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    Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Flächen im Sinne von förderfähigen Feldblöcken aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landwirtschaftliche Fläche ist jede Fläche, die von Ackerland, Dauergrünland oder Dauerkulturen, einschließlich Agroforstsystemen auf dieser Fläche, gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 genutzt wird. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Behandlungseinheit: Flächen, für welche die gleiche Dauerpflege oder -nutzung geplant ist und die sich räumlich dazu eignen, werden zu Behandlungseinheiten zusammengefasst. Dies kann ggf. auch unter Einbeziehung von Nicht-Lebensraumtypen- bzw. Nicht-Habitat(entwicklungs)flächen geschehen. Tier- und Pflanzenarten (Habitate) Anhang II der FFH-RL Gruppenebenen (Punkte, Linien, Flächen): Darstellung der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie nach dem Ergebnis der Managementplanung. Lebensraumtypen (LRT)(Stand ab 2008) Gruppenebenen (Punkte, Linien, Flächen): Darstellung der LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie auf der Grundlage des aktuellen Kartier- und Bewertungsschlüssels auf dem aktuellen Orthofoto. FFH-Gebiet - Bearbeitungsstand Darstellung der FFH-Gebietsgrenzen und dem Bearbeitungsstand der Managementpläne. In Thüringen gibt es 212 FFH-Gebiete. Gelb unterlegt sind die FFH-Gebiete, für die Managementpläne vorliegen. Hinweis: Die Abgrenzung der N2000-Gebiete erfolgte im Zuge der Meldung der Natura 2000-Gebiete auf der analogen Karte im Maßstab 1:25.000. Im Rahmen der Managementplanung (gelb unterlegte Gebiete) wird in einem ersten Arbeitsschritt die Abgrenzung auf den Planungsmaßstab 1:10.000 interpretiert, wobei das aktuelle Orthofoto zugrunde gelegt und eine weitest mögliche Deckung mit der Digitalen Topographischen Karte (DTK 10) angestrebt wird. In diesem Zuge werden die naturgemäß auftretenden Lageverschiebungen aufgrund unterschiedlicher Maßstäbe bereinigt.

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    Die HFP sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Marken aus Metall (Höhenbolzen) i.d.R. an Bauwerken, im Fels oder an besonderen Punktträgern vermarkt. Grundsätzlich sind deren Höhen und ggfs. die Koordinaten und Schwerewerte bestimmt.Das Höhenbezugssystem wird durch die Nivellementnetze 1. bis 3. Ordnung mit den zugehörigen Höhen festgelegt.Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht über das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben. Durch die Einführung des Digitales Festpunktauskunftssystem wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht.

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    Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

  • Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der Risikogebiete für extreme Hochwasserereignisse (HQ 200) entsprechend der Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie (HWRMRL). Hochwasserrisikokarten weisen neben der Ausdehnung der zu erwartenden Überschwemmungen zusätzlich auch die Flächennutzungen aus. Hieraus lässt sich eine unmittelbare Betroffenheit ableiten.

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    Im Zusammenhang mit den Bodenrichtwerten (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) werden städtebauliche Maßnahmegebiete (Entwicklungsbereiche und Sanierungsgebiete, die nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden) dargestellt. In ihrem Geltungsbereich werden die Bodenrichtwerte mit den Verfahrenszuständen sanierungsunbeeinflusst bzw. entwicklungsunbeeinflusst und, soweit von der Gemeinde beantragt, mit den Verfahrenszuständen sanierungsbeeinflusst bzw. entwicklungsbeeinflusst beschlossen. Die als unbeeinflusst gekennzeichneten Bodenrichtwerte beziehen sich auf die Grundstücksqualität vor Beginn der Sanierungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen. Sie berücksichtigen lediglich die jeweilige konjunkturelle Wertentwicklung seit Beginn der Maßnahmen. Als beeinflusst gekennzeichnete Bodenrichtwerte berücksichtigen hingegen die rechtliche und tatsächliche Neuordnung der Grundstücke nach Abschluss der Maßnahmen.

