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    Die Übersichtskarte 1:250 000 ist von der Topographischen Karte 1:200 000 abgeleitet, aktualisiert, jedoch in ihrer Farbgebung verändert und mit einer Geländeschummerung versehen. Die Verwaltungsausgabe - UK Th 250 V - enthält außer dem Relief den gleichen Inhalt, jedoch nur in zweifarbiger Darstellung als Hintergrundinformation. Die Verwaltungsgliederung bis zu den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften ist in einer speziellen Farbe besonders hervorgehoben.

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    Der Ermittlung der Landschaftszerschneidung für das Jahr 2015 erfolgte entsprechend der Definition nach Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI). Es liegen die Geometriedaten des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS), Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (DLM 25), zugrunde. Die Freiflächen, die 100 qkm² und größer sind, gehören zu den großen unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen (UZVR).

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    Grundlage für diese Daten ist die Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung Thüringens der Erfassungsjahre 1993 / 94 für den Maßstab 1 : 10 000. Durch Zusammenfassung von Nutzungstypen sind die Fachschichten BNTNUTZ11 mit 11 Landnutzungsklassen bzw. BNTNUTZ25 mit 25 Landnutzungsklassen entstanden. Die Komplexe nach §18 – Thüringer Naturschutzgesetz - können nicht nach ihrer Landnutzung unterschieden werden. Eine Aktualisierung der Daten ist nicht vorgesehen.

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    Seit 1994 werden im Freistaat Thüringen flächendeckend in allen Waldeigentumsformen Daten zur Verbiss- und Schälentwicklung im dreijährigen Turnus erhoben. Diese Daten bilden eine Grundlage des forstlichen Gutachtens, welches nach § 32 (1) Thüringer Jagdgesetz (THJG) von der unteren Forstbehörde als Fachbeitrag zur Dreijahresabschussplanung des Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwildes erstellt wird und an die unteren Jagdbehörden weitergeleitet wird. Die Untere Forstbehörde bewertet landkreisweise die erhobenen Inventurdaten und bezieht weitere Hinweise in die Erstellung des forstlichen Gutachtens zur Abschussplanung mit ein. Diese Hinweise können die Verjüngungsentwicklung auf Schadflächen, die wildbezogenen Aussagen aus dem Forstschutzmeldewesens der letzten zwei Jahre sowie die Verjüngungsentwicklung in gezäunten Flächen sein. Diese von der Forstbehörde erstellten Fachbeiträge sind von den Unteren Jagdbehörden bei der Bestätigung der Abschusspläne im Sinne von § 32 (1) Thüringer Jagdgesetz zu berücksichtigen.

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    Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der Schutzgebiete und ihrer Zonierungen nach dem Naturschutzrecht für den Freistaat Thüringen. Folgende Schutzgebietsthemen liegen vor: * Nationalpark Hainich, * Biosphärenreservate (BR), * Biosphärenreservate (BR) mit Zonierungen, * Naturparke, * Naturschutzgebiete (NSG), * Landschaftsschutzgebiete (LSG), * Flächennaturdenkmale (FND), geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) und flächenhafte Naturdenkmale Art (ND), * Baum-Naturdenkmale (ND, punktförmig) * Schongebiet Stausee Ratscher, * Gebiete und Objekte des Natura-2000-Netzes (FFH-Gebiete und punktförmige -Objekte und EG-Vogelschutzgebiete (SPA)), * Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung (FIB) Helmestausee Berga-Kelbra, * Schutzgebietszonierungen. Die Daten dienen als Grundlage für Planungen jeglicher Art durch Planungsträger und Planungsbüros sowie der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Lage der Schutzgebiete. Es handelt sich i.d.R. um keine amtliche Grenzen! Bei FFH-Gebieten und EG-Vogelschutzgebieten handelt es sich jedoch um amtliche Grenzen auf der Grundlage der TK 25/2003.

