Biotope
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Die landesweite Biotop- und Nutzungstypenkartierung entstand durch Interpretation von Colorinfrarot (CIR)-Luftbildern aus den Jahren 1993 und 1994. Die Kartierung liegt vollständig in analoger und in digitaler Form vor. Die Kartierung liefert einen differenzierten Überblick über die Landnutzung (u.a. Vegetation, Siedlungsflächen) zum Zeitpunkt der Befliegung. Seit Dezember 2004 sind die Ergebnisse der Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung Bestandteil des FIS Naturschutz (LINFOS). Zusätzliche Informationen Waldflächen werden nicht differenziert; die Kartierung im Offenland wird durch die sich anschließende Offenlandbiotopkartierung (1996-2012) weiter differenziert und aktualisiert, die Offenlandbiotopkartierung beschränkt sich aber auf die Verdachtsflächen für geschützte Biotope, d.h. es entsteht eine flächendeckende Übersicht für Thüringen in einem Mosaik aus CIR-Biotop- und Nutzungstypen aus den Jahren 1993/1994 und den darin eingehängten OBK-Flächen aus den Jahren 1996 - 2012.
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Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner weiteren rechtlichen Festlegung oder Ausweisung mehr. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten, in § 30 BNatSchG und ergänzend § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) aufgelisteten Biotoptyp gehören
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Häufig profitiert die biologische Vielfalt von der naturnahen Waldbewirtschaftung. Dennoch können bestimmte Arten in bewirtschafteten Wäldern selten werden. Deshalb ist es sinnvoll, in einem Teil der Wälder das dort wachsende Holz in vollem Umfang im natürlichen Kreislauf vor Ort zu belassen. Im Jahr 2009 wurde festgelegt, 25.000 Hektar des Waldes in Thüringen der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen, um dadurch die Artenvielfalt zu fördern und die Vernetzung von Biotopen zu gewährleisten.
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Die Thüringer Waldbiotopkartierung ist die flächendeckende Kartierung aller Biotope des Waldes. Sie ist ein Gemeinschaftsprojekt der Forst- und Naturschutzverwaltung des Freistaates Thüringen. Ziel der Kartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Dokumentation der aktuellen Naturausstattung sowie die Beurteilung des forstlichen und naturschutzfachlichen Wertes aller Waldbiotope. Besonderen Wert wird dabei auf die Erfassung der besonders geschützten Biotope nach § 18 ThürNatG gelegt. Als Arbeitsmaterial liegt eine Kartieranleitung vor. Als Ergebnis stehen diverse Karten (digital und analog) sowie eine Sachdatensammlung zur Verfügung.