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    Die Thüringer Finanzamts-Zuständigkeitsverordnung (ThürFAZustVO) regelt die Bezirke und Sitze der 12 Thüringer Finanzämter. Die Finanzamtsstandorte sind: Altenburg, Eisenach, Erfurt, Gera, Gotha, Ilmenau, Jena, Mühlhausen, Pößneck, Sondershausen, Suhl und Sonneberg.

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    Aufgabe der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist die amtliche Wertermittlung. Ziel ist die Schaffung der Transparenz des Grundstücksmarktes für alle Marktteilnehmer. Zu diesem Zweck wird eine Kaufpreissammlung geführt und ausgewertet, werden Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht, Berichte zum Grundstücksmarkt herausgegeben sowie auf Antrag Gutachten erstattet. Bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse können amtliche Bodenrichtwertauskünfte, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und die Erstattung von Verkehrswertgutachten beantragt werden.

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    Der Datenbestand enthält Informationen zu den Zuständigkeitsgebieten der Grundbuchämter. Bei berechtigtem Interesse können das Grundbuch eingesehen bzw. bei dem zuständigen Grundbuchamt Grundbuchauszüge beantragt werden.

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    Der Datenbestand gibt Informationen zu Servicestellen, die Auskünfte und Auszüge aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geben können. Informiert wird über Telefonnummern, E-Mail-Adressen, die postalische Anschrift und weiterführende Angaben.

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    Thüringen ist in drei Flurbereinigungsbereiche aufgeteilt: Gera, Gotha und Meiningen. Diese sind jeweils für mehrere Landkreise zuständig. Flurbereinigung verbindet zweckmäßige Neuordnung von ländlichem Grundbesitz mit Investitionen in die Infrastruktur im ländlichen Raum. Durch die Verbindung dieser beiden Komponenten dient die Flurbereinigung wie kein anderes Instrument dem Anspruch des ganzheitlichen Entwicklungsansatzes für die ländlichen Räume. Gesetzliche Grundlage ist das Flurbereinigungsgesetz.

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    Dieser Datensatz gibt Ihnen einen Überblick über alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen mit ihren Kontaktdaten. Die ÖbVI in Thüringen führen u.a. Liegenschaftsvermessungen von privatrechtlichen Antragstellern, kommunalen Körperschaften und Trägern der Bundesverwaltung sowie von Landesbehörden bei Bundesauftragsverwaltung aus. Teilweise verfügen diese auch über eine Berechtigung um amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (ONLIKA) zu erteilen.

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    Das TLBG hat 8 Servicestellen in Thüringen: Artern, Erfurt, Gotha, Leinefelde-Worbis, Pößneck, Saalfeld, Schmalkalden und Zeulenroda-Triebes. Sie erreichen die Servicestellen unter der Telefonnumer +49 (361) 57-4176777 bzw. per E-Mail an servicestelle.liegenschaftskataster@tlbg.thueringen.de .

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    Dieser Dienst liefert amtliche Zuständigkeitsbereiche und Servicestellen zu den entsprechenden Aufgabenbereichen.