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    Behandlungseinheit: Flächen, für welche die gleiche Dauerpflege oder -nutzung geplant ist und die sich räumlich dazu eignen, werden zu Behandlungseinheiten zusammengefasst. Dies kann ggf. auch unter Einbeziehung von Nicht-Lebensraumtypen- bzw. Nicht-Habitat(entwicklungs)flächen geschehen. Tier- und Pflanzenarten (Habitate) Anhang II der FFH-RL Gruppenebenen (Punkte, Linien, Flächen): Darstellung der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie nach dem Ergebnis der Managementplanung. Lebensraumtypen (LRT)(Stand ab 2008) Gruppenebenen (Punkte, Linien, Flächen): Darstellung der LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie auf der Grundlage des aktuellen Kartier- und Bewertungsschlüssels auf dem aktuellen Orthofoto. FFH-Gebiet - Bearbeitungsstand Darstellung der FFH-Gebietsgrenzen und dem Bearbeitungsstand der Managementpläne. In Thüringen gibt es 212 FFH-Gebiete. Gelb unterlegt sind die FFH-Gebiete, für die Managementpläne vorliegen. Hinweis: Die Abgrenzung der N2000-Gebiete erfolgte im Zuge der Meldung der Natura 2000-Gebiete auf der analogen Karte im Maßstab 1:25.000. Im Rahmen der Managementplanung (gelb unterlegte Gebiete) wird in einem ersten Arbeitsschritt die Abgrenzung auf den Planungsmaßstab 1:10.000 interpretiert, wobei das aktuelle Orthofoto zugrunde gelegt und eine weitest mögliche Deckung mit der Digitalen Topographischen Karte (DTK 10) angestrebt wird. In diesem Zuge werden die naturgemäß auftretenden Lageverschiebungen aufgrund unterschiedlicher Maßstäbe bereinigt.

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    Die Karten enthalten Informationen über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands WRRL-relevanter Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen. Entsprechend den ermittelten Ursachen wurden Maßnahmen abgeleitet, die geeignet sind, die entsprechenden Defizite zu beheben. Informationen über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands der Grundwasserkörper bzw. Aussagen zu den daraus abgeleiteten Maßnahmen sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-Belastung durch Bergbau und Salze - GWK-Belastung durch Altlasten - GWK-Nitratbelastung Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands und über die geplanten Maßnahmen in den WRRL-relevanten Grundwasserkörpern in Thüringen.

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    Die Karten enthalten die Bewirtschaftungsziele WRRL-relevanter Oberflächenwasserkörper im Freistaat Thüringen (Fließgewässer mit Einzugsgebiet > 10 km², Standgewässer > 50 ha), die bis zum Jahr 2015 zu erreichen sind. Entsprechend der Zustandsbewertung wurden Ursachen für Gewässerdefizite analysiert und Zielwerte festgelegt, die letztendlich in Maßnahmen und Bewirtschaftungszielen mündeten. Für natürliche Oberflächenwasserkörper soll der gute ökologische Zustand und der gute chemische Zustand erreicht werden. Künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper sind so zu bewirtschaften, dass das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand erreicht werden. Die WRRL gewährt die Anwendung von Ausnahmeregelungen. Dies ermöglicht, Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit zu planen und den Zustand der Oberflächenwasserkörper über mehrere Planungszyklen hinweg zu verbessern. Thüringen wird im 1. Bewirtschaftungszyklus von Fristverlängerungen als Ausnahmetatbestand Gebrauch machen. Gründe für die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen sind, dass die technische Durchführbarkeit nur in Schritten möglich ist, die Umsetzung bis zum Jahr 2015 zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde oder natürliche Gegebenheiten keine rechtzeitige Verbesserung des Zustands zulassen. Informationen über Bewirtschaftungsziele der Oberflächenwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - OWK - Bewirtschaftungsziele Nitrat - OWK - Bewirtschaftungsziele organische Belastung - OWK - Bewirtschaftungsziele Phosphor - OWK - Bewirtschaftungsziele Salze und sonstige Stoffe - OWK - Bewirtschaftungsziele Gewässerstruktur Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die bis zum Jahr 2015 zu erreichenden Bewirtschaftungsziele der WRRL-relevanten Oberflächenwasserkörper in Thüringen.

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    Die Karten enthalten die Bewirtschaftungsziele WRRL-relevanter Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen, die bis zum Jahr 2015 zu erreichen sind. Entsprechend der Zustandsbewertung wurden Ursachen für Defizite analysiert und Zielwerte festgelegt, die letztendlich in Maßnahmen und Bewirtschaftungszielen mündeten. Für jeden Grundwasserkörper wurde das jeweilige Bewirtschaftungsziel festgelegt, welches bis zum Jahr 2015 zu erreichen ist. Für Grundwasserkörper soll der gute chemische Zustand und der gute mengenmäßige Zustand erreicht werden. Die WRRL gewährt die Anwendung von Ausnahmeregelungen. Dies ermöglicht, Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit zu planen und den Zustand der Grundwasserkörper über mehrere Planungszyklen hinweg zu verbessern. Thüringen wird im 1. Bewirtschaftungszyklus von Fristverlängerungen als Ausnahmetatbestand Gebrauch machen. Gründe für die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen sind, dass die technische Durchführbarkeit nur in Schritten möglich ist, die Umsetzung bis zum Jahr 2015 zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde oder natürliche Gegebenheiten keine rechtzeitige Verbesserung des Zustands zulassen. Informationen über Bewirtschaftungsziele der Grundwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-Bewirtschaftungsziele Nitrat - GWK-Bewirtschaftungsziele Salze und sonstige Stoffe Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über Bewirtschaftungsziele der WRRL-relevanten Grundwasserkörper in Thüringen.

