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Die Übersichtskarte 1:250 000 ist von der Topographischen Karte 1:200 000 abgeleitet, aktualisiert, jedoch in ihrer Farbgebung verändert und mit einer Geländeschummerung versehen. Die Verwaltungsausgabe - UK Th 250 V - enthält außer dem Relief den gleichen Inhalt, jedoch nur in zweifarbiger Darstellung als Hintergrundinformation. Die Verwaltungsgliederung bis zu den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ist in einer speziellen Farbe besonders hervorgehoben.
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Der Ermittlung der Landschaftszerschneidung für das Jahr 2015 erfolgte entsprechend der Definition nach Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI). Es liegen die Geometriedaten des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS), Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (DLM 25), zugrunde. Die Freiflächen, die 100 qkm² und größer sind, gehören zu den großen unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen (UZVR).
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Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der „Kulisse der Rast- und Nahrungsgebiete von Zugvögeln – NT803-2“, die als Grundlage zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, hier explizit der Anwendungsbestimmung NT803-2, dient. Die Daten stellen avifaunistich bedeutsame Rast- und Nahrungsgebiete außerhalb der EU Vogelschutzgebiete dar. Hintergrundinformationen zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen: https://www.isip.de/isip/servlet/resource/blob/376902/d29600980df7706f3b513ce59fc0b48c/merkblatt-rodentizide24-data.pdf Verantwortlich für die Umsetzung der Anwendungsbestimmung: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Kühnhäuser Straße 101, Erfurt, Thüringen, D-99090, DEU E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de
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Der INSPIRE-Dienst Verteilung der Arten (Tierarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/10073 und Pflanzenarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/8908) gibt einen Überblick über die Verteilung der Tier-, Pflanzen und Pilzarten im Freistaat Thüringen. Der Datensatz entstammt dem Thüringer Arten-Erfassungsprogramm, welches 1992 bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (jetzt TLUBN) aufgebaut wurde. Der Datenbestand wird seitdem kontinuierlich aktualisiert, erweitert und ausgewertet. Erfassungsschwerpunkte sind: • gefährdete Arten • gesetzlich besonders und streng geschützte Arten • sonstige faunistisch und floristisch bemerkenswerte Arten. Weiterhin werden Arten in bestimmten Gebieten wie Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen vertieft erfasst. Zu den Artendaten zählen bzgl. der Fauna die Unterteilungen Amphibien, Fische / Rundmäuler, Reptilien, Säugetiere, Vögel, Heuschrecken, Käfer, Libellen, Spinnentiere, Schmetterlinge, Weichtiere und weitere Wirbellosengruppen. Der Datensatz der in Thüringen vorkommenden Pflanzen- und Pilzarten beschränkt sich zunächst auf folgende Artengruppen: Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen und „Groß-Pilze“ (Fungi). Mittelfristig ist vorgesehen, dieses Spektrum um die phytoparasitischen Kleinpilze zu erweitern. Großteils stammen die faunistischen Daten aus der Zeit ab 1985; es sind aber auch historische Daten enthalten. Datenquellen sind u. a. Beobachtungen aus Gutachten im Auftrag der Naturschutzverwaltung (Schutzwürdigkeitsgutachten, Artenhilfsprogramm-Basis-Erhebungen, regionale Erfassungen...), aus Faunistik-Projekten, ehrenamtliche Kartierungen, andere Gutachten, soweit hierfür Ausnahmegenehmigungen erforderlich waren, sowie Literatur. Die Daten der Pflanzen und Pilze entstammen ebenfalls unterschiedlichen Datenquellen. Dazu gehören Auswertungen von Publikationen von Mitte des 16. Jahrhunderts bis heute sowie die fortlaufende Auswertung neu erscheinender Literatur. Weitere Datenquellen sind Herbarien, unveröffentlichte Gutachten