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Als hydrogeologischer Teilraum wird ein Gebiet definiert, in dem sich einzelne oder mehrere hydrogeologische Einheiten regional durch einen einheitlichen Bau des oberen Grundwasserraumes auszeichnen. Die Grenzziehung berücksichtigt, wo hydrogeologisch sinnvoll, die naturräumliche Gliederung der Physischen Geographie. Die Teilraumgliederung bildet die Grundlage für die Abgrenzung von sog. Grundwasserkörpern, auf deren Basis die Mengen- und Beschaffenheitsbefunde des Grundwassers für die Berichterstattung nach EG-WRRL sinnvoll interpretiert werden können.
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Wälder die wegen einer auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung oder Tpurismus haben.
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Im Rahmen der Waldfunktionskartierung nach Thüringer Waldgesetz ausgewiesene Erholungswälder mit besonderen Schutzstatus
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Die BÜK 200 zeigt die Verbreitung vergesellschafteter Bodenformen mit deren Eigenschaften und bietet damit eine Grundlage für überregionale thematische Auswertungen. Die Legendeneinheiten enthalten flächengewichtete Informationen zu Bodentypen und bodenbildenden Substraten mit deren Schichtung. Die Flächenbodenformen werden auf dem Kennzeichnungsniveau der Bodensubtypen oder –typen sowie des Substrattypes zusammengefasst. Parallel zur Erstellung des Kartenwerkes wird eine Flächendatenbank aufgebaut, die am Ende alle Sach- und Grafikdaten der BÜK 200 enthalten soll. Die Flächendatenbank beinhaltet bodenkundliche und geologische Basisdaten wie Bodenausgangsgestein und dessen Schichtung, Bodenart, Bodentyp, Humusgehalt und Carbonatgehalt sowie ergänzende standortbezogene Informationen zur Geländeneigung, zum Grundwasserstand und zur Nutzungsart.
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Der Datensatz zeigt die Verbreitung bindiger Deckschichten in Thüringen im Maßstab 1:200.000 und ist Bestandteil des Kartenwerkes Hydrogeologische Karte von Thüringen 1 : 200.000. Dieses Kartenwerk dient als Grundlage für die Berichterstattung an die EU im Zusammenhang mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
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Wälder in ausgeräumten, waldarmen Gebieten sind als wichtiges Landschaftsbestandteil besonders schützenswert.
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Sichtschutzwald hat die Funktion, Objekte, die das Landschaftsbild nachhaltig und empfindlich stören, weitgehend zu verdecken oder vor unerwünschten Einblicken zu schützen und die ästhetische Wirkung der Landschaft zu verbessern.
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Wald mit Immissionsschutzfunktion mindert schädliche oder belastende Einwirkungen, besonders durch Stäube, Aerosole und Gase. Er schützt damit Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie andere schutzbedürftige Objekte vor nachteiligen Wirkungen dieser Immissionen
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Bodenschutzwälder schützten gefährdete Standorte sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Rutschungen und Steinschlag, Aushagerung und Humusabbau. Sie werden im Rahmen der forstlichen Standorts-/Bodenkartierung ermittelt und im Rahmen der Waldfunktionskartierung mit Schutzstatus versehen
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im Rahmen der Waldfunktionskartierung als besondere Schutzgebiete ausgewiesene Naturwaldparzellen mit vollständigen Nutzungsverzicht
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