ThüringenForst AöR, Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum
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Seit 1994 werden im Freistaat Thüringen flächendeckend in allen Waldeigentumsformen Daten zur Verbiss- und Schälentwicklung im dreijährigen Turnus erhoben. Diese Daten bilden eine Grundlage des forstlichen Gutachtens, welches nach § 32 (1) Thüringer Jagdgesetz (THJG) von der unteren Forstbehörde als Fachbeitrag zur Dreijahresabschussplanung des Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwildes erstellt wird und an die unteren Jagdbehörden weitergeleitet wird. Die Untere Forstbehörde bewertet landkreisweise die erhobenen Inventurdaten und bezieht weitere Hinweise in die Erstellung des forstlichen Gutachtens zur Abschussplanung mit ein. Diese Hinweise können die Verjüngungsentwicklung auf Schadflächen, die wildbezogenen Aussagen aus dem Forstschutzmeldewesens der letzten zwei Jahre sowie die Verjüngungsentwicklung in gezäunten Flächen sein. Diese von der Forstbehörde erstellten Fachbeiträge sind von den Unteren Jagdbehörden bei der Bestätigung der Abschusspläne im Sinne von § 32 (1) Thüringer Jagdgesetz zu berücksichtigen.
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Darstellung der Waldflächen untergliedert nach Baumarten und Altersklassen, im Sinne des Thüringer Waldverzeichnisses nach Thüringer Waldgesetz.
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Waldflächen nach dem ThürWaldG, Nutzungsart Wald.
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im Rahmen der Waldfunktionskartierung als besondere Schutzgebiete ausgewiesene Naturwaldparzellen mit vollständigen Nutzungsverzicht
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GIS-Daten von ThüringenForst AöR
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Für die forstliche Praxis wurden Klimastufen ausgeschieden. Jede Klimastufe setzt sich aus ähnlichen Makroklimaformen zusammen. Hier für sind die forstlichen Höhenstufen und die Stufe der Ozeanität, bzw. Kontinentalität Ausschlag gebend.
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Layer enthält Waldflächen, die in Folge der Extremwetterereignisse und nachfolgender Schädlingsbefall im Zeitraum 01.07.2018 bis 31.03.2025 abgestorben oder bereits geräumt sind. Diese Flächen müssen wieder bewaldet und von Wildverbis geschützt werden. Enthalten sind Schadflächen unabhängig von Baumart und Schadensursache (Borkenkäfer bei Fichte und Lärche, Trockenschäden bei Buche, Eschentriebsterben, Diplodia-Pilzbefall bei Kiefer, Eichen-Frassschäden u.v.a.m) Die Daten sind aus der Auswertung der Satellitenbilder der Senthinel-Mission entstanden.
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Wald mit Immissionsschutzfunktion mindert schädliche oder belastende Einwirkungen, besonders durch Stäube, Aerosole und Gase. Er schützt damit Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie andere schutzbedürftige Objekte vor nachteiligen Wirkungen dieser Immissionen
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Bodenschutzwälder schützten gefährdete Standorte sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Rutschungen und Steinschlag, Aushagerung und Humusabbau. Sie werden im Rahmen der forstlichen Standorts-/Bodenkartierung ermittelt und im Rahmen der Waldfunktionskartierung mit Schutzstatus versehen
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Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner weiteren rechtlichen Festlegung oder Ausweisung mehr. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten, in § 30 BNatSchG und ergänzend § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) aufgelisteten Biotoptyp gehören