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Anlagen Erneuerbare Energien des Rauminformationsystemes Thüringen (Biomasse, Wasserkraft, Windenergie, Batteriespeicher, Pumpspeicher)
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Web-Map-Service Kulisse der Rast- und Nahrungsgebiete von Zugvögeln – NT803-2
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Der VBORIS-TH-WMS beinhaltet alle ab dem Stichtag 31.12.2008 veröffentlichten Bodenrichtwerte für Bauflächen, für sonstige Flächen und für land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie städtebauliche Maßnahmegebiete (Entwicklungsbereiche und Sanierungsgebiete, die nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden). Der Dienst basiert auf dem VBORIS-Datenmodell und ist pro Stichtag in vier Layer untergliedert: (1) vBODENRICHTWERTZONE_JJJJMMTT, (2) vBODENRICHTWERTZONE JJJJMMTT Beschriftung, (3) vBORISVerfahren_JJJJMMTT, (4) vBORISVerfahren JJJJMMTT Beschriftung. Zusätzlich zu den Layern für die einzelnen Stichtage gibt es weitere vier Layer jeweils mit den Daten des jüngsten turnusmäßigen Stichtags (zweijähriger Turnus): (1) vBODENRICHTWERTZONE_aktuell, (2) vBODENRICHTWERTZONE aktuell Beschriftung, (3) vBORISVerfahren_ aktuell, (4) vBORISVerfahren aktuell Beschriftung. Der Layer vBodenrichtwertzone beinhaltet alle Stichtage, so dass sich diese überlagern.
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Der Darstellungsdienst zeigt die spezifische Wärmeleitfähigkeit [W/mK] des Untergrundes in fünf Tiefenstufen von 40 bis 120 m Tiefe unter Gelände und stellt damit eine wichtige Kenngröße im Zusammenhang mit der korrekten Dimensionierung von Erdwärmesondenanlagen zur Verfügung. Die Daten wurden inhaltlich und technisch für das INSPIRE Annex III Thema Energiequellen im Geologischen Landesdienst des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aufbereitet. Der Darstellungsdienst wird über die zentrale Plattform Geoproxy der GDI-Th bereitgestellt. Für fachliche und rechtliche Fragen kontaktieren Sie bitte die in den Metadaten genannten Ansprechpartner.
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Der Darstellungsdienst stellt Daten zu den hydrogeologischen Verhältnissen im Freistaat Thüringen bereit. Die Daten wurden auf Grundlage des Kartenwerkes Hydrogeologische Übersichtskarte von Thüringen 1 : 200.000 (HÜK200) inhaltlich und technisch für das INSPIRE Annex II Thema Geologie im Geologischen Landesdienst des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aufbereitet. Die Daten werden entsprechend den in der INSPIRE-Datenspezifikation empfohlenen Regeln (Portrayal Rules) für die Attribute AquiferMediaTypeValue und ConstitutionOfAquitard dargestellt. Der Darstellungsdienst wird über die zentrale Plattform Geoproxy der GDI-Th bereitgestellt. Für fachliche und rechtliche Fragen kontaktieren Sie bitte die in den Metadaten genannten Ansprechpartner.
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Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gebäude (Gebäude - 2D) aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.
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Die „Bodenrichtwert-Basiskarte ALKIS zum Stichtag“ dient als Grundlage für die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) für Bauflächen und sonstige Flächen (z. B. Freizeitgärten). Sie wird zum jeweiligen Bodenrichtwert-Stichtag aus ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) abgeleitet und eingefroren. Der Inhalt der Bodenrichtwert-Basiskarte ist gegenüber der amtlichen Liegenschaftskarte reduziert, im Wesentlichen auf Flurstücke und Flurstücksnummern, Gebäude und Hausnummern sowie Straßennamen. Die Bodenrichtwert-Basiskarte stellt keinen amtlichen Flurstücksnachweis aus dem Liegenschaftskataster dar und ersetzt diesen nicht.
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Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. Damit ist auf Grundlage der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten (AVV GeA; in Kraft getreten am 17.08.2022) zum 30.11.2022 eine neue Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat in Kraft getreten, um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Mit der Neufassung der AVV GeA wird die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht. Landwirtschaftliche Flächen sind nach der novellierten AVV GeA als mit Nitrat belastetes Gebiet auszuweisen, wenn sie innerhalb eines mit Nitrat belasteten Grundwasserkörpers nach Grundwasserverordnung liegen und zugleich die Flächen innerhalb der interpolierten Grenzwerte des SIMIK+ Verfahrens bzw. im angrenzenden Einzugsgebiet von Trinkwasser- oder Heilquellenentnahmestellen liegen und einen Flächenanteil von mindestens 20 % an dem ermittelten Gebiet besitzen. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung. Innerhalb dieser Kulisse müssen zusätzliche bzw. ergänzende Anforderungen nach DüV und ThürDüV umgesetzt werden. Die Zuschnitte der Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht. Änderungen von Zuschnitten der Referenzparzellen zwischen den Stichtagen wirken sich somit erst ab dem folgenden 01.02. auf die Attributierung aus.
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Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung (DüV) des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. In Thüringen ist eine Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat (Nitratkulisse) ausgewiesen um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 7 DüV dürfen in diesen Gebieten Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff im Falle des Anbaus von Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 01.02. nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut und nicht vor dem 15.01. umgebrochen wurde. Davon ausgenommen sind Flächen, auf denen Kulturen nach dem 01.10. geerntet werden und Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 mm beträgt. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen mit einem langjährigen mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung, die durch den Feldblock identifiziert werden. Landwirtschaftliche Flächen, die zu mindestens der Hälfte ihrer Fläche in dem vom Deutschen Wetterdienst ausgewiesenem Gebiet liegen, bilden die Gebiete mit langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Die Gebiete basieren auf der Bereitstellung des 30-jährigen Mittels (1991-2020) zum langjährigem mittleren Jahresniederschlag kleiner 550 mm. Diese behalten voraussichtlich für das aktuelle Jahrzehnt ihre Gültigkeit. Die Ausweisung dieser Gebietskulisse ist an die Nitratkulisse gebunden und wird nur für die betroffenen Feldblöcke angegeben. Die Geodaten der betroffenen Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. berechnet und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.
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Im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur des Freistaates Thüringen (GDI-Th) werden internen und externen Anwendern ausgewählte Geobasisdaten zur freien Nutzung bereitgestellt. Aus den Geobasisdaten der zentralen Geodatenhaltungs- und Geodatenbereitstellungskomponente Geoproxy werden Datenbestände von besonderem öffentlichen Interesse als öffentliche Daten jedermann ohne Beschränkung des Zugangs und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um Daten der Digitalen Orthophotos mit 2m Bodenauflösung.
GeoMIS.Th