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    Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind." Die Daten werden vierteljährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.

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    Dieser Datenbestand enthält die Standorte von Stadt-und Gemeindeverwaltungen in Thüringen.

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    Die Thüringer Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung (ThürFAZustVO) regelt die Bezirke und Sitze der 12 Thüringer Finanzämter. Die Finanzamtsstandorte sind: Altenburg, Eisenach, Erfurt, Gera, Gotha, Ilmenau, Jena, Mühlhausen, Pößneck, Sondershausen, Suhl und Sonneberg.

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    Dieser Datenbestand enthält die Standorte der Landratsämter der Landkreise und die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte in Thüringen.

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    Statistische Gliederung der Stadt Gera

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    Zusammenfassung der in der GDI-Th veröffentlichten Ortsteile in Thüringen. Die originären Daten werden von der jeweiligen kommunalen Behörde (kreisfreie Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften etc.) gepflegt.

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    Zusammenfassung der in der GDI-Th veröffentlichten statistischen Bezirke in Thüringen. Die originären Daten werden von der jeweiligen kommunalen Behörde (kreisfreie Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften etc.) gepflegt.

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    Ortsteile der Stadt Jena, Lage und Beschreibung

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    Statistische Gliederung

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    Im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation wird der Lagebezeichnungskatalog (ThürLKat) für den gesamten Freistaat aus ALKIS abgeleitet. Jede Straße in jeder Ortschaft wurde mit einer eigenen Schlüsselnummer versehen. Für die Thüringer Gemeinden ist dieser Lagebezeichnungskatalog von großem Interesse, da diese beim Aufbau eigener Datenbestände und GIS- Systeme auf den einheitlichen Straßenschlüssel zurückgreifen können, so dass im ganzen Freistaat mit einem identischen Code gearbeitet werden kann. Damit sind Grundvoraussetzungen getroffen, damit z. B. Rettungsdienste eine eindeutige Zuordnung zum Einsatzort erhalten oder z. B. das Baumkataster einer Gemeinde in das Baumkataster eines Landkreises überführt werden kann. Die Anwendungen sind sehr vielseitig.