und akademische Abschlussarbeiten sowie unsystematische Einzelmeldungen. Der größte Teil der Daten geht jedoch auf systematische Erhebungen seit Ende des 20. Jahrhunderts zurück, die durch ehrenamtliche Fachvereinigungen und ihrer Mitglieder (z. T. in Kooperation des TLUBN und seiner Vorgänger) erfasst wurden (Thüringische Botanische Gesellschaft e. V., Arbeitskreis Heimische Orchideen e. V., Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e. V., bryologisch-lichenologische Artenkenner etc.). Bei einzelnen Artengruppen gehen die meisten Daten auf das Engagement einzelner Personen zurück (Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen). Der Datenbestand ist bezüglich der verschiedenen Arten wie bezüglich der regionalen Erfassungsintensität und Datendichte pro Flächeneinheit heterogen und daher unterschiedlich repräsentativ. So liegen z. B. floristische Daten, die vor 2000 erhoben wurden und für „kommune“ Arten oft nur Rasterangaben vor. Punktgenaue Daten wurden im Wesentlichen nach dem Jahr 2000 und meistens nur für seltene und gefährdete oder sonstige bemerkenswerte Arten erfasst. Es ist daher stets an Hand der Recherche-Ergebnisse zu prüfen, ob die Artendaten für den vorgesehenen Zweck ausreichend sind oder ob weitere Recherchen / Kartierungen erforderlich sind. Weiterhin ist zu betonen, dass in Deutschland alle Artangaben zunächst so aufgenommen werden, wie sie in der entsprechenden Quelle enthalten sind. Der vorliegende Datenbestand ist folglich eine Nachschlagemöglichkeit für diese Daten. Deshalb ist vor der Ableitung weitreichender Konsequenzen aus dem Vorkommen einzelner Arten die Plausibilität und Aktualität des entsprechenden Artvorkommens zu prüfen. Entsprechend der EU-Richtlinie INSPIRE liegt der Datensatz als Grid auf Basis der flächentreuen Lambert Azimutal-Projektion (ETRS89-LAEA-Raster) mit einer Rasterweite von 10 km vor.
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Rettungspunkte werden nach § 10 der 1. DVO ThürWaldG i.V.m. § 6 Abs. 9 ThürWaldG als Orte definiert, die unter normalen Bedingungen kraftfahrzeugtaugliche Anfahrtsstellen für den Rettungsdienst beschreiben und nach Möglichkeit eine ausreichende Mobilfunknetzabdeckung aufweisen, um Rettungsmaßnahmen im Wald sowohl für im Wald Beschäftigte als auch für Waldbesuchende einfach und schnell organisieren zu können. Mit Novellierung der 1. DVO ThürWaldG zum 01.10.2024 wurde ThüringenForst als untere Forstbehörde erstmals zu einer waldbesitzübergreifenden einheitlichen Ausweisung von Rettungspunkten ermächtigt. Zweckmäßige Rettungspunkte außerhalb des Waldes sind durch ThüringenForst nach Einverständnis der Grundstückseigentümer auszuweisen und zu kennzeichnen. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn keine kraftfahrzeugtauglichen Anfahrtstellen für den Rettungsdienst im Wald vorhanden sind. Voraussetzung für die Erfassung/Ausweisung dieser Rettungspunkte ist grundsätzlich ein entsprechendes schriftliches Einverständnis des Grundeigentümers. Die Ausweisung der Rettungspunkte erfolgt mit einheitlichen Schildern gemäß den Vorgaben des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (kwf-Merkblatt Nr. 21). Die Schilder enthalten ein Landkreiskürzel mit einer fortlaufenden Rettungspunkte-Nummer, mit der der jeweilige Rettungspunkt eindeutig festgelegt ist. Die ausgewiesenen Rettungspunkte werden jährlich durch ThüringenForst überprüft und sofern notwendig ersetzt.
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Häufig profitiert die biologische Vielfalt von der naturnahen Waldbewirtschaftung. Dennoch können bestimmte Arten in bewirtschafteten Wäldern selten werden. Deshalb ist es sinnvoll, in einem Teil der Wälder das dort wachsende Holz in vollem Umfang im natürlichen Kreislauf vor Ort zu belassen. Im Jahr 2009 wurde festgelegt, 25.000 Hektar des Waldes in Thüringen der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen, um dadurch die Artenvielfalt zu fördern und die Vernetzung von Biotopen zu gewährleisten.
