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Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

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    Die Karte liefert eine Bewertung der hydrogeologischen Standortbedingungen für die Installation von Erdwärmebohrungen. Aussage gilt bis maximal 100 m Tiefe.

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    Web-Feature-Service (Downloaddienst) zur KULAP - Fachkulisse Thüringen

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    Der Datensatz zeigt die Tiefenlage der Zechsteinbasis im Bereich tiefliegender Aquifere des Werrakarbonates (Werradolomit- und Riff-Fazies) in Thüringen.

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    Die KSR-Karte zur natürlichen Erosionsgefährdung durch Wasser basiert auf der "Allgemeinen Bodenabtragsgleichung" (ABAG; vgl. DIN 19708). Die Karte beschreibt die natürliche Empfindlichkeit des Standorts hinsichtlich Wassererosion. Die Herleitung erfolgt über die Multiplikation des K-Faktors (Erosionsanfälligkeit des Oberbodens, insbesondere in Abhängigkeit von der Bodenart), des S-Faktors (Hangneigung) und des R-Faktors (Erosionswirksamkeit des Niederschlags; langjähriges Mittel). Lineare Erosionsformen (Erosionsrinnen etc.) fließen nicht in die Bewertung ein. Der Bodenabtrag wird in Tonnen pro ha und Jahr angegeben. Die KSR-Karte zur Erosionsgefährdung liegt flächendeckend für Thüringen im 5 x 5 m-Raster (Grid) vor.

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    Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der „Kulisse der Rast- und Nahrungsgebiete von Zugvögeln – NT803-2“, die als Grundlage zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, hier explizit der Anwendungsbestimmung NT803-2, dient. Die Daten stellen avifaunistich bedeutsame Rast- und Nahrungsgebiete außerhalb der EU Vogelschutzgebiete dar. Hintergrundinformationen zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen: https://www.isip.de/isip/servlet/resource/blob/376902/d29600980df7706f3b513ce59fc0b48c/merkblatt-rodentizide24-data.pdf Verantwortlich für die Umsetzung der Anwendungsbestimmung: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Kühnhäuser Straße 101, Erfurt, Thüringen, D-99090, DEU E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

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    Der Datensatz zeigt die Mächtigkeiten für tiefliegende Aquifere des Leinekarbonates in Thüringen.

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    Der Datensatz zeigt die Tiefenlage des Top bzw. der Oberkante tiefliegender Aquifere des Leinekarbonates in Thüringen.

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    Die BÜK 200 zeigt die Verbreitung vergesellschafteter Bodenformen mit deren Eigenschaften und bietet damit eine Grundlage für überregionale thematische Auswertungen. Die Legendeneinheiten enthalten flächengewichtete Informationen zu Bodentypen und bodenbildenden Substraten mit deren Schichtung. Die Flächenbodenformen werden auf dem Kennzeichnungsniveau der Bodensubtypen oder –typen sowie des Substrattypes zusammengefasst. Parallel zur Erstellung des Kartenwerkes wird eine Flächendatenbank aufgebaut, die am Ende alle Sach- und Grafikdaten der BÜK 200 enthalten soll. Die Flächendatenbank beinhaltet bodenkundliche und geologische Basisdaten wie Bodenausgangsgestein und dessen Schichtung, Bodenart, Bodentyp, Humusgehalt und Carbonatgehalt sowie ergänzende standortbezogene Informationen zur Geländeneigung, zum Grundwasserstand und zur Nutzungsart.

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    Die Karte stellt die Geologie und Tiefenlage der Oberfläche des variszisch deformierten Grundgebirges im Gebiet des Freistaats Thüringen dar. Sie stellt Grundlagendaten zur Nutzung der Tiefen Geothermie bereit. Der Datensatz zeigt linienhaft verbreitete Geologische Objekte der Karte.

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    Mit den Neuregelungen im BNatSchG und im WindBG seit Juli 2022 verfolgt der Bundesgesetzgeber eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für die Installation und den Betrieb erneuerbarer Energiequellen. Dabei stellt der Ausbau der Windenergie an Land ein zentrales Vorhaben dar, bei dessen Umsetzung artenschutzrechtliche Belange zunehmend auf der vorgelagerten Planungsebene (Regionalplanung) bearbeitet werden sollen. Die Dichtezentren stellen hierzu einen zentralen Beitrag hinsichtlich der Brutvorkommen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten dar. Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 12/2024 sind die Thüringer Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms vom 05.08.2024 und die damit rechtsverbindlich gemachte Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 vom 06.08.2024 veröffentlicht worden. Die Verordnung und damit das geänderte Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 sind nach § 3 der VO am 31.08.2024 in Kraft getreten. In dieser Verordnung ist die landesplanerische Behandlung im Punkt 4 „Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen“ mit Bezug zum Thema „Energie“ als Umweltauswirkungen einzelner Festlegungen aufgeführt. Die Dichtezentren kollisionsgefährdeter Vogelarten sind darin als Konfliktrisikogruppe aufgeführt und werden deshalb als Ausschlussflächen für Windkraftplanungen eingestuft. Die Berechnung der Dichtezentren erfolgt auf Basis einer geostatistischen Analyse (Kerndichteschätzung) aller bekannten Brutvorkommen. Darauf aufbauend werden die Dichtezentren in den am dichtesten besiedelten Bereichen entlang von Suchklassen unter Berücksichtigung von landschaftsmorphologischen Eigenschaften, der Infrastruktur und von Schutzgebietsgrenzen sowie zwingend benötigten Prüfflächen zur Erreichung der für die Planungsregionen vorgegebenen Flächenbeitragswerte abgegrenzt. Mindestens 20 % der landesweiten Brutvorkommen einer kollisionsgefährdeten Art befinden sich in den artspezifischen Dichtezentren. Das Konzept der „Dichtezentren" wurde primär für den Betrachtungsmaßstab der vorgelagerten Planungsebene (Regional- und Bauleitplanung) entwickelt. Es soll helfen, Windenergiegebiete auf verträgliche Standorte zu lenken und artenschutzrechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen. Dabei sollen Dichtezentren auf der einen Seite als Quellpopulationen fungieren und grundsätzlich in der Lage sein, Individuenverluste außerhalb der Dichtezentren auszugleichen. Auf der anderen Seite wäre das mit der Vorhabenrealisierung einhergehende Gefährdungspotenzial in Dichtezentren besonders hoch, weil hier vergleichsweise viele Individuen betroffen wären. Von Seiten der regionalen Planungsträger wird daher angestrebt, die Dichtezentren im Sinne einer vorsorglichen Betrachtung bei der Ausweisung von Windenergiegebieten (Vorranggebieten) frei zu halten. Unbeschadet der bestehenden rechtlichen Regelungen, insbesondere der Vorhabenzulassung nach § 6 WindBG oder nach § 45b Abs. 1-6 BNatSchG unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Ausnahme nach § 45 Abs. 7 in Verbindung mit § 45b Abs. 8 und 9 BNatSchG, wird aus fachlicher Sicht empfohlen, diesen räumlichen Steuerungsansatz auch auf Ebene der Vorhabenzulassung soweit wie möglich zu berücksichtigen.