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Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der Risikogebiete für extreme Hochwasserereignisse (HQ 200) entsprechend der Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie (HWRMRL). Hochwasserrisikokarten weisen neben der Ausdehnung der zu erwartenden Überschwemmungen zusätzlich auch die Flächennutzungen aus. Hieraus lässt sich eine unmittelbare Betroffenheit ableiten.
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Es liegen Daten zu den Überschwemmungsgebieten nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz vor. ACHTUNG!!! Bei der Verwendung der Daten ist zu beachten, dass die zu der jeweiligen Rechtsverordnung bzw. zum Beschluss oder zur vorläufigen Sicherung gehörenden Karten rechtlich verbindlich sind. Diese sind bei der Unteren Wasserbehörde des zuständigen Landkreises sowie bei der Oberen Wasserbehörde im TLUBN, Ref. 52 einzusehen. Die Überschwemmungsgebiete werden von der Oberen Wasserbehörde durch Rechtsverordnung (RVO) festgestellt. Bei der Beschreibung des Gebietes, das bei Hochwasser überschwemmt wird, ist mindestens ein Hochwasserereignis zugrunde zu legen, mit dem durchschnittlich einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Bis zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung gelten die ermittelten, in Kartenform dargestellten und vorläufig gesicherten (VS) Überschwemmungsgebiete (§ 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz). Darüber hinaus gelten die nach bisherigem Recht festgelegten Hochwassergebiete, die auch als "übergeleitete Beschlüsse der DDR" (BK) bezeichnet wurden, als Überschwemmungsgebiete (§ 54 Abs. 3 ThürWG). Als Überschwemmungsgebiet gelten ferner das Gelände zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie Gebiete, die bei Hochwasser von Stauanlagen für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, ohne dass es einer Feststellung bedarf.
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Die digitalen Daten des Web-Feature-Service stellen die festgesetzten und die in Planung befindlichen Wasser- und Heilquellenschutzgebiete dar.
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Das digitale Oberflächenmodell (bDOM) ist eine auf ein regelmäßiges Raster reduzierte Punktwolke, in der Höhen und Formen der Erdoberfläche inklusive seiner Bauwerke und Vegetation abgebildet sind. bDOM-Daten bilden die Situation zum Zeitpunkt der Erfassung, also des Flugtages, ab. Variieren die Erfassungszeitpunkte, können z.B. Gewässerpegelstände oder Oberflächenbewuchs innerhalb eines Projektgebiets variieren. Die Punktgitterweite des aktuellen DOM-Produkts beträgt 20 cm.
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Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Schutzgebiete aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.
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Die Karten enthalten administrative Aussagen über WRRL-relevante Oberflächenwasserkörper (Fließgewässer mit Einzugsgebiet > 10 km², Standgewässer > 50 ha) im Freistaat Thüringen. Im Zuge des erforderlichen länder- und staatenübergreifenden Managements hat Thüringen Anteil an zwei internationalen Flussgebietseinheiten (Elbe und Rhein) sowie an der nationalen Flussgebietseinheit Weser. Informationen über die Zugehörigkeiten der Oberflächenwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - OWK-Flussgebietseinheiten - OWK-Planungseinheiten - OWK-zuständiges Bundesland Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Zugehörigkeiten der WRRL-relevanten Oberflächenwasserkörper in Thüringen.
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Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Netzwerk) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.
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Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.
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Es liegen Daten zu den Überschwemmungsgebieten nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz vor. ACHTUNG!!! Bei der Verwendung der Daten ist zu beachten, dass die zu der jeweiligen Rechtsverordnung bzw. zum Beschluss oder zur vorläufigen Sicherung gehörenden Karten rechtlich verbindlich sind. Diese sind bei der Unteren Wasserbehörde des zuständigen Landkreises sowie bei der Oberen Wasserbehörde im TLUBN, Ref. 52 einzusehen. Die Überschwemmungsgebiete werden von der Oberen Wasserbehörde durch Rechtsverordnung (RVO) festgestellt. Bei der Beschreibung des Gebietes, das bei Hochwasser überschwemmt wird, ist mindestens ein Hochwasserereignis zugrunde zu legen, mit dem durchschnittlich einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Bis zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung gelten die ermittelten, in Kartenform dargestellten und vorläufig gesicherten (VS) Überschwemmungsgebiete (§ 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz). Darüber hinaus gelten die nach bisherigem Recht festgelegten Hochwassergebiete, die auch als "übergeleitete Beschlüsse der DDR" (BK) bezeichnet wurden, als Überschwemmungsgebiete (§ 54 Abs. 3 ThürWG). Als Überschwemmungsgebiet gelten ferner das Gelände zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie Gebiete, die bei Hochwasser von Stauanlagen für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, ohne dass es einer Feststellung bedarf.
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Bei diesem Landschaftsmodell ist der Inhalt gegenüber dem Basis - DLM reduziert. Es weist eine einfachere Strukturierung und eine geringere Datenmenge auf. Das DLM50 enthält die topographischen Objekte der Landschaft in vektorisierter Form, entsprechend dem Objektartenkatalog 1:50 000 (OK50).
GeoMIS.Th