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Der INSPIRE-Dienst Verteilung der Arten (Tierarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/10073 und Pflanzenarten gemäß Concept URL: http://www.eionet.europa.eu/gemet/concept/8908) gibt einen Überblick über die Verteilung der Tier-, Pflanzen und Pilzarten im Freistaat Thüringen. Der Datensatz entstammt dem Thüringer Arten-Erfassungsprogramm, welches 1992 bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (jetzt TLUBN) aufgebaut wurde. Der Datenbestand wird seitdem kontinuierlich aktualisiert, erweitert und ausgewertet. Erfassungsschwerpunkte sind: • gefährdete Arten • gesetzlich besonders und streng geschützte Arten • sonstige faunistisch und floristisch bemerkenswerte Arten. Weiterhin werden Arten in bestimmten Gebieten wie Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen vertieft erfasst. Zu den Artendaten zählen bzgl. der Fauna die Unterteilungen Amphibien, Fische / Rundmäuler, Reptilien, Säugetiere, Vögel, Heuschrecken, Käfer, Libellen, Spinnentiere, Schmetterlinge, Weichtiere und weitere Wirbellosengruppen. Der Datensatz der in Thüringen vorkommenden Pflanzen- und Pilzarten beschränkt sich zunächst auf folgende Artengruppen: Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen und „Groß-Pilze“ (Fungi). Mittelfristig ist vorgesehen, dieses Spektrum um die phytoparasitischen Kleinpilze zu erweitern. Großteils stammen die faunistischen Daten aus der Zeit ab 1985; es sind aber auch historische Daten enthalten. Datenquellen sind u. a. Beobachtungen aus Gutachten im Auftrag der Naturschutzverwaltung (Schutzwürdigkeitsgutachten, Artenhilfsprogramm-Basis-Erhebungen, regionale Erfassungen...), aus Faunistik-Projekten, ehrenamtliche Kartierungen, andere Gutachten, soweit hierfür Ausnahmegenehmigungen erforderlich waren, sowie Literatur. Die Daten der Pflanzen und Pilze entstammen ebenfalls unterschiedlichen Datenquellen. Dazu gehören Auswertungen von Publikationen von Mitte des 16. Jahrhunderts bis heute sowie die fortlaufende Auswertung neu erscheinender Literatur. Weitere Datenquellen sind Herbarien, unveröffentlichte Gutachten und akademische Abschlussarbeiten sowie unsystematische Einzelmeldungen. Der größte Teil der Daten geht jedoch auf systematische Erhebungen seit Ende des 20. Jahrhunderts zurück, die durch ehrenamtliche Fachvereinigungen und ihrer Mitglieder (z. T. in Kooperation des TLUBN und seiner Vorgänger) erfasst wurden (Thüringische Botanische Gesellschaft e. V., Arbeitskreis Heimische Orchideen e. V., Thüringer Arbeitsgemeinschaft Mykologie e. V., bryologisch-lichenologische Artenkenner etc.). Bei einzelnen Artengruppen gehen die meisten Daten auf das Engagement einzelner Personen zurück (Armleuchteralgen, Süßwasser-Rotalgen). Der Datenbestand ist bezüglich der verschiedenen Arten wie bezüglich der regionalen Erfassungsintensität und Datendichte pro Flächeneinheit heterogen und daher unterschiedlich repräsentativ. So liegen z. B. floristische Daten, die vor 2000 erhoben wurden und für „kommune“ Arten oft nur Rasterangaben vor. Punktgenaue Daten wurden im Wesentlichen nach dem Jahr 2000 und meistens nur für seltene und gefährdete oder sonstige bemerkenswerte Arten erfasst. Es ist daher stets an Hand der Recherche-Ergebnisse zu prüfen, ob die Artendaten für den vorgesehenen Zweck ausreichend sind oder ob weitere Recherchen / Kartierungen erforderlich sind. Weiterhin ist zu betonen, dass in Deutschland alle Artangaben zunächst so aufgenommen werden, wie sie in der entsprechenden Quelle enthalten sind. Der vorliegende Datenbestand ist folglich eine Nachschlagemöglichkeit für diese Daten. Deshalb ist vor der Ableitung weitreichender Konsequenzen aus dem Vorkommen einzelner Arten die Plausibilität und Aktualität des entsprechenden Artvorkommens zu prüfen. Entsprechend der EU-Richtlinie INSPIRE liegt der Datensatz als Grid auf Basis der flächentreuen Lambert Azimutal-Projektion (ETRS89-LAEA-Raster) mit einer Rasterweite von 10 km vor.