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    Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der „Kulisse der Rast- und Nahrungsgebiete von Zugvögeln – NT803-2“, die als Grundlage zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, hier explizit der Anwendungsbestimmung NT803-2, dient. Die Daten stellen avifaunistich bedeutsame Rast- und Nahrungsgebiete außerhalb der EU Vogelschutzgebiete dar. Hintergrundinformationen zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen: https://www.isip.de/isip/servlet/resource/blob/376902/d29600980df7706f3b513ce59fc0b48c/merkblatt-rodentizide24-data.pdf Verantwortlich für die Umsetzung der Anwendungsbestimmung: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Kühnhäuser Straße 101, Erfurt, Thüringen, D-99090, DEU E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

  • Naturräume Thüringens Die Naturräume Thüringens ist eine im Auftrag des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) erstellte naturräumliche Gliederung des Landes Thüringen. Sie erschien in Form eines gut 380 Seiten umfassenden Buches gleichen Namens (Erscheinungsjahr 2004) sowie in zahlreichen Kartenwerken.

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    Darstellung der Waldflächen Thüringens hinsichtlich der waldklimatischen Wachstumsbedingungen und Bodenfruchtbarkeit mit Angaben zu Wuchsgebieten, Klimazonen, Reliefmorphologie und Bodentyp, geologisches Substrat, Nährkraft, Wasserversorgung und Bodenformen Produkt der forstlichen Standortskartierung

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    Flächen, für welche die gleiche Dauerpflege oder -nutzung geplant ist und die sich räumlich dazu eignen, werden zu Behandlungseinheiten zusammengefasst. Dies kann ggf. auch unter Einbeziehung von Nicht-Lebensraumtypen- bzw. Nicht-Habitat(entwicklungs)flächen geschehen. Tier- und Pflanzenarten (Habitate) Anhang II der FFH-RL: Darstellung der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie nach dem Ergebnis der Managementplanung. Lebensraumtypen (LRT) (Stand ab 2008): Darstellung der LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie auf der Grundlage des aktuellen Kartier- und Bewertungsschlüssels auf dem aktuellen Orthofoto. Maßnahmen Fachebenen (Punkte, Linien, Flächen): Darstellung der Maßnahmen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes (EHZ) von Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie: Erhaltungsmaßnahmen = alle Maßnahmen, die auf Erhaltung eines günstigen EHZ gerichtet sind, Wiederherstellungsmaßnahmen = Überführung aktuell mit einem ungünstigen EHZ C (mittel bis schlecht) eingestufter LRT-Flächen und Arthabitate/-populationen in einen günstigen EHZ, Entwicklungsmaßnahmen = alle Maßnahmen auf so genannten Entwicklungsflächen, welche derzeit noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie eingestuft werden können, die aber der Entwicklung dieser Flächen in Richtung eines FFH-LRT oder eines Habitats einer Art des Anhangs II dienen. FFH-Gebiet - Bearbeitungsstand Darstellung der FFH-Gebietsgrenzen und dem Bearbeitungsstand der Managementpläne. Gelb unterlegt zeigt die FFH-Gebiete, für die Managementpläne vorliegen. In Thüringen gibt es 212 FFH-Gebiete. Hinweis: Die Abgrenzung der N2000-Gebiete erfolgte im Zuge der Meldung der Natura 2000-Gebiete auf der analogen Karte im Maßstab 1:25.000. Im Rahmen der Managementplanung (gelb unterlegte Gebiete) wird in einem ersten Arbeitsschritt die Abgrenzung auf den Planungsmaßstab 1:10.000 interpretiert, wobei das aktuelle Orthofoto zugrunde gelegt und eine weitest mögliche Deckung mit der Digitalen Topographischen Karte (DTK 10) angestrebt wird. In diesem Zuge werden die naturgemäß auftretenden Lageverschiebungen aufgrund unterschiedlicher Maßstäbe bereinigt.

