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    Die Karten enthalten die Bewirtschaftungsziele WRRL-relevanter Oberflächenwasserkörper im Freistaat Thüringen (Fließgewässer mit Einzugsgebiet > 10 km², Standgewässer > 50 ha), die bis zum Jahr 2015 zu erreichen sind. Entsprechend der Zustandsbewertung wurden Ursachen für Gewässerdefizite analysiert und Zielwerte festgelegt, die letztendlich in Maßnahmen und Bewirtschaftungszielen mündeten. Für natürliche Oberflächenwasserkörper soll der gute ökologische Zustand und der gute chemische Zustand erreicht werden. Künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper sind so zu bewirtschaften, dass das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand erreicht werden. Die WRRL gewährt die Anwendung von Ausnahmeregelungen. Dies ermöglicht, Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit zu planen und den Zustand der Oberflächenwasserkörper über mehrere Planungszyklen hinweg zu verbessern. Thüringen wird im 1. Bewirtschaftungszyklus von Fristverlängerungen als Ausnahmetatbestand Gebrauch machen. Gründe für die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen sind, dass die technische Durchführbarkeit nur in Schritten möglich ist, die Umsetzung bis zum Jahr 2015 zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde oder natürliche Gegebenheiten keine rechtzeitige Verbesserung des Zustands zulassen. Informationen über Bewirtschaftungsziele der Oberflächenwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - OWK - Bewirtschaftungsziele Nitrat - OWK - Bewirtschaftungsziele organische Belastung - OWK - Bewirtschaftungsziele Phosphor - OWK - Bewirtschaftungsziele Salze und sonstige Stoffe - OWK - Bewirtschaftungsziele Gewässerstruktur Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die bis zum Jahr 2015 zu erreichenden Bewirtschaftungsziele der WRRL-relevanten Oberflächenwasserkörper in Thüringen.

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    Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.

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    Web-Feature-Service (Downloaddienst) zumThüringer Flächenreferenzsystems InVeKoS-Daten Feldblock

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    Frühe Hilfen sind Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote für werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren.

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    Im AFIS (Amtlichen Festpunktinformationssystem des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation) werden die Daten folgender Festpunktarten des Amtlichen Geodätischen Raumbezuges für das Gebiet Thüringens verwaltet: Lagefestpunkte (LFP) [ Trigonometrische Punkte (TP) ] Höhenfestpunkte (HFP) [ Nivellementpunkte (NivP) ] Schwerefestpunkte (SFP) [ Gravimeterpunkte (GravP) ] Geodätische Grundnetzpunkte (GGP) Referenzstationspunkte (RSP) AFIS bietet allen Nutzern die Möglichkeit, Daten und Nachweise von Lage- und Höhenfestpunkten der Geodätischen Grundlagenetze online zu beziehen. Daten und Nachweise von SFP, GGP sowie RSP müssen beim TLBG, Referat 31 „Raumbezug“ angefordert werden.

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    Der Datensatz enthält nichtlandwirtschaftliche förderfähige Flächen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Es handelt sich um Feldblöcke mit Flächen, die nicht landwirtschaftliche Flächen (NAEA) enthalten, die von den Mitgliedsstaaten für die Gewährung einer Zahlung gemäß Art. 4 (4c) VO (EU) 2021/2115 in Betracht kommen. In Deutschland wurden die NAEA-Flächen im Strategieplan festgelegt und in § 11 Absatz 1 Nr. 3 der GAPDZV definiert. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Die Karten enthalten die Bewirtschaftungsziele WRRL-relevanter Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen, die bis zum Jahr 2015 zu erreichen sind. Entsprechend der Zustandsbewertung wurden Ursachen für Defizite analysiert und Zielwerte festgelegt, die letztendlich in Maßnahmen und Bewirtschaftungszielen mündeten. Für jeden Grundwasserkörper wurde das jeweilige Bewirtschaftungsziel festgelegt, welches bis zum Jahr 2015 zu erreichen ist. Für Grundwasserkörper soll der gute chemische Zustand und der gute mengenmäßige Zustand erreicht werden. Die WRRL gewährt die Anwendung von Ausnahmeregelungen. Dies ermöglicht, Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit zu planen und den Zustand der Grundwasserkörper über mehrere Planungszyklen hinweg zu verbessern. Thüringen wird im 1. Bewirtschaftungszyklus von Fristverlängerungen als Ausnahmetatbestand Gebrauch machen. Gründe für die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen sind, dass die technische Durchführbarkeit nur in Schritten möglich ist, die Umsetzung bis zum Jahr 2015 zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde oder natürliche Gegebenheiten keine rechtzeitige Verbesserung des Zustands zulassen. Informationen über Bewirtschaftungsziele der Grundwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-Bewirtschaftungsziele Nitrat - GWK-Bewirtschaftungsziele Salze und sonstige Stoffe Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über Bewirtschaftungsziele der WRRL-relevanten Grundwasserkörper in Thüringen.

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    Die Karten enthalten Informationen über Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands WRRL-relevanter Oberflächenwasserkörper (Fließgewässer mit Einzugsgebiet > 10 km², Standgewässer > 50 ha) im Freistaat Thüringen. Entsprechend den ermittelten Ursachen wurden Maßnahmen abgeleitet, die geeignet sind, die entsprechenden Defizite zu beheben. Für die Umsetzung von Maßnahmen, welche die Defizite in der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit beseitigen sollen, wurden im ersten Bewirtschaftungszyklus (2009 bis 2015) Schwerpunktgewässer festgelegt. Informationen über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands der Oberflächenwasserkörper bzw. Aussagen zu den daraus abgeleiteten Maßnahmen sind in folgenden Karten dargestellt: - OWK - organische Belastung durch Abwasser - OWK - Phosphorbelastung durch Abwasser - OWK - Fischfauna - OWK - Nitratbelastung - OWK - Phosphorbelastung durch Bodenerosion - OWK - Schwerpunktgewässer Struktur/Durchgängigkeit Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands bzw. über die geplanten Maßnahmen in den WRRL-relevanten Oberflächenwasserkörpern in Thüringen.

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    Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Netzwerk) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.

  • Es liegen Daten zu den Überschwemmungsgebieten nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz vor. ACHTUNG!!! Bei der Verwendung der Daten ist zu beachten, dass die zu der jeweiligen Rechtsverordnung bzw. zum Beschluss oder zur vorläufigen Sicherung gehörenden Karten rechtlich verbindlich sind. Diese sind bei der Unteren Wasserbehörde des zuständigen Landkreises sowie bei der Oberen Wasserbehörde im TLUBN, Ref. 52 einzusehen. Die Überschwemmungsgebiete werden von der Oberen Wasserbehörde durch Rechtsverordnung (RVO) festgestellt. Bei der Beschreibung des Gebietes, das bei Hochwasser überschwemmt wird, ist mindestens ein Hochwasserereignis zugrunde zu legen, mit dem durchschnittlich einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Bis zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung gelten die ermittelten, in Kartenform dargestellten und vorläufig gesicherten (VS) Überschwemmungsgebiete (§ 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz). Darüber hinaus gelten die nach bisherigem Recht festgelegten Hochwassergebiete, die auch als "übergeleitete Beschlüsse der DDR" (BK) bezeichnet wurden, als Überschwemmungsgebiete (§ 54 Abs. 3 ThürWG). Als Überschwemmungsgebiet gelten ferner das Gelände zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie Gebiete, die bei Hochwasser von Stauanlagen für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, ohne dass es einer Feststellung bedarf.