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Portal zur Auswertung und Darstellung statistischer Angaben zu Schulen, Karten mit Schulstandorten
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Die Karten enthalten die Bewirtschaftungsziele WRRL-relevanter Oberflächenwasserkörper im Freistaat Thüringen (Fließgewässer mit Einzugsgebiet > 10 km², Standgewässer > 50 ha), die bis zum Jahr 2015 zu erreichen sind. Entsprechend der Zustandsbewertung wurden Ursachen für Gewässerdefizite analysiert und Zielwerte festgelegt, die letztendlich in Maßnahmen und Bewirtschaftungszielen mündeten. Für natürliche Oberflächenwasserkörper soll der gute ökologische Zustand und der gute chemische Zustand erreicht werden. Künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper sind so zu bewirtschaften, dass das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand erreicht werden. Die WRRL gewährt die Anwendung von Ausnahmeregelungen. Dies ermöglicht, Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit zu planen und den Zustand der Oberflächenwasserkörper über mehrere Planungszyklen hinweg zu verbessern. Thüringen wird im 1. Bewirtschaftungszyklus von Fristverlängerungen als Ausnahmetatbestand Gebrauch machen. Gründe für die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen sind, dass die technische Durchführbarkeit nur in Schritten möglich ist, die Umsetzung bis zum Jahr 2015 zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde oder natürliche Gegebenheiten keine rechtzeitige Verbesserung des Zustands zulassen. Informationen über Bewirtschaftungsziele der Oberflächenwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - OWK - Bewirtschaftungsziele Nitrat - OWK - Bewirtschaftungsziele organische Belastung - OWK - Bewirtschaftungsziele Phosphor - OWK - Bewirtschaftungsziele Salze und sonstige Stoffe - OWK - Bewirtschaftungsziele Gewässerstruktur Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die bis zum Jahr 2015 zu erreichenden Bewirtschaftungsziele der WRRL-relevanten Oberflächenwasserkörper in Thüringen.
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Die Karten enthalten administrative Aussagen über WRRL-relevante Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen. Die Abgrenzung der Grundwasserkörper (GWK) erfolgt durch Verschneidung von hydrogeologischen Teilräumen mit hydrologischen Einzugsgebieten und ist deshalb mit den Oberflächenwasserkörpern (OWK) nicht deckungsgleich. Informationen über die Zugehörigkeiten der Grundwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-Koordinierungsräume - GWK-zuständiges Bundesland Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Zugehörigkeiten der WRRL-relevanten Grundwasserkörper in Thüringen.
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Die Karten beschreiben den chemischen und mengenmäßigen Zustand der WRRL-relevanten Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen. Die Zustandsbewertung der Grundwasserkörper erfolgt anhand von zwei Bewertungskategorien (gut, schlecht). Das Grundwasser ist gemäß WRRL in einem guten chemischen Zustand, wenn EU-weite Qualitätsnormen eingehalten werden und keine Beeinträchtigung von grundwasserabhängigen Landökosystemen oder in Verbindung stehenden Oberflächengewässern erfolgt. Die Höhe des Grundwasserstands ist der Bewertungsmaßstab für die Beurteilung des mengenmäßigen Zustands der GWK. Die Überwachung erfolgt mit Hilfe eines repräsentativen Mengenmessnetzes. Das Grundwasser ist gemäß WRRL in einem guten mengenmäßigen Zustand, wenn keine Übernutzung des Grundwassers stattfindet und keine signifikante Beeinträchtigung von grundwasserabhängigen Landökosystemen oder in Verbindung stehenden Oberflächengewässern vorliegt. Informationen über den Zustand der Grundwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-chemischer Zustand - GWK-mengenmäßiger Zustand Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über den Zustand der WRRL-relevanten Grundwasserkörper in Thüringen.
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Frühe Hilfen sind Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote für werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren.
