Bodenrichtwerte
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Mit dem Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) werden alle ab dem Stichtag 31.12.2008 durch die Gutachterausschüsse fur Grundstückswerte ermittelten Bodenrichtwerte veröffentlicht. BORIS-TH ist Teil der Geodateninfrastruktur in Thüringen und dient zur Bereitstellung aller im amtlichen digitalen Führungssystem verfügbaren Bodenrichtwerte im Internet.
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Aufgabe der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist die amtliche Wertermittlung. Ziel ist die Schaffung der Transparenz des Grundstücksmarktes für alle Marktteilnehmer. Zu diesem Zweck wird eine Kaufpreissammlung geführt und ausgewertet, werden Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht, Berichte zum Grundstücksmarkt herausgegeben sowie auf Antrag Gutachten erstattet. Bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse können amtliche Bodenrichtwertauskünfte, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und die Erstattung von Verkehrswertgutachten beantragt werden.
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Die „Bodenrichtwert-Basiskarte Gemarkungsübersicht zum Stichtag“ dient als Grundlage für die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Sie wird zum jeweiligen Bodenrichtwert-Stichtag aus ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) abgeleitet und eingefroren. Der Inhalt der Bodenrichtwert-Basiskarte ist auf die Gemarkungsgrenzen und -namen reduziert. Die Gemarkungsgrenzen sind mit einer maximalen Lageabweichung von 0,5 Metern generalisiert worden. Die Bodenrichtwert-Basiskarte stellt keinen amtlichen Flurstücksnachweis aus dem Liegenschaftskataster dar und ersetzt diesen nicht.
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Die „Bodenrichtwert-Basiskarte ALKIS zum Stichtag“ dient als Grundlage für die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) für Bauflächen und sonstige Flächen (z. B. Freizeitgärten). Sie wird zum jeweiligen Bodenrichtwert-Stichtag aus ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) abgeleitet und eingefroren. Der Inhalt der Bodenrichtwert-Basiskarte ist gegenüber der amtlichen Liegenschaftskarte reduziert, im Wesentlichen auf Flurstücke und Flurstücksnummern, Gebäude und Hausnummern sowie Straßennamen. Die Bodenrichtwert-Basiskarte stellt keinen amtlichen Flurstücksnachweis aus dem Liegenschaftskataster dar und ersetzt diesen nicht.
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Bodenrichtwerte (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den zugehörigen Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden turnusmäßig alle zwei Jahre von den Thüringer Gutachterausschüssen für Grundstückswerte beschlossen und im Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) veröffentlicht. Auf Antrag einer Gemeinde werden für einzelne städtebauliche Maßnahmegebiete (Entwicklungsbereiche und Sanierungsgebiete, die nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden) auch Bodenrichtwerte zu abweichenden Stichtagen beschlossen.
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Der BORIS-TH-WFS beinhaltet alle ab dem Stichtag 31.12.2008 veröffentlichten Bodenrichtwerte für Bauflächen, für sonstige Flächen und für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Der Dienst basiert auf dem AdV-Bodenrichtwertmodell BRM 3.0.1 und ist untergliedert in: BODENRICHTWERTZONE, ap_pto_all_cwb402 (Beschriftung Bodenrichtwerte).
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Der BORIS-TH-WMS beinhaltet alle ab dem Stichtag 31.12.2008 veröffentlichten Bodenrichtwerte für Bauflächen, für sonstige Flächen und für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Der Dienst basiert auf dem AdV-Bodenrichtwertmodell BRM 3.0.1 und ist pro Stichtag in zwei Layer untergliedert: (1) vBODENRICHTWERTZONE_JJJJMMTT, (2) vBODENRICHTWERTZONE JJJJMMTT Beschriftung. Zusätzlich zu den Layern für die einzelnen Stichtage gibt es weitere zwei Layer jeweils mit den Daten des jüngsten turnusmäßigen Stichtags (zweijähriger Turnus): (1) vBODENRICHTWERTZONE_aktuell, (2) vBODENRICHTWERTZONE aktuell Beschriftung. Der Layer vBodenrichtwertzone beinhaltet alle Stichtage, so dass sich diese überlagern.
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