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    Im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur des Freistaates Thüringen (GDI-Th) werden internen und externen Anwendern ausgewählte Geobasisdaten zur Nutzung bereitgestellt. Hierbei handelt es sich um einen Atom-Feed Downloaddienst für pre-defined Atom Datensätze für Bodenrichtwerte.

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    Behandlungseinheit: Flächen, für welche die gleiche Dauerpflege oder -nutzung geplant ist und die sich räumlich dazu eignen, werden zu Behandlungseinheiten zusammengefasst. Dies kann ggf. auch unter Einbeziehung von Nicht-Lebensraumtypen- bzw. Nicht-Habitat(entwicklungs)flächen geschehen. Tier- und Pflanzenarten (Habitate) Anhang II der FFH-RL Gruppenebenen (Punkte, Linien, Flächen): Darstellung der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie nach dem Ergebnis der Managementplanung. Lebensraumtypen (LRT)(Stand ab 2008) Gruppenebenen (Punkte, Linien, Flächen): Darstellung der LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie auf der Grundlage des aktuellen Kartier- und Bewertungsschlüssels auf dem aktuellen Orthofoto. FFH-Gebiet - Bearbeitungsstand Darstellung der FFH-Gebietsgrenzen und dem Bearbeitungsstand der Managementpläne. In Thüringen gibt es 212 FFH-Gebiete. Gelb unterlegt sind die FFH-Gebiete, für die Managementpläne vorliegen. Hinweis: Die Abgrenzung der N2000-Gebiete erfolgte im Zuge der Meldung der Natura 2000-Gebiete auf der analogen Karte im Maßstab 1:25.000. Im Rahmen der Managementplanung (gelb unterlegte Gebiete) wird in einem ersten Arbeitsschritt die Abgrenzung auf den Planungsmaßstab 1:10.000 interpretiert, wobei das aktuelle Orthofoto zugrunde gelegt und eine weitest mögliche Deckung mit der Digitalen Topographischen Karte (DTK 10) angestrebt wird. In diesem Zuge werden die naturgemäß auftretenden Lageverschiebungen aufgrund unterschiedlicher Maßstäbe bereinigt.

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    Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen des „Verbreitungsgebiet Haselmaus“, die als Grundlage zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, hier explizit der Anwendungsbestimmung NT820-2, dient. Hintergrundinformationen zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen: https://www.isip.de/isip/servlet/resource/blob/376902/d29600980df7706f3b513ce59fc0b48c/merkblatt-rodentizide24-data.pdf Verantwortlich für die Umsetzung der Anwendungsbestimmung: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Kühnhäuser Straße 101, Erfurt, Thüringen, D-99090, DEU E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

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    Rettungspunkte werden nach § 10 der 1. DVO ThürWaldG i.V.m. § 6 Abs. 9 ThürWaldG als Orte definiert, die unter normalen Bedingungen kraftfahrzeugtaugliche Anfahrtsstellen für den Rettungsdienst beschreiben und nach Möglichkeit eine ausreichende Mobilfunknetzabdeckung aufweisen, um Rettungsmaßnahmen im Wald sowohl für im Wald Beschäftigte als auch für Waldbesuchende einfach und schnell organisieren zu können. Mit Novellierung der 1. DVO ThürWaldG zum 01.10.2024 wurde ThüringenForst als untere Forstbehörde erstmals zu einer waldbesitzübergreifenden einheitlichen Ausweisung von Rettungspunkten ermächtigt. Zweckmäßige Rettungspunkte außerhalb des Waldes sind durch ThüringenForst nach Einverständnis der Grundstückseigentümer auszuweisen und zu kennzeichnen. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn keine kraftfahrzeugtauglichen Anfahrtstellen für den Rettungsdienst im Wald vorhanden sind. Voraussetzung für die Erfassung/Ausweisung dieser Rettungspunkte ist grundsätzlich ein entsprechendes schriftliches Einverständnis des Grundeigentümers. Die Ausweisung der Rettungspunkte erfolgt mit einheitlichen Schildern gemäß den Vorgaben des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (kwf-Merkblatt Nr. 21). Die Schilder enthalten ein Landkreiskürzel mit einer fortlaufenden Rettungspunkte-Nummer, mit der der jeweilige Rettungspunkt eindeutig festgelegt ist. Die ausgewiesenen Rettungspunkte werden jährlich durch ThüringenForst überprüft und sofern notwendig ersetzt.

