Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
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Als hydrogeologischer Teilraum wird ein Gebiet definiert, in dem sich einzelne oder mehrere hydrogeologische Einheiten regional durch einen einheitlichen Bau des oberen Grundwasserraumes auszeichnen. Die Grenzziehung berücksichtigt, wo hydrogeologisch sinnvoll, die naturräumliche Gliederung der Physischen Geographie. Die Teilraumgliederung bildet die Grundlage für die Abgrenzung von sog. Grundwasserkörpern, auf deren Basis die Mengen- und Beschaffenheitsbefunde des Grundwassers für die Berichterstattung nach EG-WRRL sinnvoll interpretiert werden können.
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Web-Feature-Service (Downloaddienst) zu Gebietseigenen Gehölzen Thüringens
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Flächen, für welche die gleiche Dauerpflege oder -nutzung geplant ist und die sich räumlich dazu eignen, werden zu Behandlungseinheiten zusammengefasst. Dies kann ggf. auch unter Einbeziehung von Nicht-Lebensraumtypen- bzw. Nicht-Habitat(entwicklungs)flächen geschehen. Tier- und Pflanzenarten (Habitate) Anhang II der FFH-RL: Darstellung der Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie nach dem Ergebnis der Managementplanung. Lebensraumtypen (LRT) (Stand ab 2008): Darstellung der LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie auf der Grundlage des aktuellen Kartier- und Bewertungsschlüssels auf dem aktuellen Orthofoto. Maßnahmen Fachebenen (Punkte, Linien, Flächen): Darstellung der Maßnahmen zur Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes (EHZ) von Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und der Habitate/Populationen von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie: Erhaltungsmaßnahmen = alle Maßnahmen, die auf Erhaltung eines günstigen EHZ gerichtet sind, Wiederherstellungsmaßnahmen = Überführung aktuell mit einem ungünstigen EHZ C (mittel bis schlecht) eingestufter LRT-Flächen und Arthabitate/-populationen in einen günstigen EHZ, Entwicklungsmaßnahmen = alle Maßnahmen auf so genannten Entwicklungsflächen, welche derzeit noch nicht als FFH-LRT oder als Habitat einer Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie eingestuft werden können, die aber der Entwicklung dieser Flächen in Richtung eines FFH-LRT oder eines Habitats einer Art des Anhangs II dienen. FFH-Gebiet - Bearbeitungsstand Darstellung der FFH-Gebietsgrenzen und dem Bearbeitungsstand der Managementpläne. Gelb unterlegt zeigt die FFH-Gebiete, für die Managementpläne vorliegen. In Thüringen gibt es 212 FFH-Gebiete. Hinweis: Die Abgrenzung der N2000-Gebiete erfolgte im Zuge der Meldung der Natura 2000-Gebiete auf der analogen Karte im Maßstab 1:25.000. Im Rahmen der Managementplanung (gelb unterlegte Gebiete) wird in einem ersten Arbeitsschritt die Abgrenzung auf den Planungsmaßstab 1:10.000 interpretiert, wobei das aktuelle Orthofoto zugrunde gelegt und eine weitest mögliche Deckung mit der Digitalen Topographischen Karte (DTK 10) angestrebt wird. In diesem Zuge werden die naturgemäß auftretenden Lageverschiebungen aufgrund unterschiedlicher Maßstäbe bereinigt.
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Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der „Rodentizidverbotskulisse Feldhamster – NT820-1“, die als Grundlage zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, hier explizit der Anwendungsbestimmung NT820-1, dient. Hintergrundinformationen zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen: https://www.isip.de/isip/servlet/resource/blob/376902/d29600980df7706f3b513ce59fc0b48c/merkblatt-rodentizide24-data.pdf Verantwortlich für die Umsetzung der Anwendungsbestimmung: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Kühnhäuser Straße 101, Erfurt, Thüringen, D-99090, DEU E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de
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Grundlage für diese Daten ist die Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung Thüringens der Erfassungsjahre 1993 / 94 für den Maßstab 1 : 10 000. Durch Zusammenfassung von Nutzungstypen sind die Fachschichten BNTNUTZ11 mit 11 Landnutzungsklassen bzw. BNTNUTZ25 mit 25 Landnutzungsklassen entstanden. Die Komplexe nach §18 – Thüringer Naturschutzgesetz - können nicht nach ihrer Landnutzung unterschieden werden. Eine Aktualisierung der Daten ist nicht vorgesehen.
