ThüringenForst AöR, Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum
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Wälder in ausgeräumten, waldarmen Gebieten sind als wichtiges Landschaftsbestandteil besonders schützenswert.
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Wald mit Immissionsschutzfunktion mindert schädliche oder belastende Einwirkungen, besonders durch Stäube, Aerosole und Gase. Er schützt damit Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereiche, land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie andere schutzbedürftige Objekte vor nachteiligen Wirkungen dieser Immissionen
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Im Rahmen der Waldfunktionskartierung nach Thüringer Waldgesetz ausgewiesene Erholungswälder mit besonderen Schutzstatus
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Seit 1994 werden im Freistaat Thüringen flächendeckend in allen Waldeigentumsformen Daten zur Verbiss- und Schälentwicklung im dreijährigen Turnus erhoben. Diese Daten bilden eine Grundlage des forstlichen Gutachtens, welches nach § 32 (1) Thüringer Jagdgesetz (THJG) von der unteren Forstbehörde als Fachbeitrag zur Dreijahresabschussplanung des Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwildes erstellt wird und an die unteren Jagdbehörden weitergeleitet wird. Die Untere Forstbehörde bewertet landkreisweise die erhobenen Inventurdaten und bezieht weitere Hinweise in die Erstellung des forstlichen Gutachtens zur Abschussplanung mit ein. Diese Hinweise können die Verjüngungsentwicklung auf Schadflächen, die wildbezogenen Aussagen aus dem Forstschutzmeldewesens der letzten zwei Jahre sowie die Verjüngungsentwicklung in gezäunten Flächen sein. Diese von der Forstbehörde erstellten Fachbeiträge sind von den Unteren Jagdbehörden bei der Bestätigung der Abschusspläne im Sinne von § 32 (1) Thüringer Jagdgesetz zu berücksichtigen.
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Bodenschutzwälder schützten gefährdete Standorte sowie benachbarte Flächen vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Rutschungen und Steinschlag, Aushagerung und Humusabbau. Sie werden im Rahmen der forstlichen Standorts-/Bodenkartierung ermittelt und im Rahmen der Waldfunktionskartierung mit Schutzstatus versehen
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Häufig profitiert die biologische Vielfalt von der naturnahen Waldbewirtschaftung. Dennoch können bestimmte Arten in bewirtschafteten Wäldern selten werden. Deshalb ist es sinnvoll, in einem Teil der Wälder das dort wachsende Holz in vollem Umfang im natürlichen Kreislauf vor Ort zu belassen. Im Jahr 2009 wurde festgelegt, 25.000 Hektar des Waldes in Thüringen der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen, um dadurch die Artenvielfalt zu fördern und die Vernetzung von Biotopen zu gewährleisten.
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Darstellung der Waldflächen Thüringens hinsichtlich der waldklimatischen Wachstumsbedingungen und Bodenfruchtbarkeit mit Angaben zu Wuchsgebieten, Klimazonen, Reliefmorphologie und Bodentyp, geologisches Substrat, Nährkraft, Wasserversorgung und Bodenformen Produkt der forstlichen Standortskartierung
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Wälder auf hochproduktiven Standorten die eine besonders hohe Bedeutung für die Forstwirtschaft und heimische Holzproduktion haben
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Nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt. Anders als bei den bekannteren Naturschutzgebieten oder Nationalparken bedarf es zur Wirksamkeit des gesetzlichen Biotopschutzes keiner weiteren rechtlichen Festlegung oder Ausweisung mehr. Diese Biotope sind durch Gesetz allein deshalb geschützt, weil sie zu einem bestimmten, in § 30 BNatSchG und ergänzend § 15 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) aufgelisteten Biotoptyp gehören
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Wälder mit einer erhöhten Gefährdung für Wind-, Schnee- oder Eisbruch
GeoMIS.Th