Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Type of resources
Available actions
Topics
INSPIRE themes
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Service types
Scale
-
Man spricht gem. § 2 Abs. 3 ThürWTG von Kurzzeitpflege, wenn eine volljährige, pflegebedürftige Person einer vorübergehenden Aufnahme in einer stationären Einrichtung bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll. Als vorübergehend ist ein Zeitraum von ein bis drei Monaten anzusehen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).
-
Im Rahmen des Projektes „Netzwerk Pflegebegleiter“ werden Angehörige, die eine nahestehende Person versorgen und betreuen, von speziell qualifizierten ehrenamtlichen Pflegebegleitern in der Häuslichkeit begleitet und unterstützt. Sie übernehmen aber keine pflegerischen Tätigkeiten. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).
-
Die nach der Trinkwasserverordnung erforderlichen Untersuchungen des Trinkwassers einschließlich der Probennahmen dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ist im Freistaat die unabhängige Stelle, die Prüflabore akkreditiert. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).
-
Dieser Datensatz stellt Inhalte zum Thema "Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste" aus folgenden Quelldatensätzen im INSPIRE-Zielmodell dar: -Plankrankenhäuser -Gesundheitsämter -Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter -Jugendämter
-
Frühförderung ist ein Angebot für Familien mit dem Ziel, für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsrisiken die Teilhabemöglichkeiten am Leben in der Familie und am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Familien sollen bei der Bewältigung von belastenden Alltagssituationen und Verarbeitungsprozessen gezielt unterstützt werden, um die Entwicklungspotenziale der Kinder zu stärken und eventuellen Risiken entgegenzuwirken. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).
-
Übersicht der Blutspendedienste im Freistaat Thüringen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).
-
Familienverbände sind demokratische Zusammenschlüsse von Familien und/oder familienbezogenen Einrichtungen. Sie sind parteipolitisch ungebunden und setzen sich als Lobbyorganisationen auf Landesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien ein. Sie kommunizieren die bundespolitischen Themen und Handlungsfelder der Familienpolitik in Thüringen und bringen thüringenspezifische Optionen in den familienpolitischen Diskurs des jeweiligen Bundesverbandes ein. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).
-
Pflegestützpunkte sind erste Anlaufstellen, in denen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassende Informationen und Beratung zu allen Angeboten der Pflege erhalten. Die Beraterinnen und Berater vor Ort vermitteln die umfassenden Serviceangebote der Kassen und kommunalen Einrichtungen und informieren über alle Möglichkeiten der Pflegeunterstützung. Die Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen gemeinsam mit den Kommunen eingerichtet. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).
-
Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).
-
Nicht selbstorganisierte ambulante Wohnformen gem. § 3 Abs. 2 ThürWTG stehen unter der Verantwortung eines Trägers oder sind von diesem strukturell abhängig. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn die freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen rechtlich oder tatsächlich eingeschränkt ist. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).
GeoMIS.Th