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    Für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe hat sich die Bewirtschaftung, Düngung und der Pflanzenschutz der landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern durch verschiedene Änderungen im Dünge-, Pflanzenschutz- und Wasserrecht auf Bundes- und Landesebene seit dem Jahr 2020 grundlegend geändert. Um Landwirtschaftsbetrieben die Umsetzung dieser verschiedensten Regelungen zu erleichtern, und die Betriebe bei ihrem wesentlichen Beitrag zum Gewässerschutz zu unterstützen, hat das TLLLR unter Mitwirkung und im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine GIS-Lösung erarbeitet. Hierzu wurden die Böschungsoberkanten der Gewässer I. und II. Ordnung digitalisiert und die Hangneigung anhand eines Geländemodells ermittelt. In Verbindung mit den rechtlichen Vorgaben und über die Bildung von Segmenten können nun die Abstands- und Bewirtschaftungskulissen an den Gewässern für alle am Thüringer Feldblocksystem beteiligten landwirtschaftlich genutzten Flächen abgebildet werden. Die Kulissen werden jährlich zum 01. Februar aktualisiert. Die vorgegebenen Kulissen dienen lediglich als Hinweise zur örtlichen Eingrenzung der Vorgaben und Auflagen an landwirtschaftlich genutzten Flächen im gewässernahen Bereich. Entscheidend für die Beurteilung der Einhaltung der Auflagen und Vorgaben sind jedoch ausschließlich die Hangneigungen und Böschungsoberkanten vor Ort. Diese können ggf. von der Darstellung abweichen. Aus diesem Grund werden die Daten nur als WMS angeboten.

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    Für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe hat sich die Bewirtschaftung, Düngung und der Pflanzenschutz der landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern durch verschiedene Änderungen im Dünge-, Pflanzenschutz- und Wasserrecht auf Bundes- und Landesebene seit dem Jahr 2020 grundlegend geändert. Um Landwirtschaftsbetrieben die Umsetzung dieser verschiedensten Regelungen zu erleichtern, und die Betriebe bei ihrem wesentlichen Beitrag zum Gewässerschutz zu unterstützen, hat das TLLLR unter Mitwirkung und im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine GIS-Lösung erarbeitet. Hierzu wurden die Böschungsoberkanten der Gewässer I. und II. Ordnung digitalisiert und die Hangneigung anhand eines Geländemodells ermittelt. In Verbindung mit den rechtlichen Vorgaben und über die Bildung von Segmenten können nun die Abstands- und Bewirtschaftungskulissen an den Gewässern für alle am Thüringer Feldblocksystem beteiligten landwirtschaftlich genutzten Flächen abgebildet werden. Die Kulissen werden jährlich zum 01. Februar aktualisiert. Die vorgegebenen Kulissen dienen lediglich als Hinweise zur örtlichen Eingrenzung der Vorgaben und Auflagen an landwirtschaftlich genutzten Flächen im gewässernahen Bereich. Entscheidend für die Beurteilung der Einhaltung der Auflagen und Vorgaben sind jedoch ausschließlich die Hangneigungen und Böschungsoberkanten vor Ort. Diese können ggf. von der Darstellung abweichen. Aus diesem Grund werden die Daten nur als WMS angeboten.

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    Dieser Darstellungsdienst (WMS) enthält das klassifizierte Straßennetz nach ASB (Anweisung Straßeninformationsbank) für Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen in Thüringen.

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    Im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur des Freistaates Thüringen (GDI-Th) werden internen und externen Anwendern ausgewählte Geobasisdaten zur freien Nutzung bereitgestellt. Aus den Geobasisdaten der zentralen Geodatenhaltungs- und Geodatenbereitstellungskomponente Geoproxy werden Datenbestände von besonderem öffentlichem Interesse als öffentliche Daten jedermann ohne Beschränkung des Zugangs und kostenfrei über den Geoclient als Viewing- Dienst zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um Festpunkte der Landesvermessung (Lagefestpunkte, Höhenfestpunkte).

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    Der BORIS-TH-WMS beinhaltet alle ab dem Stichtag 31.12.2008 veröffentlichten Bodenrichtwerte für Bauflächen, für sonstige Flächen und für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Der Dienst basiert auf dem AdV-Bodenrichtwertmodell BRM 3.0.1 und ist pro Stichtag in zwei Layer untergliedert: (1) BODENRICHTWERTZONE_JJJJMMTT, (2) BODENRICHTWERTZONE JJJJMMTT Beschriftung. Zusätzlich zu den Layern für die einzelnen Stichtage gibt es weitere zwei Layer jeweils mit den Daten des jüngsten turnusmäßigen Stichtags (zweijähriger Turnus): (1) BODENRICHTWERTZONE_aktuell, (2) BODENRICHTWERTZONE aktuell Beschriftung. Der Layer Bodenrichtwertzone beinhaltet alle Stichtage, so dass sich diese überlagern.

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    Im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur des Freistaates Thüringen (GDI-Th) werden internen und externen Anwendern ausgewählte Geobasisdaten zur freien Nutzung bereitgestellt. Aus den Geobasisdaten der zentralen Geodatenhaltungs- und Geodatenbereitstellungskomponente Geoproxy werden Datenbestände von besonderem öffentlichen Interesse als öffentliche Daten jedermann ohne Beschränkung des Zugangs und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um Daten der Digitalen Orthophotos mit 2m Bodenauflösung.

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    Die „Bodenrichtwert-Basiskarte ALKIS zum Stichtag“ dient als Grundlage für die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) für Bauflächen und sonstige Flächen (z. B. Freizeitgärten). Sie wird zum jeweiligen Bodenrichtwert-Stichtag aus ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) abgeleitet und eingefroren. Der Inhalt der Bodenrichtwert-Basiskarte ist gegenüber der amtlichen Liegenschaftskarte reduziert, im Wesentlichen auf Flurstücke und Flurstücksnummern, Gebäude und Hausnummern sowie Straßennamen. Die Bodenrichtwert-Basiskarte stellt keinen amtlichen Flurstücksnachweis aus dem Liegenschaftskataster dar und ersetzt diesen nicht.

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    Die „Bodenrichtwert-Basiskarte Gemarkungsübersicht zum Stichtag“ dient als Grundlage für die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Sie wird zum jeweiligen Bodenrichtwert-Stichtag aus ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) abgeleitet und eingefroren. Der Inhalt der Bodenrichtwert-Basiskarte ist auf die Gemarkungsgrenzen und -namen reduziert. Die Gemarkungsgrenzen sind mit einer maximalen Lageabweichung von 0,5 Metern generalisiert worden. Die Bodenrichtwert-Basiskarte stellt keinen amtlichen Flurstücksnachweis aus dem Liegenschaftskataster dar und ersetzt diesen nicht.

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    Grundlage für diese Daten ist die Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung Thüringens der Erfassungsjahre 1993 / 94 für den Maßstab 1 : 10 000. Durch Zusammenfassung von Nutzungstypen sind die Fachschichten BNTNUTZ11 mit 11 Landnutzungsklassen bzw. BNTNUTZ25 mit 25 Landnutzungsklassen entstanden. Die Komplexe nach §18 – Thüringer Naturschutzgesetz - können nicht nach ihrer Landnutzung unterschieden werden. Eine Aktualisierung der Daten ist nicht vorgesehen.