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    Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde oder des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsbestandteile. Schutzwürdig sind diejenigen Geotope, die sich durch ihre besondere erdgeschichtliche Bedeutung, Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Für Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für Natur-und Heimatkunde sind sie Dokumente von besonderem Wert. Sie können insbesondere dann, wenn sie gefährdet sind und vergleichbare Objekte zum Ausgleich nicht zur Verfügung stehen, eines rechtlichen Schutzes bedürfen. Geotopschutz ist der Bereich des Naturschutzes, der sich mit der Erhaltung und Pflege schutzwürdiger Geotope befasst. Die fachlichen Aufgaben der Erfassung und Bewertung von Geotopen sowie die Begründung von Vorschlägen für Schutz, Pflege und Erhaltungsmaßnahmen für schutzwürdige Geotope werden von den Geologischen Diensten der Länder, in Thüringen vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz wahrgenommen. Der Vollzug erfolgt durch die zuständigen Naturschutzbehörden (Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland; Leitfaden der Staatlichen Geologischen Dienste der Bundesrepublik Deutschland; 2., aktualisierte und ergänzte Auflage, herausgegeben von den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder; Jena, 2018). Einige Geotope mit schützenswerten Fossilfundpunkten stehen in Thüringen unter Denkmalschutz. Die Karte zeigt die Geotope mit Bezeichnung und Geotoptyp sowie einer Kurzbeschreibung. Ihre Lage ist bis zum Maßstab 1:10 000 darstellbar. Die große Anzahl der Objekte weist auf die Vielzahl der in Thüringen vorkommenden Gesteine und Strukturen hin. Informationen zu neuen Lokalitäten, aber auch Zustandsänderungen und Korrekturhinweise werden entgegengenommen, um den Kataster so aktuell wie möglich zu führen. Eine Bewertung und beschreibende Aufnahme neuer Geotope in den Kataster und ihre Darstellung in der Karte ist möglich, ebenso die Begleitung von Unterschutzstellungsanträgen.