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Dieser Datenbestand stellt die Schulstandorte des Landkreises dar (Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien).
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Dieser Datenbestand stellt die Schulstandorte des Landkreises Hildburghausen dar (Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien, Berufsbildende Schulen, Förderschulen, Musikschulen, Schulen in freier Trägerschaft, Schullandheime, Volkshochschulen).
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Leitungsbestand Gasnetz Ewa GmbH
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Standorte der Schullandheime im Freistaat Thüringen. Schullandheime sind schulergänzende Lernorte, an denen Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den Lehrkräften vertiefend an bildungs- und lehrplanbezogenen Inhalten arbeiten können. Im Rahmen von Projektwochen vollziehen sich an diesen pädagogischen Einrichtungen Erziehung und Unterricht, gemeinsames Leben und Lernen in besonderer Form. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Landesverbandes der Schullandheime in Thüringen e.V. ergänzt um weitere Informationen.
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Umring Versorgungsgebiet Strom - Stadtwerke Jena Netze GmbH
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Dieser Datenbestand stellt die Schulstandorte des Kreises dar (Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien).
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Dieser Datenbestand stellt die Geltungsbereiche der Flächennutzungspläne der zum Wartburgkreis zugehörigen Gemeinden dar.
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Dieser Datenbestand stellt die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Gera dar.
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Die Thüringer Staatsarchive wurden zu Abteilungen des Thüringer Landesarchvis zusammengelegt, welches als Dienstleister der Thüringer Verwaltung, für Thüringer Behörden und Gerichte sowie für Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Forschung agiert. Die funktionale Zuständigkeit der Staatsarchive richtet sich entlang von Verwaltungsgrenzen der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Hauptstaatsarchiv Weimar ist neben den nachgeordneten Einrichtungen der Städte Erfurt und Weimar auch für die zentralen Landesbehörden zuständig. Der Umgang mit öffentlichem Archivgut in Thüringen ist im Thüringer Archivgesetz (ThürArchivG) geregelt.
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Der Datenbestand enthält die Standorte der Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Freistaat Thüringen, die nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) anerkannt sind. §4 ThürEBG: (1) Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Sinne dieses Gesetzes sind solche, die in planmäßiger und beständiger pädagogischer Arbeit und vorwiegend unmittelbarem Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden Bildungsaufgaben entsprechend § 2 erfüllen und nach den Regelungen dieses Gesetzes anerkannt sind. Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung lassen sich folgenden drei Einrichtungsgruppen zuordnen: 1. Landkreise und kreisfreie Städte, die im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit in ihrem Gebiet eine Grundversorgung im Sinne der §§ 1 und 2 durch die Einrichtung von Volkshochschulen gewährleisten (1. Einrichtungsgruppe); die Einrichtung einer Volkshochschule durch mehrere Landkreise und kreisfreie Städte ist zulässig, 2. Einrichtungen der Erwachsenenbildung von überregionaler Bedeutung, deren Bildungsarbeit mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis mit mehrtägigem, zusammenhängendem Bildungsangebot überwiegend bei internatsmäßiger Unterbringung durchgeführt wird, als Heimvolkshochschulen (2. Einrichtungsgruppe), 3. Einrichtungen der Erwachsenenbildung in freier Trägerschaft (3. Einrichtungsgruppe). Es handelt sich hierbei um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK). Interessensvertretungen und Fachverbände: - Landesorganisation der freien Träger in der Erwachsenenbildung Thüringen e.V. - Thüringer Volkshochschulverband e.V.
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