Landwirtschaft
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Mit dem Verwaltungsreformgesetz wurden seit dem 01.01.2019 die bisherigen Landwirtschaftsämter als neue Referate der Abteilung 5 dem neuen Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zugeordnet. Das TLLLR ist eine Oberbehörde im nachgeordneten Bereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Die bisherigen sieben Landwirtschaftsämter sind seit Inkrafttreten des Verwaltungsreformgesetzes Zweigstellen des TLLLR und in Agrarförderzentren (AFZ) zusammengefasst Zu den wichtigsten Aufgaben der Agrarförderzentren gehören die Prüfungen und Kontrollen aller in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereiche des Fördervollzuges sowie der Einhaltung gültiger landwirtschaftlicher Standards. Schwerpunkte des Fördervollzuges bilden die Antragsverfahren zu den Direktzahlungen, zum Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege -KULAP - sowie zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten. In Thüringen gibt es vier Agrarförderzentren an acht Standorten, die jeweils für mehrere Kreise bzw. kreisfreie Städte zuständig sind.
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Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage) Die Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten ist Bestandteil des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) Thüringen 2014 – 2020. Sie wird für die landwirtschaftlich genutzten Flächen in benachteiligten und spezifischen Gebieten in Form einer Beihilfe je Hektar gewährt. Mittels Zahlungen der Ausgleichszulage werden zusätzliche Einkommensverluste, die den Landwirten aufgrund von Nachteilen für die landwirtschaftliche Erzeugung in den betreffenden Gebieten entstehen, ausgeglichen. Ziele sind die Fortführung der Erwerbstätigkeit, die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Erhalt traditioneller Bewirtschaftungsmethoden und somit der Kulturlandschaft insgesamt – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt. Die spezifische Ausgestaltung der Ausgleichszulage unterstützt im Besonderen grünland- und futterbaubetonte Bewirtschaftungssysteme und somit die damit verbundene Tierhaltung. In spezifischen Gebieten wird die Fortführung der Bewirtschaftung auf marginalen, oft auch schwer bewirtschaftbaren Grünlandflächen in den vom Ackerbau geprägten Gebieten unterstützt; dies dient zu deren Erhalt. Als benachteiligte Gebiete bzw. als spezifische Gebiete gelten die gemäß Art. 32 der VO (EU) Nr. 1305/2013 bestimmten Gebiete. Die jeweils betroffenen Gemarkungen sind Bestandteil der Geodaten und sind als Liste auf der Internetseite des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums in Thüringen veröffentlicht.
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Betriebe mit Baumobstflächen: Bundesländer, Jahre, Baumobstarten (Thüringen)
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Betriebe mit Erzeugung in Aquakultur, Erzeugte Menge:Bundesländer, Jahre, Aquakulturerzeugnisse (Thüringen)
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Familienarbeitskräfte, Betriebliche Arbeitsleistung inGartenbaubetrieben:Bundesländer, Jahre, Betriebl.Schwerpunktder Gartenbaubetriebe, Größenklassen der gärtn. Nutzfläche (Thüringen)
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Brütereien, eingelegte Bruteier, geschlüpfte Küken:Bundesländer, Jahre, Geflügelart (Thüringen)
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Betriebe mit Erzeugung von Beet- und Balkonpflanzen undStauden: Bundesländer, Jahre, Verwendungszweck,Pflanzenarten (Thüringen)
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Betriebe mit ökologischem Strauchbeerenanbau, ÖkologischeAnbaufläche, Ökologisch erzeugte Erntemenge: Bundesländer,Jahre, Anbauform, Strauchbeerenart (Thüringen)
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Betriebe, Nutzfläche (Gartenbau): Bundesländer, Jahre,Betriebsarten, Größenklassen der gärtnerischen Nutzfläche (Thüringen)
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Landwirtschaftliche Betriebe, Landwirtsch. genutzte Fläche(Rep. ASE): Bundesländer, Jahre (bis 2007), Rechtsform,Größenklassen der landwirtschaftlich genutzten Fläche (Thüringen)