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Dieser Datenbestand stellt die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Gera dar.
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Die Thüringer Staatsarchive wurden zu Abteilungen des Thüringer Landesarchvis zusammengelegt, welches als Dienstleister der Thüringer Verwaltung, für Thüringer Behörden und Gerichte sowie für Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Forschung agiert. Die funktionale Zuständigkeit der Staatsarchive richtet sich entlang von Verwaltungsgrenzen der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Hauptstaatsarchiv Weimar ist neben den nachgeordneten Einrichtungen der Städte Erfurt und Weimar auch für die zentralen Landesbehörden zuständig. Der Umgang mit öffentlichem Archivgut in Thüringen ist im Thüringer Archivgesetz (ThürArchivG) geregelt.
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Dieser Datenbestand stellt die Schulstandorte des Landkreises Hildburghausen dar (Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien, Förderschulen, Berufliche Schulen, Volkshochschulen, Hochschulen, Schulen in freier Trägerschaft).
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Standorte der öffentlichen Bibliotheken im Freistaat Thüringen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand der Landesfachstelle für Öffentliche Bibliotheken in Thüringen.
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Zusammenfassung der in der GDI-Th veröffentlichten Kinderbetreuungseinrichtungen in Thüringen. Die originären Daten werden von der jeweiligen kommunalen Ebene gepflegt. Bitte schauen Sie in die Objektinformationen, um sich über die jeweilige kommunale Ebene zu informieren.
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Der Datenbestand enthält die Standorte (Hauptsitze) der Hochschulen des Landes Thüringen nach §1 Abs. 2 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG).
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Dieser Datenbestand stellt die Schulstandorte der Stadt Weimar dar (Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien).
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Dieser Datenbestand stellt die Schulstandorte des Unstrut-Hainich-Kreis dar (Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Förderzentren, Musikschulen, Berufliche Schulen).
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Der Datenbestand enthält die Standorte der Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Freistaat Thüringen, die nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) anerkannt sind. §4 ThürEBG: (1) Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Sinne dieses Gesetzes sind solche, die in planmäßiger und beständiger pädagogischer Arbeit und vorwiegend unmittelbarem Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden Bildungsaufgaben entsprechend § 2 erfüllen und nach den Regelungen dieses Gesetzes anerkannt sind. Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung lassen sich folgenden drei Einrichtungsgruppen zuordnen: 1. Landkreise und kreisfreie Städte, die im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit in ihrem Gebiet eine Grundversorgung im Sinne der §§ 1 und 2 durch die Einrichtung von Volkshochschulen gewährleisten (1. Einrichtungsgruppe); die Einrichtung einer Volkshochschule durch mehrere Landkreise und kreisfreie Städte ist zulässig, 2. Einrichtungen der Erwachsenenbildung von überregionaler Bedeutung, deren Bildungsarbeit mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis mit mehrtägigem, zusammenhängendem Bildungsangebot überwiegend bei internatsmäßiger Unterbringung durchgeführt wird, als Heimvolkshochschulen (2. Einrichtungsgruppe), 3. Einrichtungen der Erwachsenenbildung in freier Trägerschaft (3. Einrichtungsgruppe). Es handelt sich hierbei um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK). Interessensvertretungen und Fachverbände: - Landesorganisation der freien Träger in der Erwachsenenbildung Thüringen e.V. - Thüringer Volkshochschulverband e.V.
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Dieser Datenbestand stellt die Schulstandorte des Landkreises Schmalkalden-Meiningen dar (Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien, Förderschulen, Berufliche Schulen, Volkshochschulen, Hochschulen, Schulen in freier Trägerschaft).
GeoMIS.Th