Kompensation
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Im Thüringer Eingriffs- und Kompensationsinformationssystem (EKIS) sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) erfasst, die für Eingriffsvorhaben nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß §§ 14 ff. BNatSchG festgesetzt wurden. Darüber hinaus sind z. T. auch Maßnahmen aus der Bauleitplanung enthalten. Zuständig für die Führung des EKIS ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN). Eine Eintragung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt spätestens mit Genehmigung des Eingriffsvorhabens. Eine Garantie für die Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Die Darstellung einer Kompensationsmaßnahme stellt keine Gewähr für die tatsächliche Umsetzung vor Ort dar. Die Umsetzung erfolgt in der Regel erst nach Genehmigung des Eingriffsvorhabens, sowie nach einer angemessenen Frist, die dem Vorhabenträger im Rahmen der Zulassung gesetzt wurde. Kompensationsmaßnahmen, bei denen festgesetzte Unterhaltungspflichten zeitlich abgelaufen sind, bleiben im EKIS registriert. Es werden nur die Außengrenzen der Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Besteht eine Maßnahme aus mehreren, unmittelbar zusammenhängenden Teilmaßnahmen mit unterschiedlichen Maßnahmenzielen, werden diese Teilmaßnahmen nicht gesondert abgegrenzt.
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Das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) bzw. die Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) legt Herkunftsgebiete für alle Baumarten von forstlicher Bedeutung fest, die dem Gesetz unterliegen. Der folgende Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen von der Seite "Nationales Inventar" FGRDEU der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; https://fgrdeu.genres.de/nationales-inventar/herkunftsgebiete/fov-herkunftsgebiets-vo/) übernommen. Das Nationale Inventar ist ein Beitrag zur Umsetzung des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland". Ökologischer Hintergrund: Die ökologischen Bedingungen bestimmen die natürliche Verbreitung sowie die Anbaumöglichkeiten der verschiedenen Baumarten und stellen die wichtigsten Selektionsfaktoren dar. Die natürliche Selektion wirkt nicht nur auf autochthone Populationen, sondern auch auf künstlich begründete Bestände aus einheimischen wie fremdländischen Baumarten. Populationen bilden innerhalb von Regionen als Reaktion auf die herrschenden Umweltbedingungen im allgemeinen ähnlichere Merkmale aus als Populationen, die jeweils unter verschiedenen ökologischen Bedingungen wachsen. Als besonders wichtige Merkmale gelten bei den Waldbaumarten Angepasstheit und Anpassungsfähigkeit. Für die großräumige Differenzierung sind insbesondere die klimatischen Bedingungen ausschlaggebend. Neben der großräumigen Differenzierung der Baumarten erfolgt auch eine kleinräumige Anpassung an die lokalen Standortverhältnisse. Bestände aus Gebieten mit ähnlichen ökologischen Bedingungen werden deshalb in Herkunftsgebieten zusammengefasst. Grundzüge der Abgrenzung von Herkunftsgebieten a) Abgrenzung nach ökologischen Bedingungen Horizontale Abgrenzung Die horizontale Abgrenzung von Herkunftsgebieten erfolgt auf der Grundlage von forstlichen Wuchsgebieten und ggf. Wuchsbezirken. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Herkunftsgebiete den ökologischen Anforderungen der gesetzlichen Definition entsprechen. Die forstliche Standortkunde versteht unter Wuchsgebieten Großlandschaften, die sich durch Geomorphologie, Klima, natürliche Waldgesellschaften und Landschaftsgeschichte von anderen unterscheiden. Diese Großlandschaften fallen in der Regel mit denen der Geographen und Pflanzengeographen zusammen. Der Wuchsbezirk ist eine kleinere, regionale Raumeinheit mit möglichst einheitlichem physiographischen Charakter. Bei der Abgrenzung von Wuchsbezirken stehen waldökologische Kriterien im Vordergrund. Die Grenzen der forstlichen Wuchsgebiete wurden im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze für die Abgrenzung der Herkunftsgebiete einander angeglichen. Vertikale Abgrenzung Bei der Abgrenzung von Herkunftsgebieten wird die horizontale Abgrenzung nach Wuchsgebieten in vertikal stark gegliederten Gebieten durch Berücksichtigung der Höhenstufe ergänzt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Herkunftsgebiete dort, wo die horizontale Abgrenzung nicht ausreicht, den ökologischen Anforderungen der gesetzlichen Definition entsprechen. Die forstliche Standortkunde scheidet aufgrund von Geographie, Klima und natürlichen Waldgesellschaften Höhenstufen aus, um den höhenzonalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Lage gleicher Höhenstufen verschiebt sich, klimatisch bedingt, mit abnehmender geographischer Breite (Nord-Süd), mit abnehmender Kontinentalität (Ost-West) und unter dem Einfluss der Massenerhebung nach oben. b) Abgrenzung nach phänotypischen oder genetischen Merkmalen Nach der gesetzlichen Definition ist das Herkunftsgebiet auch hinsichtlich ähnlicher phänotypischer und genetischer Merkmale der Baumarten beschrieben. Diese aus Anbauerfahrungen, Herkunftsversuchen oder genetischen Analysen gewonnenen Ergebnisse wurden zur Abgrenzung der Herkunftsgebiete herangezogen. Über die genetische Differenzierung liegen bei Nadelbaumarten mehr Ergebnisse vor als bei Laubbaumarten. Die Geodatensätze enthalten die digitalen Grenzen und Nummern der Herkunftsgebiete für 16 der einheimischen Baumarten, die dem FoVG unterliegen. Für die beiden als heimisch geltenden Pappel-Arten Schwarz-Pappel (Populus nigra) und Zitter-Pappel (Populus tremula) kann Vermehrungsgut aus dem gesamten Bundesgebiet bezogen werden. Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.
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Vorkommens- und Herkunftsgebiete gebietseigener Gehölze, hier: B) Vorkommensgebiete: Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der A) ökologischen Grundeinheiten, auf deren Basis sich die Herkunftsgebiete für Forstgehölze nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) herleiten und B) die Vorkommensgebiete von gebietseigenen Gehölzen, die nicht dem FoVG unterliegen. Bei Arten die dem FoVG unterliegen (A) empfiehlt sich zur Auslegung des Begriffs der Herkunftsgebiete eine Orientierung anhand der Hinweise im „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012). Für Forstarten mit mehr als sechs Herkunftsgebieten soll die dargestellte Einteilung für gebietseigene Gehölze (B) gelten, während für Forstarten mit weniger als sechs Herkunftsgebieten die Herkunftsgebiete nach FoVG gelten sollen. Siehe dazu auch https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/bot-artenschutz/gebietseigene-gehoelze/ Die Vorkommensgebiete (B) stellen eine Aggregation der ökologischen Grundeinheiten dar, die der Konkretisierung und Anwendung der als gebietseigen geltenden Gehölze dienen, die nicht dem FoVG unterliegen. Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.
GeoMIS.Th