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    Die Karten enthalten die Bewirtschaftungsziele WRRL-relevanter Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen, die bis zum Jahr 2015 zu erreichen sind. Entsprechend der Zustandsbewertung wurden Ursachen für Defizite analysiert und Zielwerte festgelegt, die letztendlich in Maßnahmen und Bewirtschaftungszielen mündeten. Für jeden Grundwasserkörper wurde das jeweilige Bewirtschaftungsziel festgelegt, welches bis zum Jahr 2015 zu erreichen ist. Für Grundwasserkörper soll der gute chemische Zustand und der gute mengenmäßige Zustand erreicht werden. Die WRRL gewährt die Anwendung von Ausnahmeregelungen. Dies ermöglicht, Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit zu planen und den Zustand der Grundwasserkörper über mehrere Planungszyklen hinweg zu verbessern. Thüringen wird im 1. Bewirtschaftungszyklus von Fristverlängerungen als Ausnahmetatbestand Gebrauch machen. Gründe für die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen sind, dass die technische Durchführbarkeit nur in Schritten möglich ist, die Umsetzung bis zum Jahr 2015 zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde oder natürliche Gegebenheiten keine rechtzeitige Verbesserung des Zustands zulassen. Informationen über Bewirtschaftungsziele der Grundwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-Bewirtschaftungsziele Nitrat - GWK-Bewirtschaftungsziele Salze und sonstige Stoffe Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über Bewirtschaftungsziele der WRRL-relevanten Grundwasserkörper in Thüringen.

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    Der Datensatz enthält nichtlandwirtschaftliche förderfähige Flächen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Es handelt sich um Feldblöcke mit Flächen, die nicht landwirtschaftliche Flächen (NAEA) enthalten, die von den Mitgliedsstaaten für die Gewährung einer Zahlung gemäß Art. 4 (4c) VO (EU) 2021/2115 in Betracht kommen. In Deutschland wurden die NAEA-Flächen im Strategieplan festgelegt und in § 11 Absatz 1 Nr. 3 der GAPDZV definiert. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Die Karten enthalten Informationen über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands WRRL-relevanter Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen. Entsprechend den ermittelten Ursachen wurden Maßnahmen abgeleitet, die geeignet sind, die entsprechenden Defizite zu beheben. Informationen über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands der Grundwasserkörper bzw. Aussagen zu den daraus abgeleiteten Maßnahmen sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-Belastung durch Bergbau und Salze - GWK-Belastung durch Altlasten - GWK-Nitratbelastung Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands und über die geplanten Maßnahmen in den WRRL-relevanten Grundwasserkörpern in Thüringen.

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    Portal zur Auswertung und Darstellung statistischer Angaben zu Schulen, Karten mit Schulstandorten

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    Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der Schutzgebiete und ihrer Zonierungen nach dem Naturschutzrecht für den Freistaat Thüringen. Folgende Schutzgebietsthemen liegen vor: * Nationalpark Hainich, * Biosphärenreservate (BR), * Biosphärenreservate (BR) mit Zonierungen, * Naturparke, * Naturschutzgebiete (NSG), * Landschaftsschutzgebiete (LSG), * Flächennaturdenkmale (FND), geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) und flächenhafte Naturdenkmale Art (ND), * Baum-Naturdenkmale (ND, punktförmig) * Schongebiet Stausee Ratscher, * Gebiete und Objekte des Natura-2000-Netzes (FFH-Gebiete und punktförmige -Objekte und EG-Vogelschutzgebiete (SPA)), * Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung (FIB) Helmestausee Berga-Kelbra, * Schutzgebietszonierungen. Die Daten dienen als Grundlage für Planungen jeglicher Art durch Planungsträger und Planungsbüros sowie der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Lage der Schutzgebiete. Es handelt sich i.d.R. um keine amtliche Grenzen! Bei FFH-Gebieten und EG-Vogelschutzgebieten handelt es sich jedoch um amtliche Grenzen auf der Grundlage der TK 25/2003.

  • Es liegen Daten zu den Überschwemmungsgebieten nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz vor. ACHTUNG!!! Bei der Verwendung der Daten ist zu beachten, dass die zu der jeweiligen Rechtsverordnung bzw. zum Beschluss oder zur vorläufigen Sicherung gehörenden Karten rechtlich verbindlich sind. Diese sind bei der Unteren Wasserbehörde des zuständigen Landkreises sowie bei der Oberen Wasserbehörde im TLUBN, Ref. 52 einzusehen. Die Überschwemmungsgebiete werden von der Oberen Wasserbehörde durch Rechtsverordnung (RVO) festgestellt. Bei der Beschreibung des Gebietes, das bei Hochwasser überschwemmt wird, ist mindestens ein Hochwasserereignis zugrunde zu legen, mit dem durchschnittlich einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Bis zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung gelten die ermittelten, in Kartenform dargestellten und vorläufig gesicherten (VS) Überschwemmungsgebiete (§ 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz). Darüber hinaus gelten die nach bisherigem Recht festgelegten Hochwassergebiete, die auch als "übergeleitete Beschlüsse der DDR" (BK) bezeichnet wurden, als Überschwemmungsgebiete (§ 54 Abs. 3 ThürWG). Als Überschwemmungsgebiet gelten ferner das Gelände zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie Gebiete, die bei Hochwasser von Stauanlagen für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, ohne dass es einer Feststellung bedarf.

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    Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurde. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Eine Referenzparzelle bezeichnet eine geografisch abgegrenzte Fläche mit einer individuellen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 registrierten Identifizierungsnummer. (Feldblockident FBI). Eine Referenzparzelle umfasst eine Einheit einer Fläche, die der landwirtschaftlichen Fläche im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 entspricht (inklusive Landschaftselementen). Gegebenenfalls umfasst eine Referenzparzelle auch nichtlandwirtschaftliche Flächen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützung für flächenbezogene Interventionen gemäß Artikel 65 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 als förderfähig angesehen werden. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Digitale Oberflächenmodelle (DOM) beschreiben die Erdoberfläche incl Bewuchs und Bauwerke durch ein regelmäßiges oder unregelmäßiges Punktraster, wobei für jeden Rasterpunkt die Lage und die Höhe bekannt sind. Es bildet die Situation zum Zeitpunkt der Erfassung ab. Es wird zwischen verschiedenen DOM je nach Höhengenauigkeit und Rasterweite unterschieden: DOM5 im 5m x 5m-Raster erfasst von 1996 bis 2006; DOM2 im 2m x 2m Raster ab 2010

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    Die Karten enthalten administrative Aussagen über WRRL-relevante Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen. Die Abgrenzung der Grundwasserkörper (GWK) erfolgt durch Verschneidung von hydrogeologischen Teilräumen mit hydrologischen Einzugsgebieten und ist deshalb mit den Oberflächenwasserkörpern (OWK) nicht deckungsgleich. Informationen über die Zugehörigkeiten der Grundwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-Koordinierungsräume - GWK-zuständiges Bundesland Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Zugehörigkeiten der WRRL-relevanten Grundwasserkörper in Thüringen.

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    Die digitalen Daten des Web-Map-Service stellen die festgesetzten und die in Planung/ in Verfahren befindlichen Wasser- und Heilquellenschutzgebiete dar.