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Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

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  • Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der Risikogebiete für häufig zu erwartende Hochwasserereignisse entsprechend der Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie (HWRMRL). Hochwasserrisikokarten weisen neben der Ausdehnung der zu erwartenden Überschwemmungen zusätzlich auch die Flächennutzungen aus. Hieraus lässt sich eine unmittelbare Betroffenheit ableiten.

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    Web-Map-Service (Darstellungsdienst) zu Gebietseigenen Gehölzen Thüringens

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    Web-Map-Service (Darstellungsdienst) zu den Offenlandbiotopen 1 Thüringens

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    Web-Feature-Service (Downloaddienst) zu den Offenlandbiotopen 1 Thüringens

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    Die Ausweisung von Kartier- bzw. Legendeneinheiten der Bodengeologischen Karte von Thüringen im Maßstab 1 : 100.000 (BGK 100) folgt einem Bodenformenkonzept als wesentliches Gliederungselement, welches Substratsystematik (Systematik des bodenbildenden Substrats als Pendant zur Bodensystematik) und Bodentypologie (bzw. Bodensystematik) gleichermaßen berücksichtigt und als Bodenform in einem Begriff zusammenfasst (z. B. Löß-Schwarzerde). Die Kartiereinheiten stellen somit Flächeneinheiten komplexer Bodenformen-Gesellschaften dar, um sowohl dem Kartenmaßstab 1:100.000 als auch den vielfältigen Bodenverhältnissen Thüringens gerecht zu werden. weiterführende Literatur: MICHEL, C. (2004): 30 Jahre „Bodengeologische Karte von Thüringen“. – Beitr. Geol. Thüringen, N.F. 11: 147 – 166; Jena. RAU, D., SCHRAMM, H. & WUNDERLICH, J. (1995): Die Leitbodenformen Thüringens. – Geowiss. Mitt. Thüringen, Beiheft 3, 1. Aufl.; Weimar. RAU, D., SCHRAMM, H. & WUNDERLICH, J. (2000): Die Leitbodenformen Thüringens. – Geowiss. Mitt. Thüringen, Beiheft 3, 2. überarb. u. erw. Aufl.; Weimar.

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    Die Digitale Geologische Übersichtskarte von Thüringen 1: 800.000 ist eine sehr stark vereinfachte Darstellung der Geologie Thüringens. Der Datensatz zeigt flächenhaft verbreitete Geologische Einheiten der Karte.

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    Die KSR-Karte zur natürlichen Erosionsgefährdung durch Wasser basiert auf der "Allgemeinen Bodenabtragsgleichung" (ABAG; vgl. DIN 19708). Die Karte beschreibt die natürliche Empfindlichkeit des Standorts hinsichtlich Wassererosion. Die Herleitung erfolgt über die Multiplikation des K-Faktors (Erosionsanfälligkeit des Oberbodens, insbesondere in Abhängigkeit von der Bodenart), des S-Faktors (Hangneigung) und des R-Faktors (Erosionswirksamkeit des Niederschlags; langjähriges Mittel). Lineare Erosionsformen (Erosionsrinnen etc.) fließen nicht in die Bewertung ein. Der Bodenabtrag wird in Tonnen pro ha und Jahr angegeben. Die KSR-Karte zur Erosionsgefährdung liegt flächendeckend für Thüringen im 5 x 5 m-Raster (Grid) vor.

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    Web-Feature-Service (Downloaddienst) zu den LRT-Mähwiesen innerhalb der FFH

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    Geo-Informationssystem zur Beschreibung des natürlichen Schutzpotentials der Grundwasserüberdeckung gegenüber Verunreinigungen aller Art.

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    Mit den Neuregelungen im BNatSchG und im WindBG seit Juli 2022 verfolgt der Bundesgesetzgeber eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für die Installation und den Betrieb erneuerbarer Energiequellen. Dabei stellt der Ausbau der Windenergie an Land ein zentrales Vorhaben dar, bei dessen Umsetzung artenschutzrechtliche Belange zunehmend auf der vorgelagerten Planungsebene (Regionalplanung) bearbeitet werden sollen. Die Dichtezentren stellen hierzu einen zentralen Beitrag hinsichtlich der Brutvorkommen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten dar. Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 12/2024 sind die Thüringer Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms vom 05.08.2024 und die damit rechtsverbindlich gemachte Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 vom 06.08.2024 veröffentlicht worden. Die Verordnung und damit das geänderte Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 sind nach § 3 der VO am 31.08.2024 in Kraft getreten. In dieser Verordnung ist die landesplanerische Behandlung im Punkt 4 „Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen“ mit Bezug zum Thema „Energie“ als Umweltauswirkungen einzelner Festlegungen aufgeführt. Die Dichtezentren kollisionsgefährdeter Vogelarten sind darin als Konfliktrisikogruppe aufgeführt und werden deshalb als Ausschlussflächen für Windkraftplanungen eingestuft. Die Berechnung der Dichtezentren erfolgt auf Basis einer geostatistischen Analyse (Kerndichteschätzung) aller bekannten Brutvorkommen. Darauf aufbauend werden die Dichtezentren in den am dichtesten besiedelten Bereichen entlang von Suchklassen unter Berücksichtigung von landschaftsmorphologischen Eigenschaften, der Infrastruktur und von Schutzgebietsgrenzen sowie zwingend benötigten Prüfflächen zur Erreichung der für die Planungsregionen vorgegebenen Flächenbeitragswerte abgegrenzt. Mindestens 20 % der landesweiten Brutvorkommen einer kollisionsgefährdeten Art befinden sich in den artspezifischen Dichtezentren. Das Konzept der „Dichtezentren" wurde primär für den Betrachtungsmaßstab der vorgelagerten Planungsebene (Regional- und Bauleitplanung) entwickelt. Es soll helfen, Windenergiegebiete auf verträgliche Standorte zu lenken und artenschutzrechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen. Dabei sollen Dichtezentren auf der einen Seite als Quellpopulationen fungieren und grundsätzlich in der Lage sein, Individuenverluste außerhalb der Dichtezentren auszugleichen. Auf der anderen Seite wäre das mit der Vorhabenrealisierung einhergehende Gefährdungspotenzial in Dichtezentren besonders hoch, weil hier vergleichsweise viele Individuen betroffen wären. Von Seiten der regionalen Planungsträger wird daher angestrebt, die Dichtezentren im Sinne einer vorsorglichen Betrachtung bei der Ausweisung von Windenergiegebieten (Vorranggebieten) frei zu halten. Unbeschadet der bestehenden rechtlichen Regelungen, insbesondere der Vorhabenzulassung nach § 6 WindBG oder nach § 45b Abs. 1-6 BNatSchG unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Ausnahme nach § 45 Abs. 7 in Verbindung mit § 45b Abs. 8 und 9 BNatSchG, wird aus fachlicher Sicht empfohlen, diesen räumlichen Steuerungsansatz auch auf Ebene der Vorhabenzulassung soweit wie möglich zu berücksichtigen.