Umwelt
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Darstellung der Waldflächen Thüringens hinsichtlich der waldklimatischen Wachstumsbedingungen und Bodenfruchtbarkeit mit Angaben zu Wuchsgebieten, Klimazonen, Reliefmorphologie und Bodentyp, geologisches Substrat, Nährkraft, Wasserversorgung und Bodenformen Produkt der forstlichen Standortskartierung
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Dieser Datenbestand enthält die Standorte und Regionen der Natura 2000 Stationen und deren regionalen bzw. überregionalen Tätigkeitsgebiete in Thüringen. Um den Naturreichtum Thüringens zu bewahren, hat das Land Thüringen auf Initiative des BUND Thüringen die Voraussetzungen für eine Struktur aus insgesamt zwölf Natura 2000-Stationen und einem Kompetenzzentrum geschaffen. Das Netzwerk der Stationen wurde im Jahr 2016 gegründet und ist durch das Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechtes seit 2019 ein fester Bestandteil des Naturschutzes in Thüringen. Gefördert wird das Netzwerk Natura 2000-Stationen durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF). Die zehn regionalen und zwei überregionalen Natura 2000-Stationen sind in nahezu ganz Thüringen tätig. Hinter den Stationen stehen Vereine und Verbände, die schon seit Jahren in den Regionen arbeiten. Sie initiieren Projekte, beraten Landnutzer*innen und führen Erstpflegemaßnahmen durch. Dabei bilden die Natura 2000-Stationen eine Schnittstelle zwischen dem behördlichen und ehrenamtlichen Naturschutz. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören außerdem eine aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Durchführung von Umweltbildungsangeboten.
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Berichterstattung über IED-Anlagen
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Naturräume Thüringens Die Naturräume Thüringens ist eine im Auftrag des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) erstellte naturräumliche Gliederung des Landes Thüringen. Sie erschien in Form eines gut 380 Seiten umfassenden Buches gleichen Namens (Erscheinungsjahr 2004) sowie in zahlreichen Kartenwerken.
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Die Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt durch ein methodisch gestuftes Verfahren. Zunächst wird ein Grundwert anhand der Einzelindikatoren Reliefenergie, Gewässerrandlänge, Walderlebnis, Landnutzungsvielfalt und Kleinräumigkeit der landwirtschaftlichen Nutzung ermittelt. Anschließend wird der Grundwert mittels Abzügen und Zuschlägen zum Gesamtergebnis spezifiziert. Eine Aufwertung des Grundwertes erfolgt durch folgende Indikatoren: - Naturnähe - Kulturerbestandorte - Dichte von Strukturelementen - absolute Störungsarmut Eine Abwertung des Grundwertes erfolgt durch folgende Indikatoren: - gewichtete Straßenlänge - Industrie- und Gewerbegebiete - dichte störende vertikaler Elemente wie Freileitungsmasten, raumbedeutsame WEA, Schornsteine, Sendetürme und Funkmasten
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Wälder in ausgeräumten, waldarmen Gebieten sind als wichtiges Landschaftsbestandteil besonders schützenswert.
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Der folgende Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen von der Seite „Nationales Inventar“ FGRDEU der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; https://fgrdeu.genres.de/nationales-inventar/herkunftsgebiete/fov-herkunftsgebiets-vo/) übernommen. Das Nationale Inventar ist ein Beitrag zur Umsetzung des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland". Als Grundlage für die horizontale Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete werden flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet 46 "ökologische Grundeinheiten" ausgewiesen. Die ökologischen Grundeinheiten werden aus einem, meist aber aus mehreren Wuchsgebieten und ggf. aus Wuchsbezirken gebildet. Die ökologische Grundeinheit ist der kleinste Baustein zur Beschreibung der horizontalen Abgrenzung eines Herkunftsgebietes. Die Wuchsgebiete und Wuchsbezirke für das frühere Bundesgebiet wurden aus der Veröffentlichung "Forstliche Wuchsgebiete und Wuchsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland" des Arbeitskreises Standortskartierung in der Arbeitsgemeinschaft Forsteinrichtung, Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup, 1985, übernommen. Die Wuchsgebiete