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Mit den Neuregelungen im BNatSchG und im WindBG seit Juli 2022 verfolgt der Bundesgesetzgeber eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für die Installation und den Betrieb erneuerbarer Energiequellen. Dabei stellt der Ausbau der Windenergie an Land ein zentrales Vorhaben dar, bei dessen Umsetzung artenschutzrechtliche Belange zunehmend auf der vorgelagerten Planungsebene (Regionalplanung) bearbeitet werden sollen. Die Dichtezentren stellen hierzu einen zentralen Beitrag hinsichtlich der Brutvorkommen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten dar. Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 12/2024 sind die Thüringer Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms vom 05.08.2024 und die damit rechtsverbindlich gemachte Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 vom 06.08.2024 veröffentlicht worden. Die Verordnung und damit das geänderte Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 sind nach § 3 der VO am 31.08.2024 in Kraft getreten. In dieser Verordnung ist die landesplanerische Behandlung im Punkt 4 „Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen“ mit Bezug zum Thema „Energie“ als Umweltauswirkungen einzelner Festlegungen aufgeführt. Die Dichtezentren kollisionsgefährdeter Vogelarten sind darin als Konfliktrisikogruppe aufgeführt und werden deshalb als Ausschlussflächen für Windkraftplanungen eingestuft. Die Berechnung der Dichtezentren erfolgt auf Basis einer geostatistischen Analyse (Kerndichteschätzung) aller bekannten Brutvorkommen. Darauf aufbauend werden die Dichtezentren in den am dichtesten besiedelten Bereichen entlang von Suchklassen unter Berücksichtigung von landschaftsmorphologischen Eigenschaften, der Infrastruktur und von Schutzgebietsgrenzen sowie zwingend benötigten Prüfflächen zur Erreichung der für die Planungsregionen vorgegebenen Flächenbeitragswerte abgegrenzt. Mindestens 20 % der landesweiten Brutvorkommen einer kollisionsgefährdeten Art befinden sich in den artspezifischen Dichtezentren. Das Konzept der „Dichtezentren" wurde primär für den Betrachtungsmaßstab der vorgelagerten Planungsebene (Regional- und Bauleitplanung) entwickelt. Es soll helfen, Windenergiegebiete auf verträgliche Standorte zu lenken und artenschutzrechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen. Dabei sollen Dichtezentren auf der einen Seite als Quellpopulationen fungieren und grundsätzlich in der Lage sein, Individuenverluste außerhalb der Dichtezentren auszugleichen. Auf der anderen Seite wäre das mit der Vorhabenrealisierung einhergehende Gefährdungspotenzial in Dichtezentren besonders hoch, weil hier vergleichsweise viele Individuen betroffen wären. Von Seiten der regionalen Planungsträger wird daher angestrebt, die Dichtezentren im Sinne einer vorsorglichen Betrachtung bei der Ausweisung von Windenergiegebieten (Vorranggebieten) frei zu halten. Unbeschadet der bestehenden rechtlichen Regelungen, insbesondere der Vorhabenzulassung nach § 6 WindBG oder nach § 45b Abs. 1-6 BNatSchG unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Ausnahme nach § 45 Abs. 7 in Verbindung mit § 45b Abs. 8 und 9 BNatSchG, wird aus fachlicher Sicht empfohlen, diesen räumlichen Steuerungsansatz auch auf Ebene der Vorhabenzulassung soweit wie möglich zu berücksichtigen.
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Hausumringe sind georeferenzierte Umringpolygone von Gebäudengrundrissen, die aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) abgeleitet werden. Sie bilden damit die grafische/geometrische Ergänzung zu den Hauskoordinaten. Sachattribute wie Gemeinde, Straße, Hausnummer oder postalische Angaben sind bei den Hausumringen nicht enthalten (ggf. über Verschneidung ermitteln, z. B. mit Hauskoordinaten). Der Datenbestand beinhaltet Hauptgebäude sowie Nebengebäude.
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Darstellung der Waldflächen Thüringens hinsichtlich der waldklimatischen Wachstumsbedingungen und Bodenfruchtbarkeit mit Angaben zu Wuchsgebieten, Klimazonen, Reliefmorphologie und Bodentyp, geologisches Substrat, Nährkraft, Wasserversorgung und Bodenformen Produkt der forstlichen Standortskartierung
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Auf der Basis der Biotop- und Nutzungstypenkartierung nach Luftbildern wurden selektiv die gesetzlich geschützten Biotope des Offenlandes und der besiedelten Bereiche im Zeitraum 1996-2013 landesweit terrestrisch erfasst. Das Ziel war die Erhebung aller gesetzlich geschützten Biotope. Herstellungsprozess: Abgrenzung der Biotope durch Luftbildinterpretation, Geländeerfassung, Digitalisierung; Lagegenauigkeit: ca. 10 m; Passgenauigkeit: passgenau zu Biotop- und Nutzungstypen; Die Kartierung ist abgeschlossen. Seit einigen Jahren laufen gebietsweise Aktualisierungen, z.T. nach verschiedenen Kartierschlüsseln (einzelne Landkreise, „Grünes Band“, FFH-Gebiete), die nicht Bestandteil dieses Datensatzes sind. Hinweis: Für die Waldbiotopkartierung ist in Thüringen nach § 5 des Thüringer Waldgesetzes die Landesforstanstalt (ThüringenForst AöR) zuständig.
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