2023
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Für den Vollzug des Elterngeldes und des Elterngeldes Plus sind in Thüringen die Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).
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Man spricht gem. § 2 Abs. 3 ThürWTG von Kurzzeitpflege, wenn eine volljährige, pflegebedürftige Person einer vorübergehenden Aufnahme in einer stationären Einrichtung bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll. Als vorübergehend ist ein Zeitraum von ein bis drei Monaten anzusehen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).
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Dieser Darstellungsdienst enthält Geofachdaten des zum Themenbereich Gesundheit, Arbeit und Soziales.
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Der Datensatz zeigt die Umringe von Friedhöfen der Gemeinde Kyffhäuserland. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die Bäder der Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Mehrgenerationenhäuser sind offene Begegnungsorte für Menschen jeden Alters, mit unterschiedlicher Herkunft oder kulturellem Hintergrund. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen ein nachbarschaftliches Füreinander in der Kommune. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Nicht selbstorganisierte ambulante Wohnformen gem. § 3 Abs. 2 ThürWTG stehen unter der Verantwortung eines Trägers oder sind von diesem strukturell abhängig. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn die freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen rechtlich oder tatsächlich eingeschränkt ist. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).
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Der Datensatz zeigt die Umringe von Friedhöfen der Stadt Greiz. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Mit den Neuregelungen im BNatSchG und im WindBG seit Juli 2022 verfolgt der Bundesgesetzgeber eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für die Installation und den Betrieb erneuerbarer Energiequellen. Dabei stellt der Ausbau der Windenergie an Land ein zentrales Vorhaben dar, bei dessen Umsetzung artenschutzrechtliche Belange zunehmend auf der vorgelagerten Planungsebene (Regionalplanung) bearbeitet werden sollen. Die Dichtezentren stellen hierzu einen zentralen Beitrag hinsichtlich der Brutvorkommen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten dar. Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 12/2024 sind die Thüringer Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms vom 05.08.2024 und die damit rechtsverbindlich gemachte Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 vom 06.08.2024 veröffentlicht worden. Die Verordnung und damit das geänderte Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 sind nach § 3 der VO am 31.08.2024 in Kraft getreten. In dieser Verordnung ist die landesplanerische Behandlung im Punkt 4 „Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen“ mit Bezug zum Thema „Energie“ als Umweltauswirkungen einzelner Festlegungen aufgeführt. Die Dichtezentren kollisionsgefährdeter Vogelarten sind darin als Konfliktrisikogruppe aufgeführt und werden deshalb als Ausschlussflächen für Windkraftplanungen eingestuft. Die Berechnung der Dichtezentren erfolgt auf Basis einer geostatistischen Analyse (Kerndichteschätzung) aller bekannten Brutvorkommen. Darauf aufbauend werden die Dichtezentren in den am dichtesten besiedelten Bereichen entlang von Suchklassen unter Berücksichtigung von landschaftsmorphologischen Eigenschaften, der Infrastruktur und von Schutzgebietsgrenzen sowie zwingend benötigten Prüfflächen zur Erreichung der für die Planungsregionen vorgegebenen Flächenbeitragswerte abgegrenzt. Mindestens 20 % der landesweiten Brutvorkommen einer kollisionsgefährdeten Art befinden sich in den artspezifischen Dichtezentren. Das Konzept der „Dichtezentren" wurde primär für den Betrachtungsmaßstab der vorgelagerten Planungsebene (Regional- und Bauleitplanung) entwickelt. Es soll helfen, Windenergiegebiete auf verträgliche Standorte zu lenken und artenschutzrechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen. Dabei sollen Dichtezentren auf der einen Seite als Quellpopulationen fungieren und grundsätzlich in der Lage sein, Individuenverluste außerhalb der Dichtezentren auszugleichen. Auf der anderen Seite wäre das mit der Vorhabenrealisierung einhergehende Gefährdungspotenzial in Dichtezentren besonders hoch, weil hier vergleichsweise viele Individuen betroffen wären. Von Seiten der regionalen Planungsträger wird daher angestrebt, die Dichtezentren im Sinne einer vorsorglichen Betrachtung bei der Ausweisung von Windenergiegebieten (Vorranggebieten) frei zu halten. Unbeschadet der bestehenden rechtlichen Regelungen, insbesondere der Vorhabenzulassung nach § 6 WindBG oder nach § 45b Abs. 1-6 BNatSchG unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Ausnahme nach § 45 Abs. 7 in Verbindung mit § 45b Abs. 8 und 9 BNatSchG, wird aus fachlicher Sicht empfohlen, diesen räumlichen Steuerungsansatz auch auf Ebene der Vorhabenzulassung soweit wie möglich zu berücksichtigen.
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Der Datensatz enthält die Sportanlagen der Stadt Schalkau. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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