in den neuen Ländern, außer Thüringen, beruhen auf der Veröffentlichung von Kopp und Schwanecke "Raumgliederung im Forst. Forstliche Wuchsgebiete der ostdeutschen Bundesländer", Der Wald 1991, Heft 11. Diese Wuchsgebietseinteilungen wurden durch die neuen Länder z.T. fortentwickelt. Die Abgrenzung der Wuchsgebiete in Thüringen wurde in den Mitteilungen der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Gotha, Heft 3/1993, veröffentlicht. Die Grenzen der ökologischen Grundeinheiten werden in der "Übersicht über ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete" der FoVHgV bestimmt und bezeichnet. Jede ökologische Grundeinheit ist mit einer Nummer versehen. Eine Kurzbezeichnung der ökologischen Grundeinheiten existiert nicht, sondern die Grenzen werden nach geographischen und verwaltungstechnischen Abgrenzungen – anhand fester Infrastrukturlinien (Straßen, Bahnlinien, Flüsse/Kanäle, Staats-/Landesgrenzen) – verbal beschrieben. Zur Vereinfachung werden geringe Abweichungen von den Grenzen der Wuchsgebiete in Kauf genommen. Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der ökologischen Grundeinheiten, auf deren Basis sich die Herkunftsgebiete für Forstgehölze nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) herleiten. Bei Arten die dem FoVG unterliegen empfiehlt sich zur Auslegung des Begriffs der Vorkommensgebiete eine Orientierung anhand der Hinweise im „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012). Für Forstarten mit mehr als sechs Herkunftsgebieten soll die dargestellte Einteilung (Vorkommensgebiete) für gebietseigene Gehölze gelten, während für Forstarten mit weniger als sechs Herkunftsgebieten die Herkunftsgebiete nach FoVG gelten sollen. Siehe dazu auch https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/bot-artenschutz/gebietseigene-gehoelze/ . Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.
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Die Karte der Potenziellen Natürlichen Vegetation Thüringens entstand auf Initiative des Bundesamtes für Naturschutz Bonn in Zusammenarbeit mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Sie ist ein Teilprojekt im Rahmen der "Erstellung einer Übersichtskarte der Potenziellen Natürlichen Vegetation von Deutschland im Maßstab 1 : 500.000 mit gleichzeitiger Erfassung und Erhebung naturnaher Wälder als Grundlage für nationale und internationale Naturschutzplanungen". Die Karten wurden auf der Basis einer zusammenführenden Auswertung verschiedener landeskundlicher Kartierungen (naturräumliche, geologische, bodenkundliche Karten, land- und forstwirtschaftliche Standortserkundungen, Vegetationskartierungen) sowie durch ergänzende Vor-Ort-Erhebungen erstellt.
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Besonders arten- und blütenreiche Mähwiesen, die durch eine extensive Bewirtschaftungsweise entstanden sind und entsprechend genutzt und gepflegt werden, sind geschützt. Sie bereichern die Kulturlandschaft mit ihrer Arten- und Strukturvielfalt und sind für den Fortbestand bestäubender Insekten wichtig. Der Datensatz „LRT Mähwiesen innerhalb FFH“ umfasst die Lebensraumtypen (LRT) „Magere Flachland-Mähwiesen“ (LRT 6510) und „Berg-Mähwiesen“ (LRT 6520), die innerhalb der FFH-Gebiete Thüringens liegen. Diese Mähwiesen sind als FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Biotope nach § 30 BNatSchG sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten durch europarechtliche und nationale Rechtsvorschriften geschützt. Hervorzuheben sind hier die Verschlechterungsverbote gemäß § 30 Abs. 2 und § 33 Abs. 1 BNatSchG. Dieser Schutz gilt auch für weitere Grünland-LRT, wie beispielsweise Trockenrasen, die nicht Teil dieses Datensatzes sind. Die Attribute, die am Datensatz hinterlegt sind, beinhalten i.d.R. folgende Informationen: Lebensraumtyp-Code: internationaler Code für den Lebensraumtyp Lebensraumtyp-Name: Bezeichnung des Lebensraumtyps Gesamtbewertung: Bewertung der jeweiligen Einzelfläche nach einer standardisierten Methode (Kartier- und Bewertungsschlüssel FFH-Offenland-Lebensraumtypen Thüringen, 2021) hinsichtlich Habitatstruktur, Arteninventar und Beeinträchtigungen. A. hervorragende Ausprägung B. gute Ausprägung C. mittlere bis schlechte Ausprägung Datum Geländeerfassung: Datum der Erfassung und Bewertung des Lebensraumtyps im Gelände
