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    Die Thüringer Staatsarchive wurden zu Abteilungen des Thüringer Landesarchvis zusammengelegt, welches als Dienstleister der Thüringer Verwaltung, für Thüringer Behörden und Gerichte sowie für Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Forschung agiert. Die funktionale Zuständigkeit der Staatsarchive richtet sich entlang von Verwaltungsgrenzen der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Hauptstaatsarchiv Weimar ist neben den nachgeordneten Einrichtungen der Städte Erfurt und Weimar auch für die zentralen Landesbehörden zuständig. Der Umgang mit öffentlichem Archivgut in Thüringen ist im Thüringer Archivgesetz (ThürArchivG) geregelt.