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    Die Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt durch ein methodisch gestuftes Verfahren. Zunächst wird ein Grundwert anhand der Einzelindikatoren Reliefenergie, Gewässerrandlänge, Walderlebnis, Landnutzungsvielfalt und Kleinräumigkeit der landwirtschaftlichen Nutzung ermittelt. Anschließend wird der Grundwert mittels Abzügen und Zuschlägen zum Gesamtergebnis spezifiziert. Eine Aufwertung des Grundwertes erfolgt durch folgende Indikatoren: - Naturnähe - Kulturerbestandorte - Dichte von Strukturelementen - absolute Störungsarmut Eine Abwertung des Grundwertes erfolgt durch folgende Indikatoren: - gewichtete Straßenlänge - Industrie- und Gewerbegebiete - dichte störende vertikaler Elemente wie Freileitungsmasten, raumbedeutsame WEA, Schornsteine, Sendetürme und Funkmasten

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    Besonders arten- und blütenreiche Mähwiesen, die durch eine extensive Bewirtschaftungsweise entstanden sind und entsprechend genutzt und gepflegt werden, sind geschützt. Sie bereichern die Kulturlandschaft mit ihrer Arten- und Strukturvielfalt und sind für den Fortbestand bestäubender Insekten wichtig. Der Datensatz „LRT Mähwiesen innerhalb FFH“ umfasst die Lebensraumtypen (LRT) „Magere Flachland-Mähwiesen“ (LRT 6510) und „Berg-Mähwiesen“ (LRT 6520), die innerhalb der FFH-Gebiete Thüringens liegen. Diese Mähwiesen sind als FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Biotope nach § 30 BNatSchG sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten durch europarechtliche und nationale Rechtsvorschriften geschützt. Hervorzuheben sind hier die Verschlechterungsverbote gemäß § 30 Abs. 2 und § 33 Abs. 1 BNatSchG. Dieser Schutz gilt auch für weitere Grünland-LRT, wie beispielsweise Trockenrasen, die nicht Teil dieses Datensatzes sind. Die Attribute, die am Datensatz hinterlegt sind, beinhalten i.d.R. folgende Informationen: Lebensraumtyp-Code: internationaler Code für den Lebensraumtyp Lebensraumtyp-Name: Bezeichnung des Lebensraumtyps Gesamtbewertung: Bewertung der jeweiligen Einzelfläche nach einer standardisierten Methode (Kartier- und Bewertungsschlüssel FFH-Offenland-Lebensraumtypen Thüringen, 2021) hinsichtlich Habitatstruktur, Arteninventar und Beeinträchtigungen. A. hervorragende Ausprägung B. gute Ausprägung C. mittlere bis schlechte Ausprägung Datum Geländeerfassung: Datum der Erfassung und Bewertung des Lebensraumtyps im Gelände

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    Der INSPIRE-Dienst Verteilung der Arten (Tierarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/10073 und Pflanzenarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/8908) gibt einen Überblick über die Verteilung der Tier-, Pflanzen und Pilzarten im Freistaat Thüringen. Der Datensatz entstammt dem Thüringer Arten-Erfassungsprogramm, welches 1992 bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (jetzt TLUBN) aufgebaut wurde. Der Datenbestand wird seitdem kontinuierlich aktualisiert, erweitert und ausgewertet. Erfassungsschwerpunkte sind: • gefährdete Arten • gesetzlich besonders und streng geschützte Arten • sonstige faunistisch und floristisch bemerkenswerte Arten. Weiterhin werden Arten in bestimmten Gebieten wie Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen vertieft erfasst. Zu den Artendaten zählen bzgl. der Fauna die Unterteilungen Amphibien, Fische / Rundmäuler, Reptilien, Säugetiere, Vögel, Heuschrecken, Käfer, Libellen, Spinnentiere, Schmetterlinge, Weichtiere und weitere Wirbellosengruppen. Der Datensatz der in Thüringen vorkommenden Pflanzen- und Pilzarten beschränkt sich zunächst auf folgende Artengruppen: Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen und „Groß-Pilze“ (Fungi). Mittelfristig ist vorgesehen, dieses Spektrum um die phytoparasitischen Kleinpilze zu erweitern. Großteils stammen die faunistischen Daten aus der Zeit ab 1985; es sind aber auch historische Daten enthalten. Datenquellen sind u. a. Beobachtungen aus Gutachten im Auftrag der Naturschutzverwaltung (Schutzwürdigkeitsgutachten, Artenhilfsprogramm-Basis-Erhebungen, regionale Erfassungen...), aus Faunistik-Projekten, ehrenamtliche Kartierungen, andere Gutachten, soweit hierfür Ausnahmegenehmigungen erforderlich waren, sowie Literatur. Die Daten der Pflanzen und Pilze entstammen ebenfalls unterschiedlichen Datenquellen. Dazu gehören Auswertungen von Publikationen von Mitte des 16. Jahrhunderts bis heute sowie die fortlaufende Auswertung neu erscheinender Literatur. Weitere Datenquellen sind Herbarien, unveröffentlichte Gutachten und akademische Abschlussarbeiten sowie unsystematische Einzelmeldungen. Der größte Teil der Daten geht jedoch auf systematische Erhebungen seit Ende des 20. Jahrhunderts zurück, die durch ehrenamtliche Fachvereinigungen und ihrer Mitglieder (z. T. in Kooperation des TLUBN und seiner Vorgänger) erfasst wurden (Thüringische Botanische Gesellschaft e. V., Arbeitskreis Heimische Orchideen e. V., Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e. V., bryologisch-lichenologische Artenkenner etc.). Bei einzelnen Artengruppen gehen die meisten Daten auf das Engagement einzelner Personen zurück (Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen). Der Datenbestand ist bezüglich der verschiedenen Arten wie bezüglich der regionalen Erfassungsintensität und Datendichte pro Flächeneinheit heterogen und daher unterschiedlich repräsentativ. So liegen z. B. floristische Daten, die vor 2000 erhoben wurden und für „kommune“ Arten oft nur Rasterangaben vor. Punktgenaue Daten wurden im Wesentlichen nach dem Jahr 2000 und meistens nur für seltene und gefährdete oder sonstige bemerkenswerte Arten erfasst. Es ist daher stets an Hand der Recherche-Ergebnisse zu prüfen, ob die Artendaten für den vorgesehenen Zweck ausreichend sind oder ob weitere Recherchen / Kartierungen erforderlich sind. Weiterhin ist zu betonen, dass in Deutschland alle Artangaben zunächst so aufgenommen werden, wie sie in der entsprechenden Quelle enthalten sind. Der vorliegende Datenbestand ist folglich eine Nachschlagemöglichkeit für diese Daten. Deshalb ist vor der Ableitung weitreichender Konsequenzen aus dem Vorkommen einzelner Arten die Plausibilität und Aktualität des entsprechenden Artvorkommens zu prüfen. Entsprechend der EU-Richtlinie INSPIRE liegt der Datensatz als Grid auf Basis der flächentreuen Lambert Azimutal-Projektion (ETRS89-LAEA-Raster) mit einer Rasterweite von 10 km vor.

