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Die Karten enthalten administrative Aussagen über WRRL-relevante Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen. Die Abgrenzung der Grundwasserkörper (GWK) erfolgt durch Verschneidung von hydrogeologischen Teilräumen mit hydrologischen Einzugsgebieten und ist deshalb mit den Oberflächenwasserkörpern (OWK) nicht deckungsgleich. Informationen über die Zugehörigkeiten der Grundwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-Koordinierungsräume - GWK-zuständiges Bundesland Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Zugehörigkeiten der WRRL-relevanten Grundwasserkörper in Thüringen.
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Portal zur Auswertung und Darstellung statistischer Angaben zu Schulen, Karten mit Schulstandorten
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Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Flächen im Sinne von förderfähigen Feldblöcken aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landwirtschaftliche Fläche ist jede Fläche, die von Ackerland, Dauergrünland oder Dauerkulturen, einschließlich Agroforstsystemen auf dieser Fläche, gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 genutzt wird. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
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Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
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Web-Map-Service (Darstellungsdienst) zum Thüringer Flächenreferenzsystem InVeKoS-Daten Feldblock Der Datensatz enthält die förderfähigen Feldblöcke und Landschaftselemente (Referenzparzellen) aus Thüringen, die als offene Geodaten veröffentlicht werden. Der Feldblock ist danach eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Im LPIS besitzt jeder Feldblock eine eindeutige Identifizierung (FBI) mit einer Kategorisierung der Bodenbedeckung/Flächennutzung, auch bekannt als Sysztem zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 2 der VO (EU) 2022/1172. Landschaftselemente als Elemente der landwirtschaftlichen Fläche, die zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung der Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten gemäß Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i der VO (EU) 2021/2015 beitragen, werden in Thüringen als extra Feldblock geführt. Die Referenzparzellen werden monatlich aktualisiert.
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Der Datensatz enthält nichtlandwirtschaftliche förderfähige Flächen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Es handelt sich um Feldblöcke mit Flächen, die nicht landwirtschaftliche Flächen (NAEA) enthalten, die von den Mitgliedsstaaten für die Gewährung einer Zahlung gemäß Art. 4 (4c) VO (EU) 2021/2115 in Betracht kommen. In Deutschland wurden die NAEA-Flächen im Strategieplan festgelegt und in § 11 Absatz 1 Nr. 3 der GAPDZV definiert. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
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Frühe Hilfen sind Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote für werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren.
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Die „Bodenrichtwert-Basiskarte Gemarkungsübersicht zum Stichtag“ dient als Grundlage für die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Sie wird zum jeweiligen Bodenrichtwert-Stichtag aus ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) abgeleitet und eingefroren. Der Inhalt der Bodenrichtwert-Basiskarte ist auf die Gemarkungsgrenzen und -namen reduziert. Die Gemarkungsgrenzen sind mit einer maximalen Lageabweichung von 0,5 Metern generalisiert worden. Die Bodenrichtwert-Basiskarte stellt keinen amtlichen Flurstücksnachweis aus dem Liegenschaftskataster dar und ersetzt diesen nicht.
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Die digitalen Daten des Web-Feature-Service stellen die festgesetzten und die in Planung befindlichen Wasser- und Heilquellenschutzgebiete dar.
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Die digitalen Daten des Web-Map-Service stellen die festgesetzten und die in Planung/ in Verfahren befindlichen Wasser- und Heilquellenschutzgebiete dar.
GeoMIS.Th