Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
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Dieser Dienst enthält die Standorte der Einrichtungen der Erwachsenenbildung und die Schulamtsbezirke und Standorte der Schulämter in Thüringen. Die Staatlichen Schulämter in Thüringen sind die unteren Schulaufsichtsbehörden. Sie erfüllen schulfachliche und verwaltungsfachliche Aufgaben. Bei den Standorten der Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Freistaat Thüringen handelt es sich um diese, die nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) anerkannt sind. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).
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INSPIRE US Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) Schulamtsbezirke in Thüringen
Dieser Datensatz enthält die Schulamtsbezirke von Thüringen im INSPIRE Datenmodell des Themas "Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste". Die Staatlichen Schulämter in Thüringen sind die unteren Schulaufsichtsbehörden. Sie erfüllen schulfachliche und verwaltungsfachliche Aufgaben. Es handelt sich um einen Datensatz des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).
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Dieser Datensatz enthält die Schulamtsbezirke und -standorte in Thüringen. Die Staatlichen Schulämter in Thüringen sind die unteren Schulaufsichtsbehörden. Sie erfüllen schulfachliche und verwaltungsfachliche Aufgaben. Es handelt sich um einen Datensatz des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).
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Der Datenbestand enthält die Standorte der Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Freistaat Thüringen, die nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThürEBG) anerkannt sind. §4 ThürEBG: (1) Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Sinne dieses Gesetzes sind solche, die in planmäßiger und beständiger pädagogischer Arbeit und vorwiegend unmittelbarem Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden Bildungsaufgaben entsprechend § 2 erfüllen und nach den Regelungen dieses Gesetzes anerkannt sind. Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung lassen sich folgenden drei Einrichtungsgruppen zuordnen: 1. Landkreise und kreisfreie Städte, die im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit in ihrem Gebiet eine Grundversorgung im Sinne der §§ 1 und 2 durch die Einrichtung von Volkshochschulen gewährleisten (1. Einrichtungsgruppe); die Einrichtung einer Volkshochschule durch mehrere Landkreise und kreisfreie Städte ist zulässig, 2. Einrichtungen der Erwachsenenbildung von überregionaler Bedeutung, deren Bildungsarbeit mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis mit mehrtägigem, zusammenhängendem Bildungsangebot überwiegend bei internatsmäßiger Unterbringung durchgeführt wird, als Heimvolkshochschulen (2. Einrichtungsgruppe), 3. Einrichtungen der Erwachsenenbildung in freier Trägerschaft (3. Einrichtungsgruppe). Es handelt sich hierbei um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS). Interessensvertretungen und Fachverbände: - Landesorganisation der freien Träger in der Erwachsenenbildung Thüringen e.V. - Thüringer Volkshochschulverband e.V.