BORIS-TH
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Die „Bodenrichtwert-Basiskarte ALKIS zum Stichtag“ dient als Grundlage für die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) für Bauflächen und sonstige Flächen (z. B. Freizeitgärten). Sie wird zum jeweiligen Bodenrichtwert-Stichtag aus ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) abgeleitet und eingefroren. Der Inhalt der Bodenrichtwert-Basiskarte ist gegenüber der amtlichen Liegenschaftskarte reduziert, im Wesentlichen auf Flurstücke und Flurstücksnummern, Gebäude und Hausnummern sowie Straßennamen. Die Bodenrichtwert-Basiskarte stellt keinen amtlichen Flurstücksnachweis aus dem Liegenschaftskataster dar und ersetzt diesen nicht.
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Die „Bodenrichtwert-Basiskarte Gemarkungsübersicht zum Stichtag“ dient als Grundlage für die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Sie wird zum jeweiligen Bodenrichtwert-Stichtag aus ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) abgeleitet und eingefroren. Der Inhalt der Bodenrichtwert-Basiskarte ist auf die Gemarkungsgrenzen und -namen reduziert. Die Gemarkungsgrenzen sind mit einer maximalen Lageabweichung von 0,5 Metern generalisiert worden. Die Bodenrichtwert-Basiskarte stellt keinen amtlichen Flurstücksnachweis aus dem Liegenschaftskataster dar und ersetzt diesen nicht.
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Im Zusammenhang mit den Bodenrichtwerten (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) werden städtebauliche Maßnahmegebiete (Entwicklungsbereiche und Sanierungsgebiete, die nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden) dargestellt. In ihrem Geltungsbereich werden die Bodenrichtwerte mit den Verfahrenszuständen sanierungsunbeeinflusst bzw. entwicklungsunbeeinflusst und, soweit von der Gemeinde beantragt, mit den Verfahrenszuständen sanierungsbeeinflusst bzw. entwicklungsbeeinflusst beschlossen. Die als unbeeinflusst gekennzeichneten Bodenrichtwerte beziehen sich auf die Grundstücksqualität vor Beginn der Sanierungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen. Sie berücksichtigen lediglich die jeweilige konjunkturelle Wertentwicklung seit Beginn der Maßnahmen. Als beeinflusst gekennzeichnete Bodenrichtwerte berücksichtigen hingegen die rechtliche und tatsächliche Neuordnung der Grundstücke nach Abschluss der Maßnahmen.
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Bodenrichtwerte (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den zugehörigen Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden turnusmäßig alle zwei Jahre von den Thüringer Gutachterausschüssen für Grundstückswerte beschlossen und im Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) veröffentlicht. Auf Antrag einer Gemeinde werden für einzelne städtebauliche Maßnahmegebiete (Entwicklungsbereiche und Sanierungsgebiete, die nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden) auch Bodenrichtwerte zu abweichenden Stichtagen beschlossen.
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Der VBORIS-TH-WMS beinhaltet alle ab dem Stichtag 31.12.2008 veröffentlichten Bodenrichtwerte für Bauflächen, für sonstige Flächen und für land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie städtebauliche Maßnahmegebiete (Entwicklungsbereiche und Sanierungsgebiete, die nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden). Der Dienst basiert auf dem VBORIS-Datenmodell und ist pro Stichtag in vier Layer untergliedert: (1) vBODENRICHTWERTZONE_JJJJMMTT, (2) vBODENRICHTWERTZONE JJJJMMTT Beschriftung, (3) vBORISVerfahren_JJJJMMTT, (4) vBORISVerfahren JJJJMMTT Beschriftung. Zusätzlich zu den Layern für die einzelnen Stichtage gibt es weitere vier Layer jeweils mit den Daten des jüngsten turnusmäßigen Stichtags (zweijähriger Turnus): (1) vBODENRICHTWERTZONE_aktuell, (2) vBODENRICHTWERTZONE aktuell Beschriftung, (3) vBORISVerfahren_ aktuell, (4) vBORISVerfahren aktuell Beschriftung. Der Layer vBodenrichtwertzone beinhaltet alle Stichtage, so dass sich diese überlagern.
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Der VBORIS-TH-WFS beinhaltet alle ab dem Stichtag 31.12.2008 veröffentlichten Bodenrichtwerte für Bauflächen, für sonstige Flächen und für land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie städtebauliche Maßnahmegebiete (Entwicklungsbereiche und Sanierungsgebiete, die nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden). Der Dienst basiert auf einem vereinfachten VBORIS-Datenmodell und ist untergliedert in: BODENRICHTWERTZONE, ap_pto_all_cwb402 (Beschriftung Bodenrichtwerte), vBORISVerfahren, ap_pto_all_cwb403 (Beschriftung Maßnahmegebiete)