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    Nicht selbstorganisierte ambulante Wohnformen gem. § 3 Abs. 2 ThürWTG stehen unter der Verantwortung eines Trägers oder sind von diesem strukturell abhängig. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn die freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen rechtlich oder tatsächlich eingeschränkt ist. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).

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    Für den Vollzug des Elterngeldes und des Elterngeldes Plus sind in Thüringen die Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).

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    Übersicht der Gesundheitsämter im Freistaat Thüringen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).

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    Übersicht der Jugendämter im Freistaat Thüringen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).

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    Die Thüringer Arbeitsmarktpolitik vor Ort wirksam werden zu lassen, das ist das zentrale Anliegen der Regionalbeiräte. Als berufene Gremien des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) verfolgen sie zwei wesentliche Ziele: die Beschäftigungssituation in der Region zu verbessern und die Effizienz der arbeitsmarkt- und strukturpolitischen Maßnahmen zu erhöhen. Die jeweilige Regionalstelle der GFAW führt die Geschäfte des Regionalbeirats. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).

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    Frauenzentren sind Orte der Begegnung, der Kommunikation, Information, Politik, Kultur und Beratung. Mit ihrem Leistungsspektrum sind sie Teile des sozialen Hilfe- und Angebotssystem und Instrumente zur Umsetzung von Gleichstellungspolitik in Thüringen. Sie stehen allen Frauen offen, unabhängig von Alter, Nationalität, Religion oder Ausbildung. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).

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    Pflegestützpunkte sind erste Anlaufstellen, in denen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassende Informationen und Beratung zu allen Angeboten der Pflege erhalten. Die Beraterinnen und Berater vor Ort vermitteln die umfassenden Serviceangebote der Kassen und kommunalen Einrichtungen und informieren über alle Möglichkeiten der Pflegeunterstützung. Die Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen gemeinsam mit den Kommunen eingerichtet. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).

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    Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).

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    Gem. § 3 Abs. 1 Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG) dienen ambulant betreute Wohnformen dem Zweck, volljährigen pflege- oder betreuungsbedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und gleichzeitig die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).

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    Man spricht gem. § 2 Abs. 3 ThürWTG von Kurzzeitpflege, wenn eine volljährige, pflegebedürftige Person einer vorübergehenden Aufnahme in einer stationären Einrichtung bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder soll. Als vorübergehend ist ein Zeitraum von ein bis drei Monaten anzusehen. Es handelt sich um einen Sekundärdatenbestand des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).