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    Häufig profitiert die biologische Vielfalt von der naturnahen Waldbewirtschaftung. Dennoch können bestimmte Arten in bewirtschafteten Wäldern selten werden. Deshalb ist es sinnvoll, in einem Teil der Wälder das dort wachsende Holz in vollem Umfang im natürlichen Kreislauf vor Ort zu belassen. Im Jahr 2009 wurde festgelegt, 25.000 Hektar des Waldes in Thüringen der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen, um dadurch die Artenvielfalt zu fördern und die Vernetzung von Biotopen zu gewährleisten.

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    Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner weiteren rechtlichen Festlegung oder Ausweisung mehr. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten, in § 30 BNatSchG und ergänzend § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) aufgelisteten Biotoptyp gehören

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    im Rahmen der Waldfunktionskartierung mit besondren Schutzstatus ausgewiesene Naturwaldreservate

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    im Rahmen der Waldfunktionskartierung als besondere Schutzgebiete ausgewiesene Naturwaldparzellen mit vollständigen Nutzungsverzicht

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    Bodenschutzwälder schützten gefährdete Standorte sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Rutschungen und Steinschlag, Aushagerung und Humusabbau. Sie werden im Rahmen der forstlichen Standorts-/Bodenkartierung ermittelt und im Rahmen der Waldfunktionskartierung mit Schutzstatus versehen

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    Die Thüringer Waldbiotopkartierung ist die flächendeckende Kartierung aller Biotope des Waldes. Sie ist ein Gemeinschaftsprojekt der Forst- und Naturschutzverwaltung des Freistaates Thüringen. Ziel der Kartierung ist die naturraumbezogene Erfassung und Dokumentation der aktuellen Naturausstattung sowie die Beurteilung des forstlichen und naturschutzfachlichen Wertes aller Waldbiotope. Besonderen Wert wird dabei auf die Erfassung der besonders geschützten Biotope nach § 18 ThürNatG gelegt. Als Arbeitsmaterial liegt eine Kartieranleitung vor. Als Ergebnis stehen diverse Karten (digital und analog) sowie eine Sachdatensammlung zur Verfügung.

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    im Rahmen der Waldfunktionskartierung ausgewiesene kulturhistorisch bedeutsame Parks und Arboreten