ThüringenForst AöR, Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum
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Wälder die wegen einer auffallenden Inanspruchnahme durch Erholungssuchende eine besondere Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung oder Tpurismus haben.
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im Rahmen der Waldfunktionskartierung ausgewiesene kulturhistorisch bedeutsame Parks und Arboreten
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Wissenschaftliche Versuchsfläche
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Im Rahmen des Forstlichen Umweltmonitoring werden seit 1991 an den insgesamt 15 Thüringer Wald- und Hauptmessstationen der Einfluss von Luftschadstoffen und die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald untersucht. Neben dem Einfluss meteorologischer Parameter werden regelmäßig die Bodenfeuchte und die Art und Stärke von Stoffeinträgen mit dem Niederschlag bewertet. Die jährliche Einschätzung des Gesundheitszustandes der Bäume gehören ebenso zum Messprogramm wie Zuwachsmessungen, Untersuchungen zum Bodenzustand und zur Nährstoffversorgung, Vegetationserhebungen und Untersuchungen an Waldquellen. Aktuelle Informationen sind unter www.thueringenforst.de/waldbodenfeuchte und www.thueringenforst.de/witterungsbericht zu finden.
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im Rahmen der Waldfunktionskartierung als besondere Schutzgebiete ausgewiesene Naturwaldparzellen mit vollständigen Nutzungsverzicht
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Seit 1994 werden im Freistaat Thüringen flächendeckend in allen Waldeigentumsformen Daten zur Verbiss- und Schälentwicklung im dreijährigen Turnus erhoben. Diese Daten bilden eine Grundlage des forstlichen Gutachtens, welches nach § 32 (1) Thüringer Jagdgesetz (THJG) von der unteren Forstbehörde als Fachbeitrag zur Dreijahresabschussplanung des Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwildes erstellt wird und an die unteren Jagdbehörden weitergeleitet wird. Die Untere Forstbehörde bewertet landkreisweise die erhobenen Inventurdaten und bezieht weitere Hinweise in die Erstellung des forstlichen Gutachtens zur Abschussplanung mit ein. Diese Hinweise können die Verjüngungsentwicklung auf Schadflächen, die wildbezogenen Aussagen aus dem Forstschutzmeldewesens der letzten zwei Jahre sowie die Verjüngungsentwicklung in gezäunten Flächen sein. Diese von der Forstbehörde erstellten Fachbeiträge sind von den Unteren Jagdbehörden bei der Bestätigung der Abschusspläne im Sinne von § 32 (1) Thüringer Jagdgesetz zu berücksichtigen.
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Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner weiteren rechtlichen Festlegung oder Ausweisung mehr. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten, in § 30 BNatSchG und ergänzend § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) aufgelisteten Biotoptyp gehören
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Wälder in ausgeräumten, waldarmen Gebieten sind als wichtiges Landschaftsbestandteil besonders schützenswert.
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GIS-Daten von ThüringenForst AöR
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Im Rahmen der Waldfunktionskartierung nach Thüringer Waldgesetz ausgewiesene Erholungswälder mit besonderen Schutzstatus
GeoMIS.Th