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  • Der Downloaddienst stellt Daten über die flächige Verteilung oberflächennaher Steine- und Erden- Rohstoffe sowie zu den in Betrieb stehenden Rohstoffgewinnungsstellen in Thüringen bereit. Die Daten wurden für das INSPIRE Annex III Thema Mineralische Bodenschätze aufbereitet. Neben den auf europäischer Ebene harmonisierten INSPIRE-Attributen werden auch die ursprünglichen Bezeichnungen bzw. Kürzel bei der GetFeatureInfo-Anfrage (Description) ausgeliefert. Die Daten wurden inhaltlich und technisch für INSPIRE im Geologischen Landesdienst des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aufbereitet. Der Downloaddienst wird über die zentrale Plattform Geoproxy der GDI-Th bereitgestellt. Für fachliche und rechtliche Fragen kontaktieren Sie bitte die in den Metadaten genannten Ansprechpartner.

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    Der Downloaddienst stellt Daten zur räumlichen Verbreitung und zu den Lagerungsverhältnissen von Gesteinen an bzw. nahe der Erdoberfläche sowie im tieferen Untergrund des Freistaates Thüringen bereit. Die Daten wurden aus den digitalen Geologischen Übersichtskarten Thüringen im Maßstab 1 : 800.000 und 1 : 200.000, aus der digitalen Geologischen Karte Thüringen im Maßstab 1 : 25.000 sowie aus Bohrinformationen für das INSPIRE Annex II Thema Geologie aufbereitet. Die in den Kartenwerken verwendeten lithostratigraphischen Bezeichnungen und Klassifikationen für Gesteine wurden den in INSPIRE verwendeten Schlüssellisten (Code lists) für lithologische und chronostratigraphische Attribute zugeordnet. Das Attribut für Lithologien (LithologyValue) kann dabei nach dem INSPIRE-Datenmodell pro Geoobjekt mehrfach vergeben werden (LithologyValue1 bis n). Das Alter der Gesteine wird durch die chronostratigraphischen INSPIRE-Attribute OlderNamedAgeValue und YoungerNamedAgeValue (maximales bzw. minimales Alter der Gesteine) beschrieben. Neben diesen auf europäischer Ebene harmonisierten INSPIRE-Attributen werden auch die ursprünglichen Bezeichnungen bzw. Kürzel ausgeliefert. Die Daten wurden inhaltlich und technisch für INSPIRE im Geologischen Landesdienst des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aufbereitet. Der Downloaddienst wird über die zentrale Plattform Geoproxy der GDI-Th bereitgestellt. Für fachliche und rechtliche Fragen kontaktieren Sie bitte die in den Metadaten genannten Ansprechpartner.

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    Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurde. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Eine Referenzparzelle bezeichnet eine geografisch abgegrenzte Fläche mit einer individuellen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 registrierten Identifizierungsnummer. (Feldblockident FBI). Eine Referenzparzelle umfasst eine Einheit einer Fläche, die der landwirtschaftlichen Fläche im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 entspricht (inklusive Landschaftselementen). Gegebenenfalls umfasst eine Referenzparzelle auch nichtlandwirtschaftliche Flächen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützung für flächenbezogene Interventionen gemäß Artikel 65 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 als förderfähig angesehen werden. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Der Downloaddienst stellt Daten zu den hydrogeologischen Verhältnissen im Freistaat Thüringen bereit. Die Daten wurden auf Grundlage des Kartenwerkes Hydrogeologische Übersichtskarte von Thüringen 1 : 200.000 (HÜK200) inhaltlich und technisch für das INSPIRE Annex II Thema Geologie im Geologischen Landesdienst des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aufbereitet. Der Downloaddienst wird über die zentrale Plattform Geoproxy der GDI-Th bereitgestellt. Für fachliche und rechtliche Fragen kontaktieren Sie bitte die in den Metadaten genannten Ansprechpartner.

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    Der Datensatz enthält nichtlandwirtschaftliche förderfähige Flächen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Es handelt sich um Feldblöcke mit Flächen, die nicht landwirtschaftliche Flächen (NAEA) enthalten, die von den Mitgliedsstaaten für die Gewährung einer Zahlung gemäß Art. 4 (4c) VO (EU) 2021/2115 in Betracht kommen. In Deutschland wurden die NAEA-Flächen im Strategieplan festgelegt und in § 11 Absatz 1 Nr. 3 der GAPDZV definiert. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Der Datensatz enthält Referenzparzellen aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurde. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 wird auf Ebene der Referenzparzellen angewandt. (VO 2022/1172 Art. 2 Abs. 1). Eine Referenzparzelle bezeichnet eine geografisch abgegrenzte Fläche mit einer individuellen, im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen gemäß Artikel 68 der Verordnung (EU) 2021/2116 registrierten Identifizierungsnummer. (Feldblockident FBI). Eine Referenzparzelle umfasst eine Einheit einer Fläche, die der landwirtschaftlichen Fläche im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 entspricht (inklusive Landschaftselementen). Gegebenenfalls umfasst eine Referenzparzelle auch nichtlandwirtschaftliche Flächen, die von den Mitgliedstaaten für die Unterstützung für flächenbezogene Interventionen gemäß Artikel 65 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/2116 als förderfähig angesehen werden. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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    Darstellungsdienst für Geodaten des Wartburgkreises nach dem INSPIRE-Schema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste

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    INSPIRE PLU WMS Bauleitplanung der Stadt Jena

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    Downloaddienst für Geodaten des INSPIRE Annex Themas Geplante Bodennutzung der Stadt Weimar