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Die Karten enthalten administrative Aussagen über WRRL-relevante Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen. Die Abgrenzung der Grundwasserkörper (GWK) erfolgt durch Verschneidung von hydrogeologischen Teilräumen mit hydrologischen Einzugsgebieten und ist deshalb mit den Oberflächenwasserkörpern (OWK) nicht deckungsgleich. Informationen über die Zugehörigkeiten der Grundwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-Koordinierungsräume - GWK-zuständiges Bundesland Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Zugehörigkeiten der WRRL-relevanten Grundwasserkörper in Thüringen.
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Der Datensatz enthält nichtlandwirtschaftliche förderfähige Flächen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Es handelt sich um Feldblöcke mit Flächen, die nicht landwirtschaftliche Flächen (NAEA) enthalten, die von den Mitgliedsstaaten für die Gewährung einer Zahlung gemäß Art. 4 (4c) VO (EU) 2021/2115 in Betracht kommen. In Deutschland wurden die NAEA-Flächen im Strategieplan festgelegt und in § 11 Absatz 1 Nr. 3 der GAPDZV definiert. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
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Im Zuge des Aufbaus der Geodateninfrastruktur des Freistaates Thüringen (GDI-Th) werden internen und externen Anwendern ausgewählte Geobasisdaten zur freien Nutzung bereitgestellt.Aus den Geobasisdaten der zentralen Geodatenhaltungs- und Geodatenbereitstellungskomponente Geoproxy werden Datenbestände von besonderem öffentlichen Interesse als öffentliche Daten jedermann ohne Beschränkung des Zugangs und kostenfrei über den Geoclient als Viewing- Dienst zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um ALKIS- Daten mit einer vereinfachten Darstellung von Flurstücken, Flurstücksnummern, ausgewählten Bauwerken und Gebäuden.
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Die Karten beschreiben den chemischen und mengenmäßigen Zustand der WRRL-relevanten Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen. Die Zustandsbewertung der Grundwasserkörper erfolgt anhand von zwei Bewertungskategorien (gut, schlecht). Das Grundwasser ist gemäß WRRL in einem guten chemischen Zustand, wenn EU-weite Qualitätsnormen eingehalten werden und keine Beeinträchtigung von grundwasserabhängigen Landökosystemen oder in Verbindung stehenden Oberflächengewässern erfolgt. Die Höhe des Grundwasserstands ist der Bewertungsmaßstab für die Beurteilung des mengenmäßigen Zustands der GWK. Die Überwachung erfolgt mit Hilfe eines repräsentativen Mengenmessnetzes. Das Grundwasser ist gemäß WRRL in einem guten mengenmäßigen Zustand, wenn keine Übernutzung des Grundwassers stattfindet und keine signifikante Beeinträchtigung von grundwasserabhängigen Landökosystemen oder in Verbindung stehenden Oberflächengewässern vorliegt. Informationen über den Zustand der Grundwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-chemischer Zustand - GWK-mengenmäßiger Zustand Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über den Zustand der WRRL-relevanten Grundwasserkörper in Thüringen.
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Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.
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Die Karten enthalten administrative Aussagen über WRRL-relevante Oberflächenwasserkörper (Fließgewässer mit Einzugsgebiet > 10 km², Standgewässer > 50 ha) im Freistaat Thüringen. Im Zuge des erforderlichen länder- und staatenübergreifenden Managements hat Thüringen Anteil an zwei internationalen Flussgebietseinheiten (Elbe und Rhein) sowie an der nationalen Flussgebietseinheit Weser. Informationen über die Zugehörigkeiten der Oberflächenwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - OWK-Flussgebietseinheiten - OWK-Planungseinheiten - OWK-zuständiges Bundesland Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Zugehörigkeiten der WRRL-relevanten Oberflächenwasserkörper in Thüringen.
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Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der Risikogebiete für extreme Hochwasserereignisse (HQ 200) entsprechend der Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie (HWRMRL). Hochwasserrisikokarten weisen neben der Ausdehnung der zu erwartenden Überschwemmungen zusätzlich auch die Flächennutzungen aus. Hieraus lässt sich eine unmittelbare Betroffenheit ableiten.