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Der Darstellungsdienst stellt Daten zur räumlichen Verbreitung und zu den Lagerungsverhältnissen von Gesteinen an bzw. nahe der Erdoberfläche sowie im tieferen Untergrund des Freistaates Thüringen bereit. Die Daten wurden aus den digitalen Geologischen Übersichtskarten Thüringen im Maßstab 1 : 800.000 und 1 : 200.000, aus der digitalen Geologischen Karte Thüringen im Maßstab 1 : 25.000 sowie aus Bohrinformationen für das INSPIRE Annex II Thema Geologie aufbereitet. Die in den Kartenwerken verwendeten lithostratigraphischen Bezeichnungen und Klassifikationen für Gesteine wurden den in INSPIRE verwendeten Schlüssellisten (Code lists) für lithologische und chronostratigraphische Attribute zugeordnet. Das Attribut für Lithologien (LithologyValue) kann dabei nach dem INSPIRE-Datenmodell pro Geoobjekt mehrfach vergeben werden (LithologyValue1 bis n). Das Alter der Gesteine wird durch die chronostratigraphischen INSPIRE-Attribute OlderNamedAgeValue und YoungerNamedAgeValue (maximales bzw. minimales Alter der Gesteine) beschrieben. Neben diesen auf europäischer Ebene harmonisierten INSPIRE-Attributen werden auch die ursprünglichen Bezeichnungen bzw. Kürzel bei der GetFeatureInfo-Anfrage (Description bzw. Code) ausgeliefert. Die Darstellung der flächenhaft verbreiteten Gesteine entspricht den in der INSPIRE-Datenspezifikation empfohlenen Regeln (Portrayal Rules) für das maximale Alter der Gesteine (OlderNamedAgeValue). Die Daten wurden inhaltlich und technisch für INSPIRE im Geologischen Landesdienst des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aufbereitet. Der Darstellungsdienst wird über die zentrale Plattform Geoproxy der GDI-Th bereitgestellt. Für fachliche und rechtliche Fragen kontaktieren Sie bitte die in den Metadaten genannten Ansprechpartner.
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Der Datensatz zeigt die Temperaturverteilung für tiefliegende Aquifere des Leinekarbonates in Thüringen.
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Der folgende Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen von der Seite „Nationales Inventar“ FGRDEU der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; https://fgrdeu.genres.de/nationales-inventar/herkunftsgebiete/fov-herkunftsgebiets-vo/) übernommen. Das Nationale Inventar ist ein Beitrag zur Umsetzung des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland". Als Grundlage für die horizontale Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete werden flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet 46 "ökologische Grundeinheiten" ausgewiesen. Die ökologischen Grundeinheiten werden aus einem, meist aber aus mehreren Wuchsgebieten und ggf. aus Wuchsbezirken gebildet. Die ökologische Grundeinheit ist der kleinste Baustein zur Beschreibung der horizontalen Abgrenzung eines Herkunftsgebietes. Die Wuchsgebiete und Wuchsbezirke für das frühere Bundesgebiet wurden aus der Veröffentlichung "Forstliche Wuchsgebiete und Wuchsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland" des Arbeitskreises Standortskartierung in der Arbeitsgemeinschaft Forsteinrichtung, Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup, 1985, übernommen. Die Wuchsgebiete in den neuen Ländern, außer Thüringen, beruhen auf der Veröffentlichung von Kopp und Schwanecke "Raumgliederung im Forst. Forstliche Wuchsgebiete der ostdeutschen Bundesländer", Der Wald 1991, Heft 11. Diese Wuchsgebietseinteilungen wurden durch die neuen Länder z.T. fortentwickelt. Die Abgrenzung der Wuchsgebiete in Thüringen wurde in den Mitteilungen der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Gotha, Heft 3/1993, veröffentlicht. Die Grenzen der ökologischen Grundeinheiten werden in der "Übersicht über ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete" der FoVHgV bestimmt und bezeichnet. Jede ökologische Grundeinheit ist mit einer Nummer versehen. Eine Kurzbezeichnung der ökologischen Grundeinheiten existiert nicht, sondern die Grenzen werden nach geographischen und verwaltungstechnischen Abgrenzungen – anhand fester Infrastrukturlinien (Straßen, Bahnlinien, Flüsse/Kanäle, Staats-/Landesgrenzen) – verbal beschrieben. Zur Vereinfachung werden geringe Abweichungen von den Grenzen der Wuchsgebiete in Kauf genommen. Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der ökologischen Grundeinheiten, auf deren Basis sich die Herkunftsgebiete für Forstgehölze nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) herleiten. Bei Arten die dem FoVG unterliegen empfiehlt sich zur Auslegung des Begriffs der Vorkommensgebiete eine Orientierung anhand der Hinweise im „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012). Für Forstarten mit mehr als sechs Herkunftsgebieten soll die dargestellte Einteilung (Vorkommensgebiete) für gebietseigene Gehölze gelten, während für Forstarten mit weniger als sechs Herkunftsgebieten die Herkunftsgebiete nach FoVG gelten sollen. Siehe dazu auch https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/bot-artenschutz/gebietseigene-gehoelze/ . Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.
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Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der Risikogebiete für extreme Hochwasserereignisse (HQ 200) entsprechend der Hochwasserrisiko-Management-Richtlinie (HWRMRL). Hochwasserrisikokarten weisen neben der Ausdehnung der zu erwartenden Überschwemmungen zusätzlich auch die Flächennutzungen aus. Hieraus lässt sich eine unmittelbare Betroffenheit ableiten.
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Übersichtskarte der in Betrieb stehenden Rohstoffgewinnungsstellen in Thüringen samt Unterteilung nach Art des Rohstoffes.
GeoMIS.Th