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    Die digitalen Daten des Web-Feature-Service stellen die festgesetzten und die in Planung befindlichen Wasser- und Heilquellenschutzgebiete dar.

  • Es liegen Daten zu den Überschwemmungsgebieten nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz vor. ACHTUNG!!! Bei der Verwendung der Daten ist zu beachten, dass die zu der jeweiligen Rechtsverordnung bzw. zum Beschluss oder zur vorläufigen Sicherung gehörenden Karten rechtlich verbindlich sind. Diese sind bei der Unteren Wasserbehörde des zuständigen Landkreises sowie bei der Oberen Wasserbehörde im TLUBN, Ref. 52 einzusehen. Die Überschwemmungsgebiete werden von der Oberen Wasserbehörde durch Rechtsverordnung (RVO) festgestellt. Bei der Beschreibung des Gebietes, das bei Hochwasser überschwemmt wird, ist mindestens ein Hochwasserereignis zugrunde zu legen, mit dem durchschnittlich einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Bis zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung gelten die ermittelten, in Kartenform dargestellten und vorläufig gesicherten (VS) Überschwemmungsgebiete (§ 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz). Darüber hinaus gelten die nach bisherigem Recht festgelegten Hochwassergebiete, die auch als "übergeleitete Beschlüsse der DDR" (BK) bezeichnet wurden, als Überschwemmungsgebiete (§ 54 Abs. 3 ThürWG). Als Überschwemmungsgebiet gelten ferner das Gelände zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie Gebiete, die bei Hochwasser von Stauanlagen für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, ohne dass es einer Feststellung bedarf.

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    Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Flächen im Sinne von förderfähigen Feldblöcken aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landwirtschaftliche Fläche ist jede Fläche, die von Ackerland, Dauergrünland oder Dauerkulturen, einschließlich Agroforstsystemen auf dieser Fläche, gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 genutzt wird. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Das digitale Oberflächenmodell (bDOM) ist eine auf ein regelmäßiges Raster reduzierte Punktwolke, in der Höhen und Formen der Erdoberfläche inklusive seiner Bauwerke und Vegetation abgebildet sind. bDOM-Daten bilden die Situation zum Zeitpunkt der Erfassung, also des Flugtages, ab. Variieren die Erfassungszeitpunkte, können z.B. Gewässerpegelstände oder Oberflächenbewuchs innerhalb eines Projektgebiets variieren. Die Punktgitterweite des aktuellen DOM-Produkts beträgt 20 cm.

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    Die Karten beschreiben den chemischen und mengenmäßigen Zustand der WRRL-relevanten Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen. Die Zustandsbewertung der Grundwasserkörper erfolgt anhand von zwei Bewertungskategorien (gut, schlecht). Das Grundwasser ist gemäß WRRL in einem guten chemischen Zustand, wenn EU-weite Qualitätsnormen eingehalten werden und keine Beeinträchtigung von grundwasserabhängigen Landökosystemen oder in Verbindung stehenden Oberflächengewässern erfolgt. Die Höhe des Grundwasserstands ist der Bewertungsmaßstab für die Beurteilung des mengenmäßigen Zustands der GWK. Die Überwachung erfolgt mit Hilfe eines repräsentativen Mengenmessnetzes. Das Grundwasser ist gemäß WRRL in einem guten mengenmäßigen Zustand, wenn keine Übernutzung des Grundwassers stattfindet und keine signifikante Beeinträchtigung von grundwasserabhängigen Landökosystemen oder in Verbindung stehenden Oberflächengewässern vorliegt. Informationen über den Zustand der Grundwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-chemischer Zustand - GWK-mengenmäßiger Zustand Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über den Zustand der WRRL-relevanten Grundwasserkörper in Thüringen.

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    Die Karten enthalten Informationen über Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands WRRL-relevanter Oberflächenwasserkörper (Fließgewässer mit Einzugsgebiet > 10 km², Standgewässer > 50 ha) im Freistaat Thüringen. Entsprechend den ermittelten Ursachen wurden Maßnahmen abgeleitet, die geeignet sind, die entsprechenden Defizite zu beheben. Für die Umsetzung von Maßnahmen, welche die Defizite in der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit beseitigen sollen, wurden im ersten Bewirtschaftungszyklus (2009 bis 2015) Schwerpunktgewässer festgelegt. Informationen über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands der Oberflächenwasserkörper bzw. Aussagen zu den daraus abgeleiteten Maßnahmen sind in folgenden Karten dargestellt: - OWK - organische Belastung durch Abwasser - OWK - Phosphorbelastung durch Abwasser - OWK - Fischfauna - OWK - Nitratbelastung - OWK - Phosphorbelastung durch Bodenerosion - OWK - Schwerpunktgewässer Struktur/Durchgängigkeit Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands bzw. über die geplanten Maßnahmen in den WRRL-relevanten Oberflächenwasserkörpern in Thüringen.

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    Der Datensatz enthält nichtlandwirtschaftliche förderfähige Flächen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Es handelt sich um Feldblöcke mit Flächen, die nicht landwirtschaftliche Flächen (NAEA) enthalten, die von den Mitgliedsstaaten für die Gewährung einer Zahlung gemäß Art. 4 (4c) VO (EU) 2021/2115 in Betracht kommen. In Deutschland wurden die NAEA-Flächen im Strategieplan festgelegt und in § 11 Absatz 1 Nr. 3 der GAPDZV definiert. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Darstellungsdienst für Geodaten des Wartburgkreises nach dem INSPIRE-Schema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste

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    Bei diesem Landschaftsmodell ist der Inhalt gegenüber dem Basis - DLM reduziert. Es weist eine einfachere Strukturierung und eine geringere Datenmenge auf. Das DLM50 enthält die topographischen Objekte der Landschaft in vektorisierter Form, entsprechend dem Objektartenkatalog 1:50 000 (OK50).