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    Die „Bodenrichtwert-Basiskarte ALKIS zum Stichtag“ dient als Grundlage für die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) für Bauflächen und sonstige Flächen (z. B. Freizeitgärten). Sie wird zum jeweiligen Bodenrichtwert-Stichtag aus ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) abgeleitet und eingefroren. Der Inhalt der Bodenrichtwert-Basiskarte ist gegenüber der amtlichen Liegenschaftskarte reduziert, im Wesentlichen auf Flurstücke und Flurstücksnummern, Gebäude und Hausnummern sowie Straßennamen. Die Bodenrichtwert-Basiskarte stellt keinen amtlichen Flurstücksnachweis aus dem Liegenschaftskataster dar und ersetzt diesen nicht.

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    Die Karten beschreiben den chemischen und mengenmäßigen Zustand der WRRL-relevanten Grundwasserkörper im Freistaat Thüringen. Die Zustandsbewertung der Grundwasserkörper erfolgt anhand von zwei Bewertungskategorien (gut, schlecht). Das Grundwasser ist gemäß WRRL in einem guten chemischen Zustand, wenn EU-weite Qualitätsnormen eingehalten werden und keine Beeinträchtigung von grundwasserabhängigen Landökosystemen oder in Verbindung stehenden Oberflächengewässern erfolgt. Die Höhe des Grundwasserstands ist der Bewertungsmaßstab für die Beurteilung des mengenmäßigen Zustands der GWK. Die Überwachung erfolgt mit Hilfe eines repräsentativen Mengenmessnetzes. Das Grundwasser ist gemäß WRRL in einem guten mengenmäßigen Zustand, wenn keine Übernutzung des Grundwassers stattfindet und keine signifikante Beeinträchtigung von grundwasserabhängigen Landökosystemen oder in Verbindung stehenden Oberflächengewässern vorliegt. Informationen über den Zustand der Grundwasserkörper sind in folgenden Karten dargestellt: - GWK-chemischer Zustand - GWK-mengenmäßiger Zustand Die Daten dienen der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über den Zustand der WRRL-relevanten Grundwasserkörper in Thüringen.

  • Die Karte der Zugvogelrastgebiete ist eine Teildarstellung der Thüringer Vogelzugkarte. Sie stellt avifaunistich bedeutsame Rast- und Überwinterungsgebiete insbesondere für ziehende Wasser- und Greifvogelarten dar. Die Datengrundlage basiert einerseits auf einer fachgutachlichen Einschätzung ehrenamtlicher Ornithologen und Fachgruppe und andererseits aus Daten der fachlichen Vorhabensbegleitung. Alle Gebiete werden regelmäßig besucht und die Beobachtungsergebnisse vor dem Hintergrund der jährlich publizierten Fachliteratur bewertet. Dabei erfolgt eine Unterteilung in lokal und überregional bedeutsame Gebiete. Die Abgrenzung der Geometrien richtet sich im Regelfall nach im Gelände sichtbaren Merkmalen. In der Attributierung sind Angaben zu den wichtigsten Artgruppen/Arten und Zugzeiten zu finden. Die Karte wird seit 2008 jährlich anhand der Datensammlung des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz/Vogelschutzwarte Seebach aktualisiert.

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    Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der Schutzgebiete und ihrer Zonierungen nach dem Naturschutzrecht für den Freistaat Thüringen. Folgende Schutzgebietsthemen liegen vor: * Nationalpark Hainich, * Biosphärenreservate (BR), * Biosphärenreservate (BR) mit Zonierungen, * Naturparke, * Naturschutzgebiete (NSG), * Landschaftsschutzgebiete (LSG), * Flächennaturdenkmale (FND), geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) und flächenhafte Naturdenkmale Art (ND), * Baum-Naturdenkmale (ND, punktförmig) * Schongebiet Stausee Ratscher, * Gebiete und Objekte des Natura-2000-Netzes (FFH-Gebiete und punktförmige -Objekte und EG-Vogelschutzgebiete (SPA)), * Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung (FIB) Helmestausee Berga-Kelbra, * Schutzgebietszonierungen. Die Daten dienen als Grundlage für Planungen jeglicher Art durch Planungsträger und Planungsbüros sowie der allgemeinen Information der Öffentlichkeit über die Lage der Schutzgebiete. Es handelt sich i.d.R. um keine amtliche Grenzen! Bei FFH-Gebieten und EG-Vogelschutzgebieten handelt es sich jedoch um amtliche Grenzen auf der Grundlage der TK 25/2003.