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    Im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur des Freistaates Thüringen (GDI-Th) werden internen und externen Anwendern ausgewählte Geobasisdaten zur Nutzung bereitgestellt. Hierbei handelt es sich um einen Atom-Feed Downloaddienst für pre-defined Atom Datensätze, Digitales Geländemodell, Kachelgröße 1x1km

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    Der Downloaddienst stellt Daten zur spezifischen Wärmeleitfähigkeit [W/mK] des Untergrundes in fünf Tiefenstufen von 40 bis 120 m Tiefe unter Gelände als wichtige Kenngröße im Zusammenhang mit der korrekten Dimensionierung von Erdwärmesondenanlagen zur Verfügung Die Daten wurden inhaltlich und technisch für das INSPIRE Annex III Thema Energiequellen im Geologischen Landesdienst des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aufbereitet. Der Downloaddienst wird über die zentrale Plattform Geoproxy der GDI-Th bereitgestellt. Für fachliche und rechtliche Fragen kontaktieren Sie bitte die in den Metadaten genannten Ansprechpartner.

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    WFS des Amtlichen Stadtplans der Stadt Weimar

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    Im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur des Freistaates Thüringen (GDI-Th) werden internen und externen AnwendernGeobasisdaten zur freien Nutzung (offene Geodaten) bereitgestellt. Hierbei handelt es sich um einen Atom-Feed für Daten des Digitales Oberflächenmodells, 1x1km Kacheln.

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    Web-Feature-Service für Naturräume und Potentielle Natürliche Vegetation

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    Web-Feature-Service Verbreitungsgebiet Haselmaus

  • Es liegen Daten zu den Überschwemmungsgebieten nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz vor. ACHTUNG!!! Bei der Verwendung der Daten ist zu beachten, dass die zu der jeweiligen Rechtsverordnung bzw. zum Beschluss oder zur vorläufigen Sicherung gehörenden Karten rechtlich verbindlich sind. Diese sind bei der Unteren Wasserbehörde des zuständigen Landkreises sowie bei der Oberen Wasserbehörde im TLUBN, Ref. 52 einzusehen. Die Überschwemmungsgebiete werden von der Oberen Wasserbehörde durch Rechtsverordnung (RVO) festgestellt. Bei der Beschreibung des Gebietes, das bei Hochwasser überschwemmt wird, ist mindestens ein Hochwasserereignis zugrunde zu legen, mit dem durchschnittlich einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Bis zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung gelten die ermittelten, in Kartenform dargestellten und vorläufig gesicherten (VS) Überschwemmungsgebiete (§ 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz). Darüber hinaus gelten die nach bisherigem Recht festgelegten Hochwassergebiete, die auch als "übergeleitete Beschlüsse der DDR" (BK) bezeichnet wurden, als Überschwemmungsgebiete (§ 54 Abs. 3 ThürWG). Als Überschwemmungsgebiet gelten ferner das Gelände zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie Gebiete, die bei Hochwasser von Stauanlagen für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, ohne dass es einer Feststellung bedarf.

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    Web-Feature-Service Kulisse der Rast- und Nahrungsgebiete von Zugvögeln – NT803-2

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    Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.

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    Downloaddienst für Geodaten - Stadtwerke Meiningen GmbH