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    Die Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion richten sich nach dem Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung der landwirtschaftlichen Flächen. Gemäß § 16 Abs. 1 GAPKondV müssen die Landesregierungen die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung gemäß Anlage 3 und 4 zu § 16 GAPKondV einteilen und die betroffenen Gebiete bezeichnen. Auf Ackerflächen in diesen Gebieten gelten dann die Anforderungen an die Bewirtschaftung nach § 16 Abs. 2 bis 4 GAPKondV. Die Einstufung erfolgt in Thüringen auf der Basis der InVeKoS-Feldblöcke gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 GAPInVeKoS-Verordnung. Die Einteilung erfolgt in Thüringen nach § 13 Thür GAPVO für jeden erosionsgefährdeten Feldblock (landwirtschaftliche Flächen) mit den Wassererosionsgefährdungsklassen KWasser1 (erosionsgefährdet) bzw. KWasser2 (stark erosionsgefährdet). Für Flächen, die in Thüringen liegen, sind keine Erosionsstufen für Wind ausgewiesen. Zur Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser werden die Faktoren KSR (Erosionsanfälligkeit der Bodenart, Hangneigung, Regenerosivität) berücksichtigt. Ermittelt wurden die angegebenen Faktoren in einem Raster von 5 x 5 m. Die Einstufung der Feldblöcke wird jährlich anhand der Feldblöcke der Digitalen Grundkarte fortgeschrieben und zum 01.02. veröffentlicht.

  • Die RKLS-Karte zur Potentiellen Erosionsgefährdung durch Wasser basiert auf der "Allgemeinen Bodenabtragsgleichung" (ABAG; vgl. DIN 19708) und berücksichtigt den R-Faktor (Erosionswirksamkeit des Niederschlags; langjähriges Mittel), den K-Faktor (Erosionsanfälligkeit des Oberbodens, insbesondere in Abhängigkeit von der Bodenart), den L-Faktor (erosive Hanglänge) und den S-Faktor (Hangneigung). Als Flächenreferenz für die Berechnung des L-Faktors wird auf die Feldblöcke zurückgegriffen. Lineare Erosionsformen (Erosionsrinnen etc.) fließen nicht in die Bewertung ein. Der ermittelte Bodenabtrag in Tonnen pro ha und Jahr stellt die Situation bei Schwarzbrache (dauerhaft unbedeckter Boden) dar. Die RKLS-Karte zur potentiellen Erosionsgefährdung liegt für die landwirtschaftliche Nutzfläche Thüringens (Feldblock-Bezug) im 5 x 5 m-Raster (Grid) vor.

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    Die KSR-Karte zur natürlichen Erosionsgefährdung durch Wasser basiert auf der "Allgemeinen Bodenabtragsgleichung" (ABAG; vgl. DIN 19708). Die Karte beschreibt die natürliche Empfindlichkeit des Standorts hinsichtlich Wassererosion. Die Herleitung erfolgt über die Multiplikation des K-Faktors (Erosionsanfälligkeit des Oberbodens, insbesondere in Abhängigkeit von der Bodenart), des S-Faktors (Hangneigung) und des R-Faktors (Erosionswirksamkeit des Niederschlags; langjähriges Mittel). Lineare Erosionsformen (Erosionsrinnen etc.) fließen nicht in die Bewertung ein. Der Bodenabtrag wird in Tonnen pro ha und Jahr angegeben. Die KSR-Karte zur Erosionsgefährdung liegt flächendeckend für Thüringen im 5 x 5 m-Raster (Grid) vor.