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    Der INSPIRE-Dienst Verteilung der Arten (Tierarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/10073 und Pflanzenarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/8908) gibt einen Überblick über die Verteilung der Tier-, Pflanzen und Pilzarten im Freistaat Thüringen. Der Datensatz entstammt dem Thüringer Arten-Erfassungsprogramm, welches 1992 bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (jetzt TLUBN) aufgebaut wurde. Der Datenbestand wird seitdem kontinuierlich aktualisiert, erweitert und ausgewertet. Erfassungsschwerpunkte sind: • gefährdete Arten • gesetzlich besonders und streng geschützte Arten • sonstige faunistisch und floristisch bemerkenswerte Arten. Weiterhin werden Arten in bestimmten Gebieten wie Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen vertieft erfasst. Zu den Artendaten zählen bzgl. der Fauna die Unterteilungen Amphibien, Fische / Rundmäuler, Reptilien, Säugetiere, Vögel, Heuschrecken, Käfer, Libellen, Spinnentiere, Schmetterlinge, Weichtiere und weitere Wirbellosengruppen. Der Datensatz der in Thüringen vorkommenden Pflanzen- und Pilzarten beschränkt sich zunächst auf folgende Artengruppen: Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen und „Groß-Pilze“ (Fungi). Mittelfristig ist vorgesehen, dieses Spektrum um die phytoparasitischen Kleinpilze zu erweitern. Großteils stammen die faunistischen Daten aus der Zeit ab 1985; es sind aber auch historische Daten enthalten. Datenquellen sind u. a. Beobachtungen aus Gutachten im Auftrag der Naturschutzverwaltung (Schutzwürdigkeitsgutachten, Artenhilfsprogramm-Basis-Erhebungen, regionale Erfassungen...), aus Faunistik-Projekten, ehrenamtliche Kartierungen, andere Gutachten, soweit hierfür Ausnahmegenehmigungen erforderlich waren, sowie Literatur. Die Daten der Pflanzen und Pilze entstammen ebenfalls unterschiedlichen Datenquellen. Dazu gehören Auswertungen von Publikationen von Mitte des 16. Jahrhunderts bis heute sowie die fortlaufende Auswertung neu erscheinender Literatur. Weitere Datenquellen sind Herbarien, unveröffentlichte Gutachten und akademische Abschlussarbeiten sowie unsystematische Einzelmeldungen. Der größte Teil der Daten geht jedoch auf systematische Erhebungen seit Ende des 20. Jahrhunderts zurück, die durch ehrenamtliche Fachvereinigungen und ihrer Mitglieder (z. T. in Kooperation des TLUBN und seiner Vorgänger) erfasst wurden (Thüringische Botanische Gesellschaft e. V., Arbeitskreis Heimische Orchideen e. V., Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e. V., bryologisch-lichenologische Artenkenner etc.). Bei einzelnen Artengruppen gehen die meisten Daten auf das Engagement einzelner Personen zurück (Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen). Der Datenbestand ist bezüglich der verschiedenen Arten wie bezüglich der regionalen Erfassungsintensität und Datendichte pro Flächeneinheit heterogen und daher unterschiedlich repräsentativ. So liegen z. B. floristische Daten, die vor 2000 erhoben wurden und für „kommune“ Arten oft nur Rasterangaben vor. Punktgenaue Daten wurden im Wesentlichen nach dem Jahr 2000 und meistens nur für seltene und gefährdete oder sonstige bemerkenswerte Arten erfasst. Es ist daher stets an Hand der Recherche-Ergebnisse zu prüfen, ob die Artendaten für den vorgesehenen Zweck ausreichend sind oder ob weitere Recherchen / Kartierungen erforderlich sind. Weiterhin ist zu betonen, dass in Deutschland alle Artangaben zunächst so aufgenommen werden, wie sie in der entsprechenden Quelle enthalten sind. Der vorliegende Datenbestand ist folglich eine Nachschlagemöglichkeit für diese Daten. Deshalb ist vor der Ableitung weitreichender Konsequenzen aus dem Vorkommen einzelner Arten die Plausibilität und Aktualität des entsprechenden Artvorkommens zu prüfen. Entsprechend der EU-Richtlinie INSPIRE liegt der Datensatz als Grid auf Basis der flächentreuen Lambert Azimutal-Projektion (ETRS89-LAEA-Raster) mit einer Rasterweite von 10 km vor.