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    Die Karten enthalten Informationen über Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands WRRL-relevanter Oberflächenwasserkörper (Fließgewässer mit Einzugsgebiet > 10 km², Standgewässer > 50 ha) im Freistaat Thüringen. Entsprechend den ermittelten Ursachen wurden Maßnahmen abgeleitet, die geeignet sind, die entsprechenden Defizite zu beheben. Für die Umsetzung von Maßnahmen, welche die Defizite in der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit beseitigen sollen, wurden im ersten Bewirtschaftungszyklus (2009 bis 2015) Schwerpunktgewässer festgelegt. Informationen über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands der Oberflächenwasserkörper bzw. Aussagen zu den daraus abgeleiteten Maßnahmen sind in folgenden Karten dargestellt: - OWK - organische Belastung durch Abwasser - OWK - Phosphorbelastung durch Abwasser - OWK - Fischfauna - OWK - Nitratbelastung - OWK - Phosphorbelastung durch Bodenerosion - OWK - Schwerpunktgewässer Struktur/Durchgängigkeit Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Ursachen für die Nichterreichung des guten Zustands bzw. über die geplanten Maßnahmen in den WRRL-relevanten Oberflächenwasserkörpern in Thüringen.

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    Im AFIS (Amtlichen Festpunktinformationssystem des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation) werden die Daten folgender Festpunktarten des Amtlichen Geodätischen Raumbezuges für das Gebiet Thüringens verwaltet: Lagefestpunkte (LFP) [ Trigonometrische Punkte (TP) ] Höhenfestpunkte (HFP) [ Nivellementpunkte (NivP) ] Schwerefestpunkte (SFP) [ Gravimeterpunkte (GravP) ] Geodätische Grundnetzpunkte (GGP) Referenzstationspunkte (RSP) AFIS bietet allen Nutzern die Möglichkeit, Daten und Nachweise von Lage- und Höhenfestpunkten der Geodätischen Grundlagenetze online zu beziehen. Daten und Nachweise von SFP, GGP sowie RSP müssen beim TLBG, Referat 31 „Raumbezug“ angefordert werden.

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    Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) ist ein Produkt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). In ALKIS wurden die bisher getrennt geführten Daten des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK-Punktdatei, ALK-Grundrissdatei) in einem Informationssystem migriert. ALKIS ist nunmehr das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem. Die wesentlichen Bausteine des Programmsystems für ALKIS® bilden die Erfassungs- und Qualifizierungskomponente (EQK), die Datenhaltungskomponente (DHK) und die Ausgabe- und Präsentationskomponente (APK). Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung von Flurstücken, Flurstücksnummern, ausgewählten Bauwerken und Gebäuden.

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    Der Datensatz enthält nichtlandwirtschaftliche förderfähige Flächen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Es handelt sich um Feldblöcke mit Flächen, die nicht landwirtschaftliche Flächen (NAEA) enthalten, die von den Mitgliedsstaaten für die Gewährung einer Zahlung gemäß Art. 4 (4c) VO (EU) 2021/2115 in Betracht kommen. In Deutschland wurden die NAEA-Flächen im Strategieplan festgelegt und in § 11 Absatz 1 Nr. 3 der GAPDZV definiert. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Die Karten enthalten administrative Aussagen über WRRL-relevante Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen. Die Abgrenzung der Grundwasserkörper (GWK) erfolgt durch Verschneidung von hydrogeologischen Teilräumen mit hydrologischen Einzugsgebieten und ist deshalb mit den Oberflächenwasserkörpern (OWK) nicht deckungsgleich. Informationen über die Zugehörigkeiten der Grundwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-Koordinierungsräume - GWK-zuständiges Bundesland Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Zugehörigkeiten der WRRL-relevanten Grundwasserkörper in Thüringen.

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    Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurde. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Eine Referenzparzelle bezeichnet eine geografisch abgegrenzte Fläche mit einer individuellen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 registrierten Identifizierungsnummer. (Feldblockident FBI). Eine Referenzparzelle umfasst eine Einheit einer Fläche, die der landwirtschaftlichen Fläche im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 entspricht (inklusive Landschaftselementen). Gegebenenfalls umfasst eine Referenzparzelle auch nichtlandwirtschaftliche Flächen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützung für flächenbezogene Interventionen gemäß Artikel 65 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 als förderfähig angesehen werden. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.