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    Web-Map-Service Verbreitungsgebiet Haselmaus

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    Darstellung der Verfahrensgebiete der anhängigen Verfahren nach FlurbG in Thüringen

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    Darstellung der Verfahrensgebiete der anhängigen Verfahren nach FlurbG in Thüringen

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    Web-Feature-Service Rodentizid-Verbotskulisse Feldhamster – NT820-1

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    Auf der Basis der Biotop- und Nutzungstypenkartierung nach Luftbildern wurden selektiv die gesetzlich geschützten Biotope des Offenlandes und der besiedelten Bereiche im Zeitraum 1996-2013 landesweit terrestrisch erfasst. Das Ziel war die Erhebung aller gesetzlich geschützten Biotope. Herstellungsprozess: Abgrenzung der Biotope durch Luftbildinterpretation, Geländeerfassung, Digitalisierung; Lagegenauigkeit: ca. 10 m; Passgenauigkeit: passgenau zu Biotop- und Nutzungstypen; Die Kartierung ist abgeschlossen. Seit einigen Jahren laufen gebietsweise Aktualisierungen, z.T. nach verschiedenen Kartierschlüsseln (einzelne Landkreise, „Grünes Band“, FFH-Gebiete), die nicht Bestandteil dieses Datensatzes sind. Hinweis: Für die Waldbiotopkartierung ist in Thüringen nach § 5 des Thüringer Waldgesetzes die Landesforstanstalt (ThüringenForst AöR) zuständig.

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    Darstellung der Verfahrensgebiete der anhängigen Verfahren nach FlurbG in Thüringen

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    Auf der Basis der Biotop- und Nutzungstypenkartierung nach Luftbildern wurden selektiv die gesetzlich geschützten Biotope des Offenlandes und der besiedelten Bereiche im Zeitraum 1996-2013 landesweit terrestrisch erfasst. Das Ziel war die Erhebung aller gesetzlich geschützten Biotope. Herstellungsprozess: Abgrenzung der Biotope durch Luftbildinterpretation, Geländeerfassung, Digitalisierung; Lagegenauigkeit: ca. 10 m; Passgenauigkeit: passgenau zu Biotop- und Nutzungstypen; Die Kartierung ist abgeschlossen. Seit einigen Jahren laufen gebietsweise Aktualisierungen, z.T. nach verschiedenen Kartierschlüsseln (einzelne Landkreise, „Grünes Band“, FFH-Gebiete), die nicht Bestandteil dieses Datensatzes sind. Hinweis: Für die Waldbiotopkartierung ist in Thüringen nach § 5 des Thüringer Waldgesetzes die Landesforstanstalt (ThüringenForst AöR) zuständig.