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Downloaddienst für Geodaten des Wartburgkreises nach dem INSPIRE-Schema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste
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Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Flächen im Sinne von förderfähigen Feldblöcken aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landwirtschaftliche Fläche ist jede Fläche, die von Ackerland, Dauergrünland oder Dauerkulturen, einschließlich Agroforstsystemen auf dieser Fläche, gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 genutzt wird. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
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Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben das Relief der Erdoberfläche durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es wird zwischen verschiedenen DGM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden.
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Darstellungsdienst für Geodaten des Wartburgkreises nach dem INSPIRE-Schema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste
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Der Datensatz enthält nichtlandwirtschaftliche förderfähige Flächen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Es handelt sich um Feldblöcke mit Flächen, die nicht landwirtschaftliche Flächen (NAEA) enthalten, die von den Mitgliedsstaaten für die Gewährung einer Zahlung gemäß Art. 4 (4c) VO (EU) 2021/2115 in Betracht kommen. In Deutschland wurden die NAEA-Flächen im Strategieplan festgelegt und in § 11 Absatz 1 Nr. 3 der GAPDZV definiert. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
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Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
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Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner weiteren rechtlichen Festlegung oder Ausweisung mehr. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten, in § 30 BNatSchG und ergänzend § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) aufgelisteten Biotoptyp gehören
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Darstellung der Waldflächen untergliedert nach Baumarten und Altersklassen, im Sinne des Thüringer Waldverzeichnisses nach Thüringer Waldgesetz.
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Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.
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Im AFIS (Amtlichen Festpunktinformationssystem des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation) werden die Daten folgender Festpunktarten des Amtlichen Geodätischen Raumbezuges für das Gebiet Thüringens verwaltet: Lagefestpunkte (LFP) [ Trigonometrische Punkte (TP) ] Höhenfestpunkte (HFP) [ Nivellementpunkte (NivP) ] Schwerefestpunkte (SFP) [ Gravimeterpunkte (GravP) ] Geodätische Grundnetzpunkte (GGP) Referenzstationspunkte (RSP) AFIS bietet allen Nutzern die Möglichkeit, Daten und Nachweise von Lage- und Höhenfestpunkten der Geodätischen Grundlagenetze online zu beziehen. Daten und Nachweise von SFP, GGP sowie RSP müssen beim TLBG, Referat 31 „Raumbezug“ angefordert werden.
GeoMIS.Th