Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
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Der Darstellungsdienst stellt Daten über die flächige Verteilung oberflächennaher Steine- und Erden- Rohstoffe sowie zu den in Betrieb stehenden Rohstoffgewinnungsstellen in Thüringen bereit. Die Daten wurden für das INSPIRE Annex III Thema Mineralische Bodenschätze aufbereitet. Neben den auf europäischer Ebene harmonisierten INSPIRE-Attributen werden auch die ursprünglichen Bezeichnungen bzw. Kürzel bei der GetFeatureInfo-Anfrage (Description) ausgeliefert. Die Daten wurden inhaltlich und technisch für INSPIRE im Geologischen Landesdienst des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aufbereitet. Der Darstellungsdienst wird über die zentrale Plattform Geoproxy der GDI-Th bereitgestellt. Für fachliche und rechtliche Fragen kontaktieren Sie bitte die in den Metadaten genannten Ansprechpartner.
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Der Datensatz zeigt die Temperaturverteilung für tiefliegende Aquifere des Leinekarbonates in Thüringen.
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Geo-Informationssystem zur Beschreibung des natürlichen Schutzpotentials der Grundwasserüberdeckung gegenüber Verunreinigungen aller Art.
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Mit den Neuregelungen im BNatSchG und im WindBG seit Juli 2022 verfolgt der Bundesgesetzgeber eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für die Installation und den Betrieb erneuerbarer Energiequellen. Dabei stellt der Ausbau der Windenergie an Land ein zentrales Vorhaben dar, bei dessen Umsetzung artenschutzrechtliche Belange zunehmend auf der vorgelagerten Planungsebene (Regionalplanung) bearbeitet werden sollen. Die Dichtezentren stellen hierzu einen zentralen Beitrag hinsichtlich der Brutvorkommen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten dar. Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 12/2024 sind die Thüringer Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms vom 05.08.2024 und die damit rechtsverbindlich gemachte Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 vom 06.08.2024 veröffentlicht worden. Die Verordnung und damit das geänderte Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 sind nach § 3 der VO am 31.08.2024 in Kraft getreten. In dieser Verordnung ist die landesplanerische Behandlung im Punkt 4 „Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen“ mit Bezug zum Thema „Energie“ als Umweltauswirkungen einzelner Festlegungen aufgeführt. Die Dichtezentren kollisionsgefährdeter Vogelarten sind darin als Konfliktrisikogruppe aufgeführt und werden deshalb als Ausschlussflächen für Windkraftplanungen eingestuft. Die Berechnung der Dichtezentren erfolgt auf Basis einer geostatistischen Analyse (Kerndichteschätzung) aller bekannten Brutvorkommen. Darauf aufbauend werden die Dichtezentren in den am dichtesten besiedelten Bereichen entlang von Suchklassen unter Berücksichtigung von landschaftsmorphologischen Eigenschaften, der Infrastruktur und von Schutzgebietsgrenzen sowie zwingend benötigten Prüfflächen zur Erreichung der für die Planungsregionen vorgegebenen Flächenbeitragswerte abgegrenzt. Mindestens 20 % der landesweiten Brutvorkommen einer kollisionsgefährdeten Art befinden sich in den artspezifischen Dichtezentren. Das Konzept der „Dichtezentren" wurde primär für den Betrachtungsmaßstab der vorgelagerten Planungsebene (Regional- und Bauleitplanung) entwickelt. Es soll helfen, Windenergiegebiete auf verträgliche Standorte zu lenken und artenschutzrechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen. Dabei sollen Dichtezentren auf der einen Seite als Quellpopulationen fungieren und grundsätzlich in der Lage sein, Individuenverluste außerhalb der Dichtezentren auszugleichen. Auf der anderen Seite wäre das mit der Vorhabenrealisierung einhergehende Gefährdungspotenzial in Dichtezentren besonders hoch, weil hier vergleichsweise viele Individuen betroffen wären. Von Seiten der regionalen Planungsträger wird daher angestrebt, die Dichtezentren im Sinne einer vorsorglichen Betrachtung bei der Ausweisung von Windenergiegebieten (Vorranggebieten) frei zu halten. Unbeschadet der bestehenden rechtlichen Regelungen, insbesondere der Vorhabenzulassung nach § 6 WindBG oder nach § 45b Abs. 1-6 BNatSchG unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Ausnahme nach § 45 Abs. 7 in Verbindung mit § 45b Abs. 8 und 9 BNatSchG, wird aus fachlicher Sicht empfohlen, diesen räumlichen Steuerungsansatz auch auf Ebene der Vorhabenzulassung soweit wie möglich zu berücksichtigen.
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Web-Map-Service (Darstellungsdienst) zu Gebietseigenen Gehölzen Thüringens
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Der Downloaddienst stellt Daten zu den hydrogeologischen Verhältnissen im Freistaat Thüringen bereit. Die Daten wurden auf Grundlage des Kartenwerkes Hydrogeologische Übersichtskarte von Thüringen 1 : 200.000 (HÜK200) inhaltlich und technisch für das INSPIRE Annex II Thema Geologie im Geologischen Landesdienst des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aufbereitet. Der Downloaddienst wird über die zentrale Plattform Geoproxy der GDI-Th bereitgestellt. Für fachliche und rechtliche Fragen kontaktieren Sie bitte die in den Metadaten genannten Ansprechpartner.
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Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage Thüringer Landwirtschaftsministeriums: https://wirtschaft.thueringen.de/landwirtschaft/agrarfoerderung Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.
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Der Downloaddienst stellt Daten zur räumlichen Verbreitung und zu den Lagerungsverhältnissen von Gesteinen an bzw. nahe der Erdoberfläche sowie im tieferen Untergrund des Freistaates Thüringen bereit. Die Daten wurden aus den digitalen Geologischen Übersichtskarten Thüringen im Maßstab 1 : 800.000 und 1 : 200.000, aus der digitalen Geologischen Karte Thüringen im Maßstab 1 : 25.000 sowie aus Bohrinformationen für das INSPIRE Annex II Thema Geologie aufbereitet. Die in den Kartenwerken verwendeten lithostratigraphischen Bezeichnungen und Klassifikationen für Gesteine wurden den in INSPIRE verwendeten Schlüssellisten (Code lists) für lithologische und chronostratigraphische Attribute zugeordnet. Das Attribut für Lithologien (LithologyValue) kann dabei nach dem INSPIRE-Datenmodell pro Geoobjekt mehrfach vergeben werden (LithologyValue1 bis n). Das Alter der Gesteine wird durch die chronostratigraphischen INSPIRE-Attribute OlderNamedAgeValue und YoungerNamedAgeValue (maximales bzw. minimales Alter der Gesteine) beschrieben. Neben diesen auf europäischer Ebene harmonisierten INSPIRE-Attributen werden auch die ursprünglichen Bezeichnungen bzw. Kürzel ausgeliefert. Die Daten wurden inhaltlich und technisch für INSPIRE im Geologischen Landesdienst des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aufbereitet. Der Downloaddienst wird über die zentrale Plattform Geoproxy der GDI-Th bereitgestellt. Für fachliche und rechtliche Fragen kontaktieren Sie bitte die in den Metadaten genannten Ansprechpartner.
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Web-Map-Service (Darstellungsdienst) zu den LRT-Mähwiesen innerhalb der FFH
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Web-Feature-Service (Downloaddienst) zu den LRT-Mähwiesen innerhalb der FFH
GeoMIS.Th