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Digitale Oberflächenmodelle (DOM) beschreiben die Erdoberfläche incl Bewuchs und Bauwerke durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es bildet die Situation zum Zeitpunkt der Erfassung ab. Es wird zwischen verschiedenen DOM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden: DOM5 im 5m x 5m-Raster erfasst von 1996 bis 2006; DOM2 im 2m x 2m Raster ab 2010
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Web-Map-Service (Darstellungsdienst) zum Thüringer Flächenreferenzsystem InVeKoS-Daten Feldblock Der Datensatz enthält die förderfähigen Feldblöcke und Landschaftselemente (Referenzparzellen) aus Thüringen, die als offene Geodaten veröffentlicht werden. Der Feldblock ist danach eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Im LPIS besitzt jeder Feldblock eine eindeutige Identifizierung (FBI) mit einer Kategorisierung der Bodenbedeckung/Flächennutzung, auch bekannt als Sysztem zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 2 der VO (EU) 2022/1172. Landschaftselemente als Elemente der landwirtschaftlichen Fläche, die zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung der Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten gemäß Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i der VO (EU) 2021/2015 beitragen, werden in Thüringen als extra Feldblock geführt. Die Referenzparzellen werden monatlich aktualisiert.
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Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der Risikogebiete für häufig zu erwartende Hochwasserereignisse entsprechend der Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie (HWRMRL). Hochwasserrisikokarten weisen neben der Ausdehnung der zu erwartenden Überschwemmungen zusätzlich auch die Flächennutzungen aus. Hieraus lässt sich eine unmittelbare Betroffenheit ableiten.
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Flächen, für welche die gleiche Dauerpflege oder -nutzung geplant ist und die sich räumlich dazu eignen, werden zu Behandlungseinheiten zusammengefasst. Dies kann ggf. auch unter Einbeziehung von Nicht-Lebensraumtypen- bzw. Nicht-Habitat(entwicklungs)flächen geschehen. Tier- und Pflanzenarten (Habitate) Anhang II der FFH-RL: Darstellung der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie nach dem Ergebnis der Managementplanung. Lebensraumtypen (LRT) (Stand ab 2008): Darstellung der LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie auf der Grundlage des aktuellen Kartier- und Bewertungsschlüssels auf dem aktuellen Orthofoto. Maßnahmen Fachebenen (Punkte, Linien, Flächen): Darstellung der Maßnahmen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes (EHZ) von Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie: Erhaltungsmaßnahmen = alle Maßnahmen, die auf Erhaltung eines günstigen EHZ gerichtet sind, Wiederherstellungsmaßnahmen = Überführung aktuell mit einem ungünstigen EHZ C (mittel bis schlecht) eingestufter LRT-Flächen und Arthabitate/-populationen in einen günstigen EHZ, Entwicklungsmaßnahmen = alle Maßnahmen auf so genannten Entwicklungsflächen, welche derzeit noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie eingestuft werden können, die aber der Entwicklung dieser Flächen in Richtung eines FFH-LRT oder eines Habitats einer Art des Anhangs II dienen. FFH-Gebiet - Bearbeitungsstand Darstellung der FFH-Gebietsgrenzen und dem Bearbeitungsstand der Managementpläne. Gelb unterlegt zeigt die FFH-Gebiete, für die Managementpläne vorliegen. In Thüringen gibt es 212 FFH-Gebiete. Hinweis: Die Abgrenzung der N2000-Gebiete erfolgte im Zuge der Meldung der Natura 2000-Gebiete auf der analogen Karte im Maßstab 1:25.000. Im Rahmen der Managementplanung (gelb unterlegte Gebiete) wird in einem ersten Arbeitsschritt die Abgrenzung auf den Planungsmaßstab 1:10.000 interpretiert, wobei das aktuelle Orthofoto zugrunde gelegt und eine weitest mögliche Deckung mit der Digitalen Topographischen Karte (DTK 10) angestrebt wird. In diesem Zuge werden die naturgemäß auftretenden Lageverschiebungen aufgrund unterschiedlicher Maßstäbe bereinigt.
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Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der Hochwassergefahrenkarten entsprechend der Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie (HWRMRL). Hochwassergefahrenkarten informieren darüber, welche Flächen von Hochwasser betroffen sein können und welche Wassertiefen dort erreicht würden.
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Die Lagefestpunkte sind Festpunkte, die in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt sind und deren Koordinaten, Höhen und ggfs. Schwerewerte bestimmt sind. Die Trigonometrischen Punktnetze (TP-Netze) 1. - 3. Ordnung liegen flächendeckend vor. Das TP-Netz 4. Ordnung ist seit 1990 entsprechend den Anforderungen der Katastervermessung gebietsweise eingerichtet worden. Zusatzlich zu den TP-Netzen 1.-4. Ordnung wurde in den letzten Jahren ein GPS - Referenznetz in den Hirarchiestufen A, B und C angelegt. Durch die Einführung des Digitalen Festpunktauskunftssystems wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht. Mit der Einrichtung des Festpunktauskunftssystems des TLVermGeo wurden die Nachweise des Lagefestpunktfeldes entspr. AFIS auf die Ausgabeformate "Einzelpunktnachweis LFP" (ersetzt die TP-Beschreibung) und "Punktliste LFP" (ersetzt die Koordinatenliste) umgestellt.
