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    Im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur des Freistaates Thüringen (GDI-Th) werden internen und externen Anwendern ausgewählte Geobasisdaten zur freien Nutzung bereitgestellt.Aus den Geobasisdaten der zentralen Geodatenhaltungs- und Geodatenbereitstellungskomponente Geoproxy werden Datenbestände von besonderem öffentlichen Interesse als öffentliche Daten jedermann ohne Beschränkung des Zugangs und kostenfrei über den Geoclient als Viewing- Dienst zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um ALKIS- Daten mit einer vereinfachten Darstellung von Flurstücken, Flurstücksnummern, ausgewählten Bauwerken und Gebäuden.

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    Im AFIS (Amtlichen Festpunktinformationssystem des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation) werden die Daten folgender Festpunktarten des Amtlichen Geodätischen Raumbezuges für das Gebiet Thüringens verwaltet: Lagefestpunkte (LFP) [ Trigonometrische Punkte (TP) ] Höhenfestpunkte (HFP) [ Nivellementpunkte (NivP) ] Schwerefestpunkte (SFP) [ Gravimeterpunkte (GravP) ] Geodätische Grundnetzpunkte (GGP) Referenzstationspunkte (RSP) AFIS bietet allen Nutzern die Möglichkeit, Daten und Nachweise von Lage- und Höhenfestpunkten der Geodätischen Grundlagenetze online zu beziehen. Daten und Nachweise von SFP, GGP sowie RSP müssen beim TLBG, Referat 31 „Raumbezug“ angefordert werden.

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    Im Zusammenhang mit den Bodenrichtwerten (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) werden städtebauliche Maßnahmegebiete (Entwicklungsbereiche und Sanierungsgebiete, die nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden) dargestellt. In ihrem Geltungsbereich werden die Bodenrichtwerte mit den Verfahrenszuständen sanierungsunbeeinflusst bzw. entwicklungsunbeeinflusst und, soweit von der Gemeinde beantragt, mit den Verfahrenszuständen sanierungsbeeinflusst bzw. entwicklungsbeeinflusst beschlossen. Die als unbeeinflusst gekennzeichneten Bodenrichtwerte beziehen sich auf die Grundstücksqualität vor Beginn der Sanierungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen. Sie berücksichtigen lediglich die jeweilige konjunkturelle Wertentwicklung seit Beginn der Maßnahmen. Als beeinflusst gekennzeichnete Bodenrichtwerte berücksichtigen hingegen die rechtliche und tatsächliche Neuordnung der Grundstücke nach Abschluss der Maßnahmen.

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    Digitale Geländemodelle (DGM) beschreiben das Relief der Erdoberfläche durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es wird zwischen verschiedenen DGM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden.

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    Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Flächen im Sinne von förderfähigen Feldblöcken aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landwirtschaftliche Fläche ist jede Fläche, die von Ackerland, Dauergrünland oder Dauerkulturen, einschließlich Agroforstsystemen auf dieser Fläche, gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 genutzt wird. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Die HFP sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Marken aus Metall (Höhenbolzen) i.d.R. an Bauwerken, im Fels oder an besonderen Punktträgern vermarkt. Grundsätzlich sind deren Höhen und ggfs. die Koordinaten und Schwerewerte bestimmt.Das Höhenbezugssystem wird durch die Nivellementnetze 1. bis 3. Ordnung mit den zugehörigen Höhen festgelegt.Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht über das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben. Durch die Einführung des Digitales Festpunktauskunftssystem wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht.

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    Die Karten enthalten Informationen über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands WRRL-relevanter Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen. Entsprechend den ermittelten Ursachen wurden Maßnahmen abgeleitet, die geeignet sind, die entsprechenden Defizite zu beheben. Informationen über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands der Grundwasserkörper bzw. Aussagen zu den daraus abgeleiteten Maßnahmen sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-Belastung durch Bergbau und Salze - GWK-Belastung durch Altlasten - GWK-Nitratbelastung Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands und über die geplanten Maßnahmen in den WRRL-relevanten Grundwasserkörpern in Thüringen.

  • Die Karte der Zugvogelrastgebiete ist eine Teildarstellung der Thüringer Vogelzugkarte. Sie stellt avifaunistich bedeutsame Rast- und Überwinterungsgebiete insbesondere für ziehende Wasser- und Greifvogelarten dar. Die Datengrundlage basiert einerseits auf einer fachgutachlichen Einschätzung ehrenamtlicher Ornithologen und Fachgruppe und andererseits aus Daten der fachlichen Vorhabensbegleitung. Alle Gebiete werden regelmäßig besucht und die Beobachtungsergebnisse vor dem Hintergrund der jährlich publizierten Fachliteratur bewertet. Dabei erfolgt eine Unterteilung in lokal und überregional bedeutsame Gebiete. Die Abgrenzung der Geometrien richtet sich im Regelfall nach im Gelände sichtbaren Merkmalen. In der Attributierung sind Angaben zu den wichtigsten Artgruppen/Arten und Zugzeiten zu finden. Die Karte wird seit 2008 jährlich anhand der Datensammlung des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz/Vogelschutzwarte Seebach aktualisiert.

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    Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurde. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Eine Referenzparzelle bezeichnet eine geografisch abgegrenzte Fläche mit einer individuellen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 registrierten Identifizierungsnummer. (Feldblockident FBI). Eine Referenzparzelle umfasst eine Einheit einer Fläche, die der landwirtschaftlichen Fläche im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 entspricht (inklusive Landschaftselementen). Gegebenenfalls umfasst eine Referenzparzelle auch nichtlandwirtschaftliche Flächen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützung für flächenbezogene Interventionen gemäß Artikel 65 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 als förderfähig angesehen werden. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Die Karten enthalten die Bewirtschaftungsziele WRRL-relevanter Oberflächenwasserkörper im Freistaat Thüringen (Fließgewässer mit Einzugsgebiet > 10 km², Standgewässer > 50 ha), die bis zum Jahr 2015 zu erreichen sind. Entsprechend der Zustandsbewertung wurden Ursachen für Gewässerdefizite analysiert und Zielwerte festgelegt, die letztendlich in Maßnahmen und Bewirtschaftungszielen mündeten. Für natürliche Oberflächenwasserkörper soll der gute ökologische Zustand und der gute chemische Zustand erreicht werden. Künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper sind so zu bewirtschaften, dass das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand erreicht werden. Die WRRL gewährt die Anwendung von Ausnahmeregelungen. Dies ermöglicht, Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit zu planen und den Zustand der Oberflächenwasserkörper über mehrere Planungszyklen hinweg zu verbessern. Thüringen wird im 1. Bewirtschaftungszyklus von Fristverlängerungen als Ausnahmetatbestand Gebrauch machen. Gründe für die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen sind, dass die technische Durchführbarkeit nur in Schritten möglich ist, die Umsetzung bis zum Jahr 2015 zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde oder natürliche Gegebenheiten keine rechtzeitige Verbesserung des Zustands zulassen. Informationen über Bewirtschaftungsziele der Oberflächenwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - OWK - Bewirtschaftungsziele Nitrat - OWK - Bewirtschaftungsziele organische Belastung - OWK - Bewirtschaftungsziele Phosphor - OWK - Bewirtschaftungsziele Salze und sonstige Stoffe - OWK - Bewirtschaftungsziele Gewässerstruktur Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die bis zum Jahr 2015 zu erreichenden Bewirtschaftungsziele der WRRL-relevanten Oberflächenwasserkörper in Thüringen.