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Die „Bodenrichtwert-Basiskarte ALKIS zum Stichtag“ dient als Grundlage für die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) für Bauflächen und sonstige Flächen (z. B. Freizeitgärten). Sie wird zum jeweiligen Bodenrichtwert-Stichtag aus ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) abgeleitet und eingefroren. Der Inhalt der Bodenrichtwert-Basiskarte ist gegenüber der amtlichen Liegenschaftskarte reduziert, im Wesentlichen auf Flurstücke und Flurstücksnummern, Gebäude und Hausnummern sowie Straßennamen. Die Bodenrichtwert-Basiskarte stellt keinen amtlichen Flurstücksnachweis aus dem Liegenschaftskataster dar und ersetzt diesen nicht.
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Im InVeKoS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) - Client beinhaltet landwirtschaftliche Geofachdaten von Thüringen. Das sind z.B. Feldblöcke, Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV), Flächenreferenz, Ausgleichszulage (AGZ) oder benachteiligte Gebiete.
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Dieser Datenbestand stellt die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Gera dar.
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Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat eine top. Übersichtskarte von Thüringen im Maßstab 1:250 000, Ausgabe Radwege in Thüringen (ÜK Th 250 T Radwege) herausgegeben. Der Maßstab wurde der analogen Karte im Format DIN A3 ( 297 x 420 mm ) angepasst. Eine kleine Legende erläutert die Bedeutung von Zeichen und Beschriftungen. Die Karte zeigt im nordöstlichen Teil die Städte Halle und Leipzig mit ihren Verkehrsverbindungen, was für den Kraftfahrer eine Hilfe sein kann. Natürlich fehlen auch nicht die freigegebenen Thüringer Autobahnabschnitte der A71 und A38.
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Im Zusammenhang mit den Bodenrichtwerten (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) werden städtebauliche Maßnahmegebiete (Entwicklungsbereiche und Sanierungsgebiete, die nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden) dargestellt. In ihrem Geltungsbereich werden die Bodenrichtwerte mit den Verfahrenszuständen sanierungsunbeeinflusst bzw. entwicklungsunbeeinflusst und, soweit von der Gemeinde beantragt, mit den Verfahrenszuständen sanierungsbeeinflusst bzw. entwicklungsbeeinflusst beschlossen. Die als unbeeinflusst gekennzeichneten Bodenrichtwerte beziehen sich auf die Grundstücksqualität vor Beginn der Sanierungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen. Sie berücksichtigen lediglich die jeweilige konjunkturelle Wertentwicklung seit Beginn der Maßnahmen. Als beeinflusst gekennzeichnete Bodenrichtwerte berücksichtigen hingegen die rechtliche und tatsächliche Neuordnung der Grundstücke nach Abschluss der Maßnahmen.
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Das Digitale Basis - Landschaftsmodell (Basis-DLM) ist das Landschaftsmodell mit den meisten Objekten und Attributen und somit der größten Informationsdichte sowie der höchsten Lagegenauigkeit. Hierbei handelt es sich um den Objektbereich Gewässer.
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Auszuge aus der Kartei der Blatteckenwerte fur Topographische Karten
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Die Katasterfestpunkte (KFP) bilden die unterste Verdichtungsstufe des Lagefestpunktfeldes. Sie werden bedarfsorientiert eingerichtet und an die TP bzw. GPSReferenzstationen angeschlossen.Der Punktabstand der KFP betragt in der Feldlage ca. 300 m bis 500 m mit einer Punktdichte von 10 KFP/km2 und in der Ortslage bis 300 m mit einer Punktdichte von 16 KFP/km2. Sie werden lokal, vorwiegend in und um Ortschaften gemessen.
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Die „Bodenrichtwert-Basiskarte Gemarkungsübersicht zum Stichtag“ dient als Grundlage für die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Sie wird zum jeweiligen Bodenrichtwert-Stichtag aus ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) abgeleitet und eingefroren. Der Inhalt der Bodenrichtwert-Basiskarte ist auf die Gemarkungsgrenzen und -namen reduziert. Die Gemarkungsgrenzen sind mit einer maximalen Lageabweichung von 0,5 Metern generalisiert worden. Die Bodenrichtwert-Basiskarte stellt keinen amtlichen Flurstücksnachweis aus dem Liegenschaftskataster dar und ersetzt diesen nicht.
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ÜK Th 600
GeoMIS.Th