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Der Datensatz enthält nichtlandwirtschaftliche förderfähige Flächen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Es handelt sich um Feldblöcke mit Flächen, die nicht landwirtschaftliche Flächen (NAEA) enthalten, die von den Mitgliedsstaaten für die Gewährung einer Zahlung gemäß Art. 4 (4c) VO (EU) 2021/2115 in Betracht kommen. In Deutschland wurden die NAEA-Flächen im Strategieplan festgelegt und in § 11 Absatz 1 Nr. 3 der GAPDZV definiert. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
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Die Karten enthalten die Bewirtschaftungsziele WRRL-relevanter Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen, die bis zum Jahr 2015 zu erreichen sind. Entsprechend der Zustandsbewertung wurden Ursachen für Defizite analysiert und Zielwerte festgelegt, die letztendlich in Maßnahmen und Bewirtschaftungszielen mündeten. Für jeden Grundwasserkörper wurde das jeweilige Bewirtschaftungsziel festgelegt, welches bis zum Jahr 2015 zu erreichen ist. Für Grundwasserkörper soll der gute chemische Zustand und der gute mengenmäßige Zustand erreicht werden. Die WRRL gewährt die Anwendung von Ausnahmeregelungen. Dies ermöglicht, Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit zu planen und den Zustand der Grundwasserkörper über mehrere Planungszyklen hinweg zu verbessern. Thüringen wird im 1. Bewirtschaftungszyklus von Fristverlängerungen als Ausnahmetatbestand Gebrauch machen. Gründe für die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen sind, dass die technische Durchführbarkeit nur in Schritten möglich ist, die Umsetzung bis zum Jahr 2015 zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen würde oder natürliche Gegebenheiten keine rechtzeitige Verbesserung des Zustands zulassen. Informationen über Bewirtschaftungsziele der Grundwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-Bewirtschaftungsziele Nitrat - GWK-Bewirtschaftungsziele Salze und sonstige Stoffe Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über Bewirtschaftungsziele der WRRL-relevanten Grundwasserkörper in Thüringen.
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Für die Verwendung im Antragsverfahren des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) werden digitale Datenebenen benötigt, die mit der erforderlichen Genauigkeit die aktuelle Situation der landwirtschaftlichen Nutzung darstellen. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 ist ein Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), wie in Artikel 66 der genannten Verordnung definiert. Es wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Das Thüringer Flächenreferenzsystem (digitale Grundkarte Landwirtschaft, kurz DGK-Lw) basiert in Thüringen auf der Referenzparzelle Feldblock (FB) gemäß § 5 Nr. 1 GAPInVeKoS-Verordnung. Der Feldblock ist danach eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Der Feldblock beinhaltet somit die Informationen über die geographische Lage der Außengrenzen der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Referenzparzellen sind deutschlandweit eindeutig durchnummeriert (Feldblockident - FBI). Sie besitzen weiterhin eine Feldblockgröße (maximal förderfähige Fläche) und eine Bodennutzungskategorie. Folgende Feldblocktypen gibt es: - Landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) - Landschaftselemente (LE) - Sondernutzungsflächen (SF) - Forstflächen (FF) Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland (AL), Grünland (GL), Dauerkulturen (DK), einschließlich darauf befindlicher Agroforstsysteme sowie nach den BNK für keine „landwirtschaftliche Fläche“ entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a, b, c und d GAPDZV (NW, EF und PK) und Sonstige. Landschaftselemente (LE) werden entsprechend der Verordnung (EU) 2022/1172 Art. 2 Abs. 7 unter definierten Bedingungen als Teil der förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche betrachtet. In Thüringen werden diese dauerhaften Konditionalitäts-LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einem LF-FB (Landwirtschaftliche Nutzfläche) besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Für die Herstellung der DGK-Lw werden (amtliche) Orthofotos der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung (TLBG) sowie Orthofotos aus Eigenbefliegungen des TLLLR interpretiert. Die Herkunft dieser Bilddaten beträgt jährlich jeweils 50 % der Landesfläche, so dass in jedem Jahr für die gesamte Thüringer Landesfläche aktuelle Bilddaten vorliegen.
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Die „Bodenrichtwert-Basiskarte Gemarkungsübersicht zum Stichtag“ dient als Grundlage für die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Sie wird zum jeweiligen Bodenrichtwert-Stichtag aus ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) abgeleitet und eingefroren. Der Inhalt der Bodenrichtwert-Basiskarte ist auf die Gemarkungsgrenzen und -namen reduziert. Die Gemarkungsgrenzen sind mit einer maximalen Lageabweichung von 0,5 Metern generalisiert worden. Die Bodenrichtwert-Basiskarte stellt keinen amtlichen Flurstücksnachweis aus dem Liegenschaftskataster dar und ersetzt diesen nicht.
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Bei diesem Landschaftsmodell ist der Inhalt gegenüber dem Basis - DLM reduziert. Es weist eine einfachere Strukturierung und eine geringere Datenmenge auf. Das DLM50 enthält die topographischen Objekte der Landschaft in vektorisierter Form, entsprechend dem Objektartenkatalog 1:50 000 (OK50).
GeoMIS.Th