2005
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Sichtschutzwald hat die Funktion, Objekte, die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, weitgehend zu verdecken oder vor unerwünschten Einblicken zu schützen und die ästhetische Wirkung der Landschaft zu verbessern.
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Wälder, die dem Lärmschutz dienen, sollen negativ empfundene Geräusche der Strassen-/Bahnlinien und Industrieanlagen von Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegelsdämpfen oder fernhalten.
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Waldflächen mit Klimaschutzfunktionen
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Bodenschutzwälder schützten gefährdete Standorte sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Rutschungen und Steinschlag, Aushagerung und Humusabbau. Sie werden im Rahmen der forstlichen Standorts-/Bodenkartierung ermittelt und im Rahmen der Waldfunktionskartierung mit Schutzstatus versehen
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im Rahmen der Waldfunktionskartierung als besondere Schutzgebiete ausgewiesene Naturwaldparzellen mit vollständigen Nutzungsverzicht
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Waldflächen die der Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut dienen. Verwendung des forstlichen Saatgutes für Aufforstung der Waldflächen ist nur mit dem Saatgut aus den nach Forstvermehrungsgutgesetz zugelassenen Saatgutbeständen erlaubt
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Wälder mit einer erhöhten Gefährdung für Wind-, Schnee- oder Eisbruch
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Wälder auf hochproduktiven Standorten die eine besonders hohe Bedeutung für die Forstwirtschaft und heimische Holzproduktion haben
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Kulturhistorisch bedeutsame Waldflächen mit historischen Waldbewirtschaftungsformen (z.B. Niederwald, Mittelwald)
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Im Rahmen der Waldfunktionskartierung nach Thüringer Waldgesetz ausgewiesene Erholungswälder mit besonderen Schutzstatus
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