemes Thüringen (Biomasse, Wasserkraft, Windenergie, Batteriespeicher, Pumpspeicher)
-
Web-Map-Service (Darstellungsdienst) zu Thüringer Agrarthemen aus dem Bereich Landwirtschaft. Enthalten sind Fachkulissen zur Ausgleichzulage in benachteiligten und spezifischen Gebieten sowie Gebiete zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie, Ausschlussgebiete gemäß § 10 ThürGAPVO, Kulissen der Thüringer Düngeverordnung, Kulissen zu Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern, Kulissen zu Konditionalität (Erosionsgefährdete Gebiete, Feuchtgebiete und Moore nach § 11 GAPKondV) sowie eine Übersicht über die Grenzen der Agrarförderzentren des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Die Daten werden, wenn erforderlich, jährlich zum 01.02. aktualisiert.
-
Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung (DüV) des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. In Thüringen ist eine Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat (Nitratkulisse) ausgewiesen um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 7 DüV dürfen in diesen Gebieten Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff im Falle des Anbaus von Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 01.02. nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut und nicht vor dem 15.01. umgebrochen wurde. Davon ausgenommen sind Flächen, auf denen Kulturen nach dem 01.10. geerntet werden und Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 mm beträgt. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen mit einem langjährigen mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung, die durch den Feldblock identifiziert werden. Landwirtschaftliche Flächen, die zu mindestens der Hälfte ihrer Fläche in dem vom Deutschen Wetterdienst ausgewiesenem Gebiet liegen, bilden die Gebiete mit langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Die Gebiete basieren auf der Bereitstellung des 30-jährigen Mittels (1991-2020) zum langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Diese behalten voraussichtlich für das aktuelle Jahrzehnt ihre Gültigkeit. Die Ausweisung dieser Gebietskulisse ist an die Nitratkulisse gebunden und wird nur für die betroffenen Feldblöcke angegeben. Die Geodaten der betroffenen Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. berechnet und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.
-
Die Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion richten sich nach dem Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung der landwirtschaftlichen Flächen. Gemäß § 16 Abs. 1 GAPKondV müssen die Landesregierungen die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung gemäß Anlage 3 und 4 zu § 16 GAPKondV einteilen und die betroffenen Gebiete bezeichnen. Auf Ackerflächen in diesen Gebieten gelten dann die Anforderungen an die Bewirtschaftung nach § 16 Abs. 2 bis 4 GAPKondV. Die Einstufung erfolgt in Thüringen auf der Basis der InVeKoS-Feldblöcke gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 GAPInVeKoS-Verordnung. Die Einteilung erfolgt in Thüringen nach § 13 Thür GAPVO für jeden erosionsgefährdeten Feldblock (landwirtschaftliche Flächen) mit den Wassererosionsgefährdungsklassen KWasser1 (erosionsgefährdet) bzw. KWasser2 (stark erosionsgefährdet). Für Flächen, die in Thüringen liegen, sind keine Erosionsstufen für Wind ausgewiesen. Zur Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser werden die Faktoren KSR (Erosionsanfälligkeit der Bodenart, Hangneigung, Regenerosivität) berücksichtigt. Ermittelt wurden die angegebenen Faktoren in einem Raster von 5 x 5 m. Die Einstufung der Feldblöcke wird jährlich anhand der Feldblöcke der Digitalen Grundkarte fortgeschrieben und zum 01.02. veröffentlicht.
-
Hier handelt es sich um Digitale Verwaltungsgrenzen Thüringen (Gebietsübersichten Thüringen), welche die Grenzen für das Land, die Katasterbereiche, die Landkreise, die Verwaltungsgemeinschaften, die erfüllenden Gemeinden, die Gemeinden, die Gemarkungen und die Fluren enthält. Die Koordinaten wurden auf volle Meter gerundet. Die entsprechenden Shape-Dateien liegen im ETRS89/UTM32 vor und werden ohne Zonenpräfix veröffentlicht. Die Bereitstellung erfolgt als Open-Data-Bestand und ist somit gebührenfrei.
-
Web-Feature-Service (Downloaddienst) zu Thüringer Agrarthemen aus dem Bereich Landwirtschaft Enthalten sind Fachkulissen zur Ausgleichzulage in benachteiligten und spezifischen Gebieten sowie Gebiete zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie, Ausschlussgebiete gemäß § 10 ThürGAPVO, Kulissen der Thüringer Düngeverordnung sowie Kulissen zu Konditionalität (Erosionsgefährdete Gebiete, Feuchtgebiete und Moore nach § 11 GAPKondV). Die Daten werden, wenn erforderlich, jährlich zum 01.02. aktualisiert.
-
Anhang II der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt:"Digitale Höhenmodelle für Land-, Eis- und Meeresflächen. Dazu gehören Geländemodell, Tiefenmessung und Küstenlinie." Kontinuierliches Coverage, das für seinen Definitionsbereich eine auf einem regelmäßigen vierseitigen rektifizierten Gitter beruhende systematische Tessellation verwendet, wobei der Höhenlageneigenschaftswert für jeden der seinen Wertebereich bildenden Rasterpunkte in der Regel bekannt ist.
-
Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. Damit ist auf Grundlage der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten (AVV GeA; in Kraft getreten am 17.08.2022) zum 30.11.2022 eine neue Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat in Kraft getreten, um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Mit der Neufassung der AVV GeA wird die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht. Landwirtschaftliche Flächen sind nach der novellierten AVV GeA als mit Nitrat belastetes Gebiet auszuweisen, wenn sie innerhalb eines mit Nitrat belasteten Grundwasserkörpers nach Grundwasserverordnung liegen und zugleich die Flächen innerhalb der interpolierten Grenzwerte des SIMIK+ Verfahrens bzw. im angrenzenden Einzugsgebiet von Trinkwasser- oder Heilquellenentnahmestellen liegen und einen Flächenanteil von mindestens 20 % an dem ermittelten Gebiet besitzen. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung. Innerhalb dieser Kulisse müssen zusätzliche bzw. ergänzende Anforderungen nach DüV und ThürDüV umgesetzt werden. Die Zuschnitte der Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht. Änderungen von Zuschnitten der Referenzparzellen zwischen den Stichtagen wirken sich somit erst ab dem folgenden 01.02. auf die Attributierung aus.
-
Die Thüringer Nutzungsartenstatistik wird jährlich zum Stichtag 31. Dezember abgeleitet. Nach Gemarkungen aufgegliedert, sind die Flächenanteile der einzelnen Nutzungsarten enthalten, welche durch den AdV-Nutzungsartenkatalog definiert sind. Die Datei wird im csv-Format bereitgestellt.
-
Anlagen Erneuerbare Energien des Rauminformationsystemes Thüringen (Biomasse, Wasserkraft, Windenergie, Batteriespeicher, Pumpspeicher)