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Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurde. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Eine Referenzparzelle bezeichnet eine geografisch abgegrenzte Fläche mit einer individuellen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 registrierten Identifizierungsnummer. (Feldblockident FBI). Eine Referenzparzelle umfasst eine Einheit einer Fläche, die der landwirtschaftlichen Fläche im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 entspricht (inklusive Landschaftselementen). Gegebenenfalls umfasst eine Referenzparzelle auch nichtlandwirtschaftliche Flächen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützung für flächenbezogene Interventionen gemäß Artikel 65 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 als förderfähig angesehen werden. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
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Flächen, für welche die gleiche Dauerpflege oder -nutzung geplant ist und die sich räumlich dazu eignen, werden zu Behandlungseinheiten zusammengefasst. Dies kann ggf. auch unter Einbeziehung von Nicht-Lebensraumtypen- bzw. Nicht-Habitat(entwicklungs)flächen geschehen. Tier- und Pflanzenarten (Habitate) Anhang II der FFH-RL: Darstellung der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie nach dem Ergebnis der Managementplanung. Lebensraumtypen (LRT) (Stand ab 2008): Darstellung der LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie auf der Grundlage des aktuellen Kartier- und Bewertungsschlüssels auf dem aktuellen Orthofoto. Maßnahmen Fachebenen (Punkte, Linien, Flächen): Darstellung der Maßnahmen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes (EHZ) von Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie: Erhaltungsmaßnahmen = alle Maßnahmen, die auf Erhaltung eines günstigen EHZ gerichtet sind, Wiederherstellungsmaßnahmen = Überführung aktuell mit einem ungünstigen EHZ C (mittel bis schlecht) eingestufter LRT-Flächen und Arthabitate/-populationen in einen günstigen EHZ, Entwicklungsmaßnahmen = alle Maßnahmen auf so genannten Entwicklungsflächen, welche derzeit noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie eingestuft werden können, die aber der Entwicklung dieser Flächen in Richtung eines FFH-LRT oder eines Habitats einer Art des Anhangs II dienen. FFH-Gebiet - Bearbeitungsstand Darstellung der FFH-Gebietsgrenzen und dem Bearbeitungsstand der Managementpläne. Gelb unterlegt zeigt die FFH-Gebiete, für die Managementpläne vorliegen. In Thüringen gibt es 212 FFH-Gebiete. Hinweis: Die Abgrenzung der N2000-Gebiete erfolgte im Zuge der Meldung der Natura 2000-Gebiete auf der analogen Karte im Maßstab 1:25.000. Im Rahmen der Managementplanung (gelb unterlegte Gebiete) wird in einem ersten Arbeitsschritt die Abgrenzung auf den Planungsmaßstab 1:10.000 interpretiert, wobei das aktuelle Orthofoto zugrunde gelegt und eine weitest mögliche Deckung mit der Digitalen Topographischen Karte (DTK 10) angestrebt wird. In diesem Zuge werden die naturgemäß auftretenden Lageverschiebungen aufgrund unterschiedlicher Maßstäbe bereinigt.
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Die digitalen Daten stellen die geltenden Überschwemmungsgebiete dar. Es sind Überschwemmungsgebiete gemäß Rechtsverordnung (RVO), gemäß vorläufiger Sicherung (VS) sowie nach früherem Recht festgelegte Hochwassergebiete, auch übergeleitete Beschlüsse genannt (BK) zu unterscheiden. ACHTUNG: Auf Grund der kontinuierlichen Aktualisierung der topographischen Grundlagenkarten kann es zu geringen Lageverschiebungen des Überschwemmungsgebietes zu topographischen Objekten kommen. Entscheidend ist immer die Darstellung in der Originalkarte der jeweiligen Rechtsverordnung. Diese ist in der zuständigen unteren Wasserbehörde des Landratsamtes sowie in der oberen Wasserbehörde (TLUBN Jena) niedergelegt.
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