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Für die Verwendung im Antragsverfahren des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) werden digitale Datenebenen benötigt, die mit der erforderlichen Genauigkeit die aktuelle Situation der landwirtschaftlichen Nutzung darstellen. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist ein Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), wie in Artikel 66 der genannten Verordnung definiert. Es wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Das Thüringer Flächenreferenzsystem (digitale Grundkarte Landwirtschaft, kurz DGK-Lw) basiert in Thüringen auf der Referenzparzelle Feldblock (FB) gemäß § 5 Nr. 1 GAPInVeKoS-Verordnung. Der Feldblock ist danach eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Der Feldblock beinhaltet somit die Informationen über die geographische Lage der Außengrenzen der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Referenzparzellen sind deutschlandweit eindeutig durchnummeriert (Feldblockident - FBI). Sie besitzen weiterhin eine Feldblockgröße (maximal förderfähige Fläche) und eine Bodennutzungskategorie. Folgende Feldblocktypen gibt es: - Landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) - Landschaftselemente (LE) - Sondernutzungsflächen (SF) - Forstflächen (FF) Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland (AL), Grünland (GL), Dauerkulturen (DK), einschließlich darauf befindlicher Agroforstsysteme sowie nach den BNK für keine „landwirtschaftliche Fläche“ entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b, c und d GAPDZV (NW, EF und PK) und Sonstige. Landschaftselemente (LE) werden entsprechend der Verordnung (EU) 2022/1172 Art. 2 Abs. 7 unter definierten Bedingungen als Teil der förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche betrachtet. In Thüringen werden diese dauerhaften Konditionalitäts-LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einem LF-FB (Landwirtschaftliche Nutzfläche) besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Für die Herstellung der DGK-Lw werden (amtliche) Orthofotos der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung (TLBG) sowie Orthofotos aus Eigenbefliegungen des TLLLR interpretiert. Die Herkunft dieser Bilddaten beträgt jährlich jeweils 50 % der Landesfläche, so dass in jedem Jahr für die gesamte Thüringer Landesfläche aktuelle Bilddaten vorliegen.
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Es liegen Daten zu den Überschwemmungsgebieten nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz vor. ACHTUNG!!! Bei der Verwendung der Daten ist zu beachten, dass die zu der jeweiligen Rechtsverordnung bzw. zum Beschluss oder zur vorläufigen Sicherung gehörenden Karten rechtlich verbindlich sind. Diese sind bei der Unteren Wasserbehörde des zuständigen Landkreises sowie bei der Oberen Wasserbehörde im TLUBN, Ref. 52 einzusehen. Die Überschwemmungsgebiete werden von der Oberen Wasserbehörde durch Rechtsverordnung (RVO) festgestellt. Bei der Beschreibung des Gebietes, das bei Hochwasser überschwemmt wird, ist mindestens ein Hochwasserereignis zugrunde zu legen, mit dem durchschnittlich einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Bis zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung gelten die ermittelten, in Kartenform dargestellten und vorläufig gesicherten (VS) Überschwemmungsgebiete (§ 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz). Darüber hinaus gelten die nach bisherigem Recht festgelegten Hochwassergebiete, die auch als "übergeleitete Beschlüsse der DDR" (BK) bezeichnet wurden, als Überschwemmungsgebiete (§ 54 Abs. 3 ThürWG). Als Überschwemmungsgebiet gelten ferner das Gelände zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie Gebiete, die bei Hochwasser von Stauanlagen für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, ohne dass es einer Feststellung bedarf.
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Es liegen Daten zu den Überschwemmungsgebieten nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz vor. ACHTUNG!!! Bei der Verwendung der Daten ist zu beachten, dass die zu der jeweiligen Rechtsverordnung bzw. zum Beschluss oder zur vorläufigen Sicherung gehörenden Karten rechtlich verbindlich sind. Diese sind bei der Unteren Wasserbehörde des zuständigen Landkreises sowie bei der Oberen Wasserbehörde im TLUBN, Ref. 52 einzusehen. Die Überschwemmungsgebiete werden von der Oberen Wasserbehörde durch Rechtsverordnung (RVO) festgestellt. Bei der Beschreibung des Gebietes, das bei Hochwasser überschwemmt wird, ist mindestens ein Hochwasserereignis zugrunde zu legen, mit dem durchschnittlich einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Bis zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung gelten die ermittelten, in Kartenform dargestellten und vorläufig gesicherten (VS) Überschwemmungsgebiete (§ 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz). Darüber hinaus gelten die nach bisherigem Recht festgelegten Hochwassergebiete, die auch als "übergeleitete Beschlüsse der DDR" (BK) bezeichnet wurden, als Überschwemmungsgebiete (§ 54 Abs. 3 ThürWG). Als Überschwemmungsgebiet gelten ferner das Gelände zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie Gebiete, die bei Hochwasser von Stauanlagen für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, ohne dass es einer Feststellung bedarf.
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