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Bei diesem Landschaftsmodell ist der Inhalt gegenüber dem Basis - DLM reduziert. Es weist eine einfachere Strukturierung und eine geringere Datenmenge auf. Das DLM50 enthält die topographischen Objekte der Landschaft in vektorisierter Form, entsprechend dem Objektartenkatalog 1:50 000 (OK50).
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Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Flächen im Sinne von förderfähigen Feldblöcken aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landwirtschaftliche Fläche ist jede Fläche, die von Ackerland, Dauergrünland oder Dauerkulturen, einschließlich Agroforstsystemen auf dieser Fläche, gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 genutzt wird. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
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Die Karten enthalten administrative Aussagen über WRRL-relevante Oberflächenwasserkörper (Fließgewässer mit Einzugsgebiet > 10 km², Standgewässer > 50 ha) im Freistaat Thüringen. Im Zuge des erforderlichen länder- und staatenübergreifenden Managements hat Thüringen Anteil an zwei internationalen Flussgebietseinheiten (Elbe und Rhein) sowie an der nationalen Flussgebietseinheit Weser. Informationen über die Zugehörigkeiten der Oberflächenwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - OWK-Flussgebietseinheiten - OWK-Planungseinheiten - OWK-zuständiges Bundesland Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Zugehörigkeiten der WRRL-relevanten Oberflächenwasserkörper in Thüringen.
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Behandlungseinheit: Flächen, für welche die gleiche Dauerpflege oder -nutzung geplant ist und die sich räumlich dazu eignen, werden zu Behandlungseinheiten zusammengefasst. Dies kann ggf. auch unter Einbeziehung von Nicht-Lebensraumtypen- bzw. Nicht-Habitat(entwicklungs)flächen geschehen. Tier- und Pflanzenarten (Habitate) Anhang II der FFH-RL Gruppenebenen (Punkte, Linien, Flächen): Darstellung der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie nach dem Ergebnis der Managementplanung. Lebensraumtypen (LRT)(Stand ab 2008) Gruppenebenen (Punkte, Linien, Flächen): Darstellung der LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie auf der Grundlage des aktuellen Kartier- und Bewertungsschlüssels auf dem aktuellen Orthofoto. FFH-Gebiet - Bearbeitungsstand Darstellung der FFH-Gebietsgrenzen und dem Bearbeitungsstand der Managementpläne. In Thüringen gibt es 212 FFH-Gebiete. Gelb unterlegt sind die FFH-Gebiete, für die Managementpläne vorliegen. Hinweis: Die Abgrenzung der N2000-Gebiete erfolgte im Zuge der Meldung der Natura 2000-Gebiete auf der analogen Karte im Maßstab 1:25.000. Im Rahmen der Managementplanung (gelb unterlegte Gebiete) wird in einem ersten Arbeitsschritt die Abgrenzung auf den Planungsmaßstab 1:10.000 interpretiert, wobei das aktuelle Orthofoto zugrunde gelegt und eine weitest mögliche Deckung mit der Digitalen Topographischen Karte (DTK 10) angestrebt wird. In diesem Zuge werden die naturgemäß auftretenden Lageverschiebungen aufgrund unterschiedlicher Maßstäbe bereinigt.
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Downloaddienst für Geodaten des Wartburgkreises nach dem INSPIRE-Schema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste
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Die Karten enthalten Informationen über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands WRRL-relevanter Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen. Entsprechend den ermittelten Ursachen wurden Maßnahmen abgeleitet, die geeignet sind, die entsprechenden Defizite zu beheben. Informationen über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands der Grundwasserkörper bzw. Aussagen zu den daraus abgeleiteten Maßnahmen sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-Belastung durch Bergbau und Salze - GWK-Belastung durch Altlasten - GWK-Nitratbelastung Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands und über die geplanten Maßnahmen in den WRRL-relevanten Grundwasserkörpern in Thüringen.
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Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurde. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Eine Referenzparzelle bezeichnet eine geografisch abgegrenzte Fläche mit einer individuellen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 registrierten Identifizierungsnummer. (Feldblockident FBI). Eine Referenzparzelle umfasst eine Einheit einer Fläche, die der landwirtschaftlichen Fläche im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 entspricht (inklusive Landschaftselementen). Gegebenenfalls umfasst eine Referenzparzelle auch nichtlandwirtschaftliche Flächen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützung für flächenbezogene Interventionen gemäß Artikel 65 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 als förderfähig angesehen werden. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
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Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der Risikogebiete für extreme Hochwasserereignisse (HQ 200) entsprechend der Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie (HWRMRL). Hochwasserrisikokarten weisen neben der Ausdehnung der zu erwartenden Überschwemmungen zusätzlich auch die Flächennutzungen aus. Hieraus lässt sich eine unmittelbare Betroffenheit ableiten.
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Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben das Relief der Erdoberfläche durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es wird zwischen verschiedenen DGM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden.
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Es liegen Daten zu den Überschwemmungsgebieten nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz vor. ACHTUNG!!! Bei der Verwendung der Daten ist zu beachten, dass die zu der jeweiligen Rechtsverordnung bzw. zum Beschluss oder zur vorläufigen Sicherung gehörenden Karten rechtlich verbindlich sind. Diese sind bei der Unteren Wasserbehörde des zuständigen Landkreises sowie bei der Oberen Wasserbehörde im TLUBN, Ref. 52 einzusehen. Die Überschwemmungsgebiete werden von der Oberen Wasserbehörde durch Rechtsverordnung (RVO) festgestellt. Bei der Beschreibung des Gebietes, das bei Hochwasser überschwemmt wird, ist mindestens ein Hochwasserereignis zugrunde zu legen, mit dem durchschnittlich einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Bis zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung gelten die ermittelten, in Kartenform dargestellten und vorläufig gesicherten (VS) Überschwemmungsgebiete (§ 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz). Darüber hinaus gelten die nach bisherigem Recht festgelegten Hochwassergebiete, die auch als "übergeleitete Beschlüsse der DDR" (BK) bezeichnet wurden, als Überschwemmungsgebiete (§ 54 Abs. 3 ThürWG). Als Überschwemmungsgebiet gelten ferner das Gelände zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie Gebiete, die bei Hochwasser von Stauanlagen für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, ohne dass es einer Feststellung bedarf.
GeoMIS.Th