ThürKO
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Zusammenfassung der in der GDI-Th veröffentlichten Ortsteile in Thüringen. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Die originären Daten werden von der jeweiligen kommunalen Behörde (kreisfreie Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften etc.) gepflegt.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Landgemeinde Uder und der beauftragenden Gemeinden. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Stadt Greiz. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Stadt Hirschberg. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Verwaltungsgemeinschaft Pleißenaue. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Stadt Bad Langensalza. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Stadt Schalkau. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
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Der Datensatz enthält die kommunalrechtliche Unterteilung des Gebiets der Landgemeinde Grammetal. Grundlage dafür bilden, die nach §4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) von der Verwaltungseinheit geltenden Rechtsnorm. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand.
GeoMIS.Th