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    Auf der Basis der Biotop- und Nutzungstypenkartierung nach Luftbildern wurden selektiv die gesetzlich geschützten Biotope des Offenlandes und der besiedelten Bereiche im Zeitraum 1996-2013 landesweit terrestrisch erfasst. Das Ziel war die Erhebung aller gesetzlich geschützten Biotope. Herstellungsprozess: Abgrenzung der Biotope durch Luftbildinterpretation, Geländeerfassung, Digitalisierung; Lagegenauigkeit: ca. 10 m; Passgenauigkeit: passgenau zu Biotop- und Nutzungstypen; Die Kartierung ist abgeschlossen. Seit einigen Jahren laufen gebietsweise Aktualisierungen, z.T. nach verschiedenen Kartierschlüsseln (einzelne Landkreise, „Grünes Band“, FFH-Gebiete), die aber noch nicht Bestandteil dieses Datensatzes sind. Hinweis: Für die Waldbiotopkartierung ist in Thüringen nach § 5 des Thüringer Waldgesetzes die Landesforstanstalt (ThüringenForst AöR) zuständig.

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    Die Karte der Potenziellen Natürlichen Vegetation Thüringens entstand auf Initiative des Bundesamtes für Naturschutz Bonn in Zusammenarbeit mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Sie ist ein Teilprojekt im Rahmen der "Erstellung einer Übersichtskarte der Potenziellen Natürlichen Vegetation von Deutschland im Maßstab 1 : 500.000 mit gleichzeitiger Erfassung und Erhebung naturnaher Wälder als Grundlage für nationale und internationale Naturschutzplanungen". Die Karten wurden auf der Basis einer zusammenführenden Auswertung verschiedener landeskundlicher Kartierungen (naturräumliche, geologische, bodenkundliche Karten, land- und forstwirtschaftliche Standortserkundungen, Vegetationskartierungen) sowie durch ergänzende Vor-Ort-Erhebungen erstellt.

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    Wissenschaftliche Versuchsfläche

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    Natürlich vorkommende Waldlebensraumtypen die im Anhang I der FFH-Richtline von 1992 definiert wurden. Erfassung nur für die FFH-Gebiete. Stand 2020

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    Darstellung der Waldflächen untergliedert nach Baumarten und Altersklassen, im Sinne des Thüringer Waldverzeichnisses nach Thüringer Waldgesetz.

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    im Rahmen der Waldfunktionskartierung mit besondren Schutzstatus ausgewiesene Naturwaldreservate

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    Die Thüringer Waldbiotopkartierung ist die flächendeckende Kartierung aller Biotope des Waldes. Sie ist ein Gemeinschaftsprojekt der Forst- und Naturschutzverwaltung des Freistaates Thüringen. Ziel der Kartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Dokumentation der aktuellen Naturausstattung sowie die Beurteilung des forstlichen und naturschutzfachlichen Wertes aller Waldbiotope. Besonderen Wert wird dabei auf die Erfassung der besonders geschützten Biotope nach § 18 ThürNatG gelegt. Als Arbeitsmaterial liegt eine Kartieranleitung vor. Als Ergebnis stehen diverse Karten (digital und analog) sowie eine Sachdatensammlung zur Verfügung.

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    Die landesweite Biotop- und Nutzungstypenkartierung entstand durch Interpretation von Colorinfrarot (CIR)-Luftbildern aus den Jahren 1993 und 1994. Die Kartierung liegt vollständig in analoger und in digitaler Form vor. Die Kartierung liefert einen differenzierten Überblick über die Landnutzung (u.a. Vegetation, Siedlungsflächen) zum Zeitpunkt der Befliegung. Seit Dezember 2004 sind die Ergebnisse der Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung Bestandteil des FIS Naturschutz (LINFOS). Zusätzliche Informationen Waldflächen werden nicht differenziert; die Kartierung im Offenland wird durch die sich anschließende Offenlandbiotopkartierung (1996-2012) weiter differenziert und aktualisiert, die Offenlandbiotopkartierung beschränkt sich aber auf die Verdachtsflächen für geschützte Biotope, d.h. es entsteht eine flächendeckende Übersicht für Thüringen in einem Mosaik aus CIR-Biotop- und Nutzungstypen aus den Jahren 1993/1994 und den darin eingehängten OBK-Flächen aus den Jahren 1996 - 2012.

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    Bodenschutzwälder schützten gefährdete Standorte sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Rutschungen und Steinschlag, Aushagerung und Humusabbau. Sie werden im Rahmen der forstlichen Standorts-/Bodenkartierung ermittelt und im Rahmen der Waldfunktionskartierung mit Schutzstatus versehen

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    Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner weiteren rechtlichen Festlegung oder Ausweisung mehr. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten, in § 30 BNatSchG und ergänzend § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) aufgelisteten Biotoptyp gehören