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    Das digitale Oberflächenmodell (bDOM) ist eine auf ein regelmäßiges Raster reduzierte Punktwolke, in der Höhen und Formen der Erdoberfläche inklusive seiner Bauwerke und Vegetation abgebildet sind. bDOM-Daten bilden die Situation zum Zeitpunkt der Erfassung, also des Flugtages, ab. Variieren die Erfassungszeitpunkte, können z.B. Gewässerpegelstände oder Oberflächenbewuchs innerhalb eines Projektgebiets variieren. Die Punktgitterweite des aktuellen DOM-Produkts beträgt 20 cm.

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    Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Flächen im Sinne von förderfähigen Feldblöcken aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landwirtschaftliche Fläche ist jede Fläche, die von Ackerland, Dauergrünland oder Dauerkulturen, einschließlich Agroforstsystemen auf dieser Fläche, gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 genutzt wird. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Digitale Topographische Karten sind Rasterdaten der vorliegenden Topographischen Landeskartenwerke. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in verschiedene Ebenen gegliedert und können als Einzelebenen sowie als farbige Kombination abgegeben werden. Bei den DTK50 handelt es sich um Digitale Topographische Karten, die in neuer Kartengraphik und Ebenengliederung aus einem korrespondierenden ATKIS-DLM abgeleitet werden. Sie ist in 24 einzelnen Ebenen (Einzellayer) in schwarz-weißer oder in farbiger Kombination in verschiedenen Auflösungen erhältlich.Die Rasterdaten können als Einzelblätter im Blattschnitt der topographischen Karten und als blattschnittfreie Aufbereitungen (Gesamtdatei und/oder Kacheln) in verschiedenen geodätischen Bezugssystemen und Kartenprojektionen flächendeckend oder in Ausschnitten für das Bundesland Thüringen abgegeben werden.

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    Die digitalen Daten des Web-Map-Service stellen die festgesetzten und die in Planung/ in Verfahren befindlichen Wasser- und Heilquellenschutzgebiete dar.

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    Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.

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    Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurde. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Eine Referenzparzelle bezeichnet eine geografisch abgegrenzte Fläche mit einer individuellen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 registrierten Identifizierungsnummer. (Feldblockident FBI). Eine Referenzparzelle umfasst eine Einheit einer Fläche, die der landwirtschaftlichen Fläche im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 entspricht (inklusive Landschaftselementen). Gegebenenfalls umfasst eine Referenzparzelle auch nichtlandwirtschaftliche Flächen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützung für flächenbezogene Interventionen gemäß Artikel 65 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 als förderfähig angesehen werden. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Behandlungseinheit: Flächen, für welche die gleiche Dauerpflege oder -nutzung geplant ist und die sich räumlich dazu eignen, werden zu Behandlungseinheiten zusammengefasst. Dies kann ggf. auch unter Einbeziehung von Nicht-Lebensraumtypen- bzw. Nicht-Habitat(entwicklungs)flächen geschehen. Tier- und Pflanzenarten (Habitate) Anhang II der FFH-RL Gruppenebenen (Punkte, Linien, Flächen): Darstellung der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie nach dem Ergebnis der Managementplanung. Lebensraumtypen (LRT)(Stand ab 2008) Gruppenebenen (Punkte, Linien, Flächen): Darstellung der LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie auf der Grundlage des aktuellen Kartier- und Bewertungsschlüssels auf dem aktuellen Orthofoto. FFH-Gebiet - Bearbeitungsstand Darstellung der FFH-Gebietsgrenzen und dem Bearbeitungsstand der Managementpläne. In Thüringen gibt es 212 FFH-Gebiete. Gelb unterlegt sind die FFH-Gebiete, für die Managementpläne vorliegen. Hinweis: Die Abgrenzung der N2000-Gebiete erfolgte im Zuge der Meldung der Natura 2000-Gebiete auf der analogen Karte im Maßstab 1:25.000. Im Rahmen der Managementplanung (gelb unterlegte Gebiete) wird in einem ersten Arbeitsschritt die Abgrenzung auf den Planungsmaßstab 1:10.000 interpretiert, wobei das aktuelle Orthofoto zugrunde gelegt und eine weitest mögliche Deckung mit der Digitalen Topographischen Karte (DTK 10) angestrebt wird. In diesem Zuge werden die naturgemäß auftretenden Lageverschiebungen aufgrund unterschiedlicher Maßstäbe bereinigt.

  • Die Karte der Zugvogelrastgebiete ist eine Teildarstellung der Thüringer Vogelzugkarte. Sie stellt avifaunistich bedeutsame Rast- und Überwinterungsgebiete insbesondere für ziehende Wasser- und Greifvogelarten dar. Die Datengrundlage basiert einerseits auf einer fachgutachlichen Einschätzung ehrenamtlicher Ornithologen und Fachgruppe und andererseits aus Daten der fachlichen Vorhabensbegleitung. Alle Gebiete werden regelmäßig besucht und die Beobachtungsergebnisse vor dem Hintergrund der jährlich publizierten Fachliteratur bewertet. Dabei erfolgt eine Unterteilung in lokal und überregional bedeutsame Gebiete. Die Abgrenzung der Geometrien richtet sich im Regelfall nach im Gelände sichtbaren Merkmalen. In der Attributierung sind Angaben zu den wichtigsten Artgruppen/Arten und Zugzeiten zu finden. Die Karte wird seit 2008 jährlich anhand der Datensammlung des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz/Vogelschutzwarte Seebach aktualisiert.

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    Die Karten enthalten die Bewirtschaftungsziele WRRL-relevanter Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen, die bis zum Jahr 2015 zu erreichen sind. Entsprechend der Zustandsbewertung wurden Ursachen für Defizite analysiert und Zielwerte festgelegt, die letztendlich in Maßnahmen und Bewirtschaftungszielen mündeten. Für jeden Grundwasserkörper wurde das jeweilige Bewirtschaftungsziel festgelegt, welches bis zum Jahr 2015 zu erreichen ist. Für Grundwasserkörper soll der gute chemische Zustand und der gute mengenmäßige Zustand erreicht werden. Die WRRL gewährt die Anwendung von Ausnahmeregelungen. Dies ermöglicht, Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit zu planen und den Zustand der Grundwasserkörper über mehrere Planungszyklen hinweg zu verbessern. Thüringen wird im 1. Bewirtschaftungszyklus von Fristverlängerungen als Ausnahmetatbestand Gebrauch machen. Gründe für die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen sind, dass die technische Durchführbarkeit nur in Schritten möglich ist, die Umsetzung bis zum Jahr 2015 zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde oder natürliche Gegebenheiten keine rechtzeitige Verbesserung des Zustands zulassen. Informationen über Bewirtschaftungsziele der Grundwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-Bewirtschaftungsziele Nitrat - GWK-Bewirtschaftungsziele Salze und sonstige Stoffe Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über Bewirtschaftungsziele der WRRL-relevanten Grundwasserkörper in Thüringen.