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Der Datensatz enthält die Geltungsbereiche der Flächennutzungspläne der Stadt Römhild mit Verlinkung auf die Planunterlagen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand. Hinweis: Die im Datensatz verlinkten Unterlagen dienen lediglich als Vorinformation. Aus organisatorischen Gründen kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Rechtsverbindlich sind nur die Originaldokumente, die beim Urheber eingesehen werden können.
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Der Datensatz enthält die Geltungsbereiche der Flächennutzungspläne der Gemeinde Harztor mit Verlinkung auf die Planunterlagen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand. Hinweis: Die im Datensatz verlinkten Unterlagen dienen lediglich als Vorinformation. Aus organisatorischen Gründen kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Rechtsverbindlich sind nur die Originaldokumente, die beim Urheber eingesehen werden können.
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Der Datensatz enthält die Geltungsbereiche der Flächennutzungspläne der Stadt Bad Berka mit Verlinkung auf die Planunterlagen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand. Hinweis: Die im Datensatz verlinkten Unterlagen dienen lediglich als Vorinformation. Aus organisatorischen Gründen kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Rechtsverbindlich sind nur die Originaldokumente, die beim Urheber eingesehen werden können.
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Der Datensatz enthält die Geltungsbereiche der Flächennutzungspläne der Gemeinde Elxleben und der beauftragenden Gemeinden mit Verlinkung auf die Planunterlagen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand. Hinweis: Die im Datensatz verlinkten Unterlagen dienen lediglich als Vorinformation. Aus organisatorischen Gründen kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Rechtsverbindlich sind nur die Originaldokumente, die beim Urheber eingesehen werden können.
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Der Datensatz enthält die Geltungsbereiche der Flächennutzungspläne der Gemeinde Am Ohmberg mit Verlinkung auf die Planunterlagen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand. Hinweis: Die im Datensatz verlinkten Unterlagen dienen lediglich als Vorinformation. Aus organisatorischen Gründen kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Rechtsverbindlich sind nur die Originaldokumente, die beim Urheber eingesehen werden können.
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Der Datensatz enthält die Geltungsbereiche der Flächennutzungspläne der Gemeinde Rosenthal am Rennsteig mit Verlinkung auf die Planunterlagen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand. Hinweis: Die im Datensatz verlinkten Unterlagen dienen lediglich als Vorinformation. Aus organisatorischen Gründen kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Rechtsverbindlich sind nur die Originaldokumente, die beim Urheber eingesehen werden können.
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Der Datensatz enthält die Geltungsbereiche der Flächennutzungspläne der Stadt Leutenberg mit Verlinkung auf die Planunterlagen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand. Hinweis: Die im Datensatz verlinkten Unterlagen dienen lediglich als Vorinformation. Aus organisatorischen Gründen kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Rechtsverbindlich sind nur die Originaldokumente, die beim Urheber eingesehen werden können.
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Spielplätze der Stadt Jena, Lage und Beschreibung
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Der Datensatz enthält die Geltungsbereiche der Flächennutzungspläne der Stadt Ellrich mit Verlinkung auf die Planunterlagen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand. Hinweis: Die im Datensatz verlinkten Unterlagen dienen lediglich als Vorinformation. Aus organisatorischen Gründen kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Rechtsverbindlich sind nur die Originaldokumente, die beim Urheber eingesehen werden können.
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Seit 1994 werden im Freistaat Thüringen flächendeckend in allen Waldeigentumsformen Daten zur Verbiss- und Schälentwicklung im dreijährigen Turnus erhoben. Diese Daten bilden eine Grundlage des forstlichen Gutachtens, welches nach § 32 (1) Thüringer Jagdgesetz (THJG) von der unteren Forstbehörde als Fachbeitrag zur Dreijahresabschussplanung des Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwildes erstellt wird und an die unteren Jagdbehörden weitergeleitet wird. Die Untere Forstbehörde bewertet landkreisweise die erhobenen Inventurdaten und bezieht weitere Hinweise in die Erstellung des forstlichen Gutachtens zur Abschussplanung mit ein. Diese Hinweise können die Verjüngungsentwicklung auf Schadflächen, die wildbezogenen Aussagen aus dem Forstschutzmeldewesens der letzten zwei Jahre sowie die Verjüngungsentwicklung in gezäunten Flächen sein. Diese von der Forstbehörde erstellten Fachbeiträge sind von den Unteren Jagdbehörden bei der Bestätigung der Abschusspläne im Sinne von § 32 (1) Thüringer Jagdgesetz zu berücksichtigen.