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    Im Thüringer Eingriffs- und Kompensationsinformationssystem (EKIS) sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) erfasst, die für Eingriffsvorhaben nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß §§ 14 ff. BNatSchG festgesetzt wurden. Darüber hinaus sind z. T. auch Maßnahmen aus der Bauleitplanung enthalten. Zuständig für die Führung des EKIS ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN). Eine Eintragung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt spätestens mit Genehmigung des Eingriffsvorhabens. Eine Garantie für die Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Die Darstellung einer Kompensationsmaßnahme stellt keine Gewähr für die tatsächliche Umsetzung vor Ort dar. Die Umsetzung erfolgt in der Regel erst nach Genehmigung des Eingriffsvorhabens, sowie nach einer angemessenen Frist, die dem Vorhabenträger im Rahmen der Zulassung gesetzt wurde. Kompensationsmaßnahmen, bei denen festgesetzte Unterhaltungspflichten zeitlich abgelaufen sind, bleiben im EKIS registriert. Es werden nur die Außengrenzen der Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Besteht eine Maßnahme aus mehreren, unmittelbar zusammenhängenden Teilmaßnahmen mit unterschiedlichen Maßnahmenzielen, werden diese Teilmaßnahmen nicht gesondert abgegrenzt.

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    Häufig profitiert die biologische Vielfalt von der naturnahen Waldbewirtschaftung. Dennoch können bestimmte Arten in bewirtschafteten Wäldern selten werden. Deshalb ist es sinnvoll, in einem Teil der Wälder das dort wachsende Holz in vollem Umfang im natürlichen Kreislauf vor Ort zu belassen. Im Jahr 2009 wurde festgelegt, 25.000 Hektar des Waldes in Thüringen der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen, um dadurch die Artenvielfalt zu fördern und die Vernetzung von Biotopen zu gewährleisten.

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    Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der „Kulisse der Rast- und Nahrungsgebiete von Zugvögeln – NT803-2“, die als Grundlage zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, hier explizit der Anwendungsbestimmung NT803-2, dient. Die Daten stellen avifaunistich bedeutsame Rast- und Nahrungsgebiete außerhalb der EU Vogelschutzgebiete dar. Hintergrundinformationen zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen: https://www.isip.de/isip/servlet/resource/blob/376902/d29600980df7706f3b513ce59fc0b48c/merkblatt-rodentizide24-data.pdf Verantwortlich für die Umsetzung der Anwendungsbestimmung: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Kühnhäuser Straße 101, Erfurt, Thüringen, D-99090, DEU E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de