Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Type of resources
Available actions
Topics
INSPIRE themes
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Service types
Scale
Resolution
-
Web-Feature-Service (Downloaddienst) zur Vogelzugkarte Thüringen (Rastgebiete)
-
Es liegen Daten zu den Überschwemmungsgebieten nach § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz vor. ACHTUNG!!! Bei der Verwendung der Daten ist zu beachten, dass die zu der jeweiligen Rechtsverordnung bzw. zum Beschluss oder zur vorläufigen Sicherung gehörenden Karten rechtlich verbindlich sind. Diese sind bei der Unteren Wasserbehörde des zuständigen Landkreises sowie bei der Oberen Wasserbehörde im TLUBN, Ref. 52 einzusehen. Die Überschwemmungsgebiete werden von der Oberen Wasserbehörde durch Rechtsverordnung (RVO) festgestellt. Bei der Beschreibung des Gebietes, das bei Hochwasser überschwemmt wird, ist mindestens ein Hochwasserereignis zugrunde zu legen, mit dem durchschnittlich einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Bis zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch Rechtsverordnung gelten die ermittelten, in Kartenform dargestellten und vorläufig gesicherten (VS) Überschwemmungsgebiete (§ 76 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz). Darüber hinaus gelten die nach bisherigem Recht festgelegten Hochwassergebiete, die auch als "übergeleitete Beschlüsse der DDR" (BK) bezeichnet wurden, als Überschwemmungsgebiete (§ 54 Abs. 3 ThürWG). Als Überschwemmungsgebiet gelten ferner das Gelände zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie Gebiete, die bei Hochwasser von Stauanlagen für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, ohne dass es einer Feststellung bedarf.
-
Die Digitale Geologische Karte von Thüringen 1 : 25 000 ist das grundlegende digitale Kartenwerk zur Abbildung der geologischen Verhältnisse nahe der Erdoberfläche in Thüringen. Der Datensatz zeigt Geologische Punktobjekte der Karte.
-
Web-Feature-Service (Downloaddienst) zu Gebietseigenen Gehölzen Thüringens
-
Die Karte liefert eine Bewertung der hydrogeologischen Standortbedingungen für die Installation von Erdwärmebohrungen. Aussage gilt bis maximal 100 m Tiefe.
-
Der folgende Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen von der Seite „Nationales Inventar“ FGRDEU der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; https://fgrdeu.genres.de/nationales-inventar/herkunftsgebiete/fov-herkunftsgebiets-vo/) übernommen. Das Nationale Inventar ist ein Beitrag zur Umsetzung des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland". Als Grundlage für die horizontale Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete werden flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet 46 "ökologische Grundeinheiten" ausgewiesen. Die ökologischen Grundeinheiten werden aus einem, meist aber aus mehreren Wuchsgebieten und ggf. aus Wuchsbezirken gebildet. Die ökologische Grundeinheit ist der kleinste Baustein zur Beschreibung der horizontalen Abgrenzung eines Herkunftsgebietes. Die Wuchsgebiete und Wuchsbezirke für das frühere Bundesgebiet wurden aus der Veröffentlichung "Forstliche Wuchsgebiete und Wuchsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland" des Arbeitskreises Standortskartierung in der Arbeitsgemeinschaft Forsteinrichtung, Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup, 1985, übernommen. Die Wuchsgebiete in den neuen Ländern, außer Thüringen, beruhen auf der Veröffentlichung von Kopp und Schwanecke "Raumgliederung im Forst. Forstliche Wuchsgebiete der ostdeutschen Bundesländer", Der Wald 1991, Heft 11. Diese Wuchsgebietseinteilungen wurden durch die neuen Länder z.T. fortentwickelt. Die Abgrenzung der Wuchsgebiete in Thüringen wurde in den Mitteilungen der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Gotha, Heft 3/1993, veröffentlicht. Die Grenzen der ökologischen Grundeinheiten werden in der "Übersicht über ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete" der FoVHgV bestimmt und bezeichnet. Jede ökologische Grundeinheit ist mit einer Nummer versehen. Eine Kurzbezeichnung der ökologischen Grundeinheiten existiert nicht, sondern die Grenzen werden nach geographischen und verwaltungstechnischen Abgrenzungen – anhand fester Infrastrukturlinien (Straßen, Bahnlinien, Flüsse/Kanäle, Staats-/Landesgrenzen) – verbal beschrieben. Zur Vereinfachung werden geringe Abweichungen von den Grenzen der Wuchsgebiete in Kauf genommen. Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der ökologischen Grundeinheiten, auf deren Basis sich die Herkunftsgebiete für Forstgehölze nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) herleiten. Bei Arten die dem FoVG unterliegen empfiehlt sich zur Auslegung des Begriffs der Vorkommensgebiete eine Orientierung anhand der Hinweise im „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012). Für Forstarten mit mehr als sechs Herkunftsgebieten soll die dargestellte Einteilung (Vorkommensgebiete) für gebietseigene Gehölze gelten, während für Forstarten mit weniger als sechs Herkunftsgebieten die Herkunftsgebiete nach FoVG gelten sollen. Siehe dazu auch https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/bot-artenschutz/gebietseigene-gehoelze/ . Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.
-
Web-Map-Service (Darstellungsdienst) zur Verteilung der Arten (INSPIRE - Species Distribution)
-
Geo-Informationssystem zur Beschreibung des natürlichen Schutzpotentials der Grundwasserüberdeckung gegenüber Verunreinigungen aller Art.
-
Der Datensatz beschreibt die spezifische Wärmeleitfähigkeit [W/mK] des Untergrundes in 100 m Tiefe unter Gelände und stellt damit eine wichtige Kenngröße im Zusammenhang mit der korrekten Dimensionierung von Erdwärmesondenanlagen zur Verfügung.
-
Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der „Kulisse der Rast- und Nahrungsgebiete von Zugvögeln – NT803-2“, die als Grundlage zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, hier explizit der Anwendungsbestimmung NT803-2, dient. Die Daten stellen avifaunistich bedeutsame Rast- und Nahrungsgebiete außerhalb der EU Vogelschutzgebiete dar. Hintergrundinformationen zur Umsetzung der Anwendungsbestimmungen zum Artenschutz beim Einsatz von Rodentiziden mit dem Wirkstoff Zinkphosphid gegen Feldmäuse auf landwirtschaftlichen Nutzflächen: https://www.isip.de/isip/servlet/resource/blob/376902/d29600980df7706f3b513ce59fc0b48c/merkblatt-rodentizide24-data.pdf Verantwortlich für die Umsetzung der Anwendungsbestimmung: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Kühnhäuser Straße 101, Erfurt, Thüringen, D-99090, DEU E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de
GeoMIS.Th