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Das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) bzw. die Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) legt Herkunftsgebiete für alle Baumarten von forstlicher Bedeutung fest, die dem Gesetz unterliegen. Der folgende Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen von der Seite "Nationales Inventar" FGRDEU der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; https://fgrdeu.genres.de/nationales-inventar/herkunftsgebiete/fov-herkunftsgebiets-vo/) übernommen. Das Nationale Inventar ist ein Beitrag zur Umsetzung des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland". Ökologischer Hintergrund: Die ökologischen Bedingungen bestimmen die natürliche Verbreitung sowie die Anbaumöglichkeiten der verschiedenen Baumarten und stellen die wichtigsten Selektionsfaktoren dar. Die natürliche Selektion wirkt nicht nur auf autochthone Populationen, sondern auch auf künstlich begründete Bestände aus einheimischen wie fremdländischen Baumarten. Populationen bilden innerhalb von Regionen als Reaktion auf die herrschenden Umweltbedingungen im allgemeinen ähnlichere Merkmale aus als Populationen, die jeweils unter verschiedenen ökologischen Bedingungen wachsen. Als besonders wichtige Merkmale gelten bei den Waldbaumarten Angepasstheit und Anpassungsfähigkeit. Für die großräumige Differenzierung sind insbesondere die klimatischen Bedingungen ausschlaggebend. Neben der großräumigen Differenzierung der Baumarten erfolgt auch eine kleinräumige Anpassung an die lokalen Standortverhältnisse. Bestände aus Gebieten mit ähnlichen ökologischen Bedingungen werden deshalb in Herkunftsgebieten zusammengefasst. Grundzüge der Abgrenzung von Herkunftsgebieten a) Abgrenzung nach ökologischen Bedingungen Horizontale Abgrenzung Die horizontale Abgrenzung von Herkunftsgebieten erfolgt auf der Grundlage von forstlichen Wuchsgebieten und ggf. Wuchsbezirken. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Herkunftsgebiete den ökologischen Anforderungen der gesetzlichen Definition entsprechen. Die forstliche Standortkunde versteht unter Wuchsgebieten Großlandschaften, die sich durch Geomorphologie, Klima, natürliche Waldgesellschaften und Landschaftsgeschichte von anderen unterscheiden. Diese Großlandschaften fallen in der Regel mit denen der Geographen und Pflanzengeographen zusammen. Der Wuchsbezirk ist eine kleinere, regionale Raumeinheit mit möglichst einheitlichem physiographischen Charakter. Bei der Abgrenzung von Wuchsbezirken stehen waldökologische Kriterien im Vordergrund. Die Grenzen der forstlichen Wuchsgebiete wurden im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze für die Abgrenzung der Herkunftsgebiete einander angeglichen. Vertikale Abgrenzung Bei der Abgrenzung von Herkunftsgebieten wird die horizontale Abgrenzung nach Wuchsgebieten in vertikal stark gegliederten Gebieten durch Berücksichtigung der Höhenstufe ergänzt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Herkunftsgebiete dort, wo die horizontale Abgrenzung nicht ausreicht, den ökologischen Anforderungen der gesetzlichen Definition entsprechen. Die forstliche Standortkunde scheidet aufgrund von Geographie, Klima und natürlichen Waldgesellschaften Höhenstufen aus, um den höhenzonalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Lage gleicher Höhenstufen verschiebt sich, klimatisch bedingt, mit abnehmender geographischer Breite (Nord-Süd), mit abnehmender Kontinentalität (Ost-West) und unter dem Einfluss der Massenerhebung nach oben. b) Abgrenzung nach phänotypischen oder genetischen Merkmalen Nach der gesetzlichen Definition ist das Herkunftsgebiet auch hinsichtlich ähnlicher phänotypischer und genetischer Merkmale der Baumarten beschrieben. Diese aus Anbauerfahrungen, Herkunftsversuchen oder genetischen Analysen gewonnenen Ergebnisse wurden zur Abgrenzung der Herkunftsgebiete herangezogen. Über die genetische Differenzierung liegen bei Nadelbaumarten mehr Ergebnisse vor als bei Laubbaumarten. Die Geodatensätze enthalten die digitalen Grenzen und Nummern der Herkunftsgebiete für 16 der einheimischen Baumarten, die dem FoVG unterliegen. Für die beiden als heimisch geltenden Pappel-Arten Schwarz-Pappel (Populus nigra) und Zitter-Pappel (Populus tremula) kann Vermehrungsgut aus dem gesamten Bundesgebiet bezogen werden. Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.
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