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Die Katasterfestpunkte (KFP) bilden die unterste Verdichtungsstufe des Lagefestpunktfeldes. Sie werden bedarfsorientiert eingerichtet und an die TP bzw. GPSReferenzstationen angeschlossen.Der Punktabstand der KFP betragt in der Feldlage ca. 300 m bis 500 m mit einer Punktdichte von 10 KFP/km2 und in der Ortslage bis 300 m mit einer Punktdichte von 16 KFP/km2. Sie werden lokal, vorwiegend in und um Ortschaften gemessen.
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Das Digitale Basis - Landschaftsmodell (Basis-DLM) ist das Landschaftsmodell mit den meisten Objekten und Attributen und somit der größten Informationsdichte sowie der höchsten Lagegenauigkeit. Hierbei handelt es sich um den Objektbereich Relief.
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Dieser Datenbestand stellt die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Gera dar.
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Auszuge aus der Kartei der Blatteckenwerte fur Topographische Karten
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Thüringen ist in drei Flurbereinigungsbereiche aufgeteilt: Gera, Gotha und Meiningen. Diese sind jeweils für mehrere Landkreise zuständig. Flurbereinigung verbindet zweckmäßige Neuordnung von ländlichem Grundbesitz mit Investitionen in die Infrastruktur im ländlichen Raum. Durch die Verbindung dieser beiden Komponenten dient die Flurbereinigung wie kein anderes Instrument dem Anspruch des ganzheitlichen Entwicklungsansatzes für die ländlichen Räume. Gesetzliche Grundlage ist das Flurbereinigungsgesetz.
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Dieser Datenbestand stellt die Spielplätze der Stadt Gera dar.
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Die Lagefestpunkte sind Festpunkte, die in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt sind und deren Koordinaten, Höhen und ggfs. Schwerewerte bestimmt sind. Die Trigonometrischen Punktnetze (TP-Netze) 1. - 3. Ordnung liegen flächendeckend vor. Das TP-Netz 4. Ordnung ist seit 1990 entsprechend den Anforderungen der Katastervermessung gebietsweise eingerichtet worden. Zusatzlich zu den TP-Netzen 1.-4. Ordnung wurde in den letzten Jahren ein GPS - Referenznetz in den Hirarchiestufen A, B und C angelegt. Durch die Einführung des Digitalen Festpunktauskunftssystems wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht. Mit der Einrichtung des Festpunktauskunftssystems des TLVermGeo wurden die Nachweise des Lagefestpunktfeldes entspr. AFIS auf die Ausgabeformate "Einzelpunktnachweis LFP" (ersetzt die TP-Beschreibung) und "Punktliste LFP" (ersetzt die Koordinatenliste) umgestellt.
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Das Schwerebezugssystem wird realisiert durch die Schwerefestpunkte (SFP) des Schweregrundnetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie den Schwerenetzen 1. bis 4. Ordnung mit den zugehörigen Schwerewerten.Diese Schwerefestpunkte sind in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt. Deren Schwerewerte sind durch Koordinaten und Höhen bestimmt. Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht uber das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben.
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Die „Bodenrichtwert-Basiskarte ALKIS zum Stichtag“ dient als Grundlage für die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen (§ 196 Absatz 1 Baugesetzbuch) für Bauflächen und sonstige Flächen (z. B. Freizeitgärten). Sie wird zum jeweiligen Bodenrichtwert-Stichtag aus ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) abgeleitet und eingefroren. Der Inhalt der Bodenrichtwert-Basiskarte ist gegenüber der amtlichen Liegenschaftskarte reduziert, im Wesentlichen auf Flurstücke und Flurstücksnummern, Gebäude und Hausnummern sowie Straßennamen. Die Bodenrichtwert-Basiskarte stellt keinen amtlichen Flurstücksnachweis aus dem Liegenschaftskataster dar und ersetzt diesen nicht.
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Der Datenbestand enthält die Standorte (Hauptsitze) der Hochschulen des Landes Thüringen nach §1 Abs. 2 